Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 963
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 963 · Bl. 479r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 963
Bl. 479rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch.
Flös zwischenn Walpurgis vnnd Pfingstenn, wann das wasser vnnd Wetter hierzu am bequemblichstenn ist, anngestellet werde, Flöss soll den Sachssischenn zuuor vermeldet werdenn Vnnd solchs alwege durch vnnsere Saltzgrevenn den Sachsischenn Beamptenn zu Creuzburgk, vnnd Gerstungenn, ein vierzehenn tage zuuor zugeschriebenn werdenn solle, wie solchs der Eysenachische vertragk Klerlich ausweisset, Holtzmessenn fur der Flöss Darnach wenn vnnsere Beamptenn zur stett, da die scheidt Ingeworffenn werdenn könnenn, sollenn sie erstlich die scheidt vonn den vnnderthanenn im Eysennas1 frobirt, nach anweisung vnnser deshalbenn in Anno 68 vfgerichter Ordenung gelieffert vnnd gemessenn annehmenn, vnnd sich der messung mit einem Jedenn Ampt gnugsamb vergleichenn, damit deshalb in der bezahlung kein Irthumb vorfallenn möge, Schultheis zu Allenndorff soll alle Wehr vnd Flutbette besehenn vnnd verschlagenn.
Flöße zwischen Walpurgis und Pfingsten, wenn Wasser und Wetter dazu am bequemsten sind, angestellt werde.
Die Flöße soll den Sächsischen zuvor gemeldet werden. Und dies soll allemal durch unsere Salzgrafen den sächsischen Beamten zu Creuzburg und Gerstungen vierzehn Tage zuvor zugeschrieben werden, wie es der Eisenacher Vertrag klar ausweist.
Holzmessen vor der Flöße. Danach, wenn unsere Beamten an die Stelle kommen, wo die Scheite eingeworfen werden können, sollen sie erstlich die Scheite von den Untertanen im Eisenmaß geprüft, nach Anweisung unserer deshalb im Jahr 68 aufgerichteten Ordnung geliefert und gemessen annehmen und sich über die Messung mit jedem Amt hinreichend vergleichen, damit deshalb in der Bezahlung kein Irrtum vorfallen möge.
Der Schultheiß zu Allendorf soll alle Wehre und Flutbetten besehen und verschlagen.
Unsichere Lesungen
- Eysennas — Ortsname, Lesung unsicher (Z. 14)