Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 962

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 962 · Bl. 478v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 962

Bl. 478vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch.

1

Ambter so zur Flös verbundenn sein. Vnnd bevehlenn darauf allenn vnnd Jedenn vnnsernn Saltzgrevenn vnnd Beambtenn in Bodenn, Desgleich vnnsernn Renndtmeisternn Schultheißenn vnnd Vogten, auch Grevenn vnnd vorstehernn, sambt allenn anndernn vnnsernn vnnderthanenn Ingemein, der Ampter Friedewaldt, Rotenbergk, Sonntra, Sonnenn1[?], Riegelsdorff, Herleshausenn, Treffurt, Wannfriedenn, Eschwege vnnd Beilstein, Das sie ob dieser vnser Ordenung stet vnnd fest halttenn, vnnd in gemein vnnd sonnders darwiedder nichts furnehmenn, sonndern dero in allenn Puncten bey vermeidung vnnsern vngnedigenn vnnd ernnstlichenn straffenn vleißigk vnnd Embsig nachsezenn, Damit vnns ann keinem ort, ann vnnser flös, hindernus, vfhalt, noch schadenn beschehe, vnnd kein nachteil zugefugt werdenn muge, Zwischenn Walpurgis vnnd Pfingstenn soll geflöst werdenn. Demnach wollenn wir erstlich das Jedes Jars die

Ämter, die zur Flöße verpflichtet sind. Und wir befehlen darauf allen und jedem unserer Salzgrafen und Beamten in den Böden, desgleichen unseren Rentmeistern, Schultheißen und Vögten, auch Grefen und Vorstehern, samt allen anderen unseren Untertanen insgesamt in den Ämtern Friedewald, Rotenburg, Sontra, Sonnen, Ronshausen, Herleshausen, Treffurt, Wanfried, Eschwege und Bilstein, dass sie diese unsere Ordnung stet und fest halten und weder insgesamt noch einzeln etwas dagegen vornehmen, sondern ihr in allen Punkten bei Vermeidung unserer ungnädigen und ernstlichen Strafe fleißig und emsig nachkommen, damit uns an keinem Ort an unserer Flöße Hindernis, Aufenthalt oder Schaden geschehe und kein Nachteil zugefügt werden möge.

Zwischen Walpurgis und Pfingsten soll geflößt werden. Demnach wollen wir erstlich, dass jedes Jahr die

Unsichere Lesungen

  1. Sonnenn — Ortsname unsicher (Sontra/Sonnenn?) (Z. 8)

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.