Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 950
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 950 · Bl. 472v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 950
Bl. 472vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
vnnd in eine Summa zusammenn rechnenn, Darnach sollenn vnnsere Beamptenn vnnd die Jenigen so solch Holtz werdenn annnehmenn, enndtweder fornn im hauffenn, oder mittenn darin, oder wo es Ihnenn sonnst gefelt, da sie meinetenn da es argwonig vnnd vortheilhafftigk gelegt, Ein Klaffter oder mehr wie sie die bauernn gelegt, im Eisennmas lassenn ausmessenn, Inn beysein des Grebenn vnnd vorsteher obgemelt, vnnd was sie als denn vnnter solchenn Klaffternn befindenn werdenn, das der Bauernn Klaffter zu wenig oder zuuiel gelegt, sollenn sie Ihnen pro rata nach dem eisennmas, die bezahlung des Hauer vnnd fuhrlohnns volgenn lassenn, Als zu ein Exempell, Es hat ein dorffschafft ann einem hauffenn liegenn Hundert Klaffternn, wie sie die vnnderthanenn gelegt, Nun nehme mann aus demselbenn funff Klaffternn, die sonnderlich in stanngenn, vnnd vor — 5 Klafftern gemessenn worden werenn, vnnd befunde sich im Eisenmas nicht mehr, als viere, derowegenn gebuerte sich ann dem gemessenen hauffen, den
und in eine Summe zusammenrechnen. Danach sollen unsere Beamten und diejenigen, die solches Holz annehmen werden, entweder vorn im Haufen oder mitten darin, oder wo es ihnen sonst gefällt, wo sie meinen, dass es argwöhnisch und vorteilhaft gelegt sei, ein Klafter oder mehr, wie sie die Bauern gelegt haben, im Eisenmaß ausmessen lassen, im Beisein des Greben und Vorstehers, wie oben gemeldet; und was sie alsdann unter solchen Klaftern befinden werden, dass der Bauern Klafter zu wenig oder zu viel gelegt sei, danach sollen sie ihnen pro rata nach dem Eisenmaß die Bezahlung des Hauer- und Fuhrlohns folgen lassen. Als zum Exempel: Es hat eine Dorfschaft an einem Haufen hundert Klafter liegen, wie sie die Untertanen gelegt haben. Nun nehme man aus demselben fünf Klafter, die besonders in Stangen und für 5 Klafter gemessen worden wären, und es befände sich im Eisenmaß nicht mehr als vier; deswegen gebührte es sich, an dem gemessenen Haufen den