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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 977

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 977 · Bl. 486r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 977

Bl. 486rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Södermeister1 auf ein wercke mehr als ein klaffter verkaufft vnnd zugelassenn werdenn, Als sie dann vf den fall, wann man etwa in der Erndte, vnnd arber zeit2, nicht fuhrleute habenn köndte, soll nach aller vnnser Saltzgrevenn vnnd Beamptenn Rathschlagenn, ein tage oder etzliche, zwo klaffter anzunehmenn erleubt werdenn, auf das Je die zahl der siebennthausennt vnnd nicht mehr wercker Jerlich gesottenn werdenn. Alles daraus gelöste geldt, soll er in sein Register zur Einnahme setzenn, davonn auf bevelch der Saltzgrevenn den kauff, auch die hawung, ausfurung vnnd flössung des Holtzes, vnnd andernn hierzu gehörigenn vnkosten verlegenn, vnnd vns darvonn vfrichtige Rechnung Jedes Jars thun. Jegaw3[?] HoltzRegister Vber welchenn Holtzverkauff denn vnser Jtziger Pfarher, als Saltzgreve in Sodenn ein Jegenn Register heltet, Welches vom Saltzgrevenn vnnd Schultheissen Jederzeit in der abzahlung vnderschriebenn werdett, Böck Reitternn4[?] Pfele.

Sodemeister auf ein Werk mehr als ein Klafter verkauft und zugelassen werden. Doch soll für den Fall, dass man etwa in der Ernte- und Arbeitszeit keine Fuhrleute haben könnte, nach Ratschlag aller unserer Salzgrafen und Beamten für einen Tag oder etliche erlaubt werden, zwei Klafter anzunehmen, damit ja die Zahl von siebentausend und nicht mehr Werken jährlich gesotten werde. Alles daraus gelöste Geld soll er in sein Register zur Einnahme setzen, davon auf Befehl der Salzgrafen den Kauf, auch das Hauen, die Ausführung und Flößung des Holzes und andere hierzu gehörige Unkosten vorstrecken und uns darüber jedes Jahr aufrichtige Rechnung tun.

Gegen-Holzregister. Über welchen Holzverkauf dann unser jetziger Pfarrer als Salzgraf in Sooden ein Gegenregister hält, welches vom Salzgrafen und Schultheißen jederzeit bei der Abzählung unterschrieben wird.

Böcke, Reiter, Pfähle.

Unsichere Lesungen

  1. Södermeister — Anfangsbuchstabe unsicher (Z. 1)
  2. arber zeit — Lesung unsicher (Z. 3)
  3. Jegaw — Überschrift, Ortsname unsicher (Z. 15)
  4. Reitternn — Endung unsicher (Z. 20)

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