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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 981

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 981 · Bl. 488r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 981

Bl. 488rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

seinem beysein, die schiffknechte oder anndere legenn lassenn, Die schlitter so er vnter das Eisenmas, solchs wieder zu lanngenn, legenn mus, soll er allemahl vonn demselbigenn gelegtenn hauffenn, wieder abnehmenn, damit nicht mehr, dann Jns Eisen mas gehöret, hinzugebenn werde, Vnnd soll Jme Jm scheidtlegenn keinen Södermeister noch vffter knecht1 helffenn lassenn, Wenn es aber die nottturfft, nach gelegennheit der zeit erfordernn wirdt, also das ers selbst, mit aller erlegenn kann, Soll Jme sein gesinde, oder sonnstenn einem taglöhner so vfrichtig zugelassenn sein, doch das er denenn zuuor dem Holtzvogte annzeige, vnnd solches mit dessenn furwissenn beschehe, er auch selbst mit zusehe, das er im legenn keinenn finantz brauche, Die Holtzzeichenn, was Jme dahero die Söder gelieffert, soll er nicht vonn sich thun, es sey dann das sie Montags durch die Saltzgrevenn vnnd beamptenn abgezelet werdenn, Die abfallennde schalenn, knuttell2 vnnd Splitter,

sein Beisein die Schiffsknechte oder andere legen lassen. Die Schlitter, die er unter das Eisenmaß legen muss, um dieses wieder zu erreichen, soll er allemal von demselben gelegten Haufen wieder abnehmen, damit nicht mehr, als ins Eisenmaß gehört, hinzugegeben werde. Und er soll sich beim Scheitlegen von keinem Sodemeister noch Aufterknecht helfen lassen. Wenn es aber die Notdurft nach Gelegenheit der Zeit erfordern wird, so dass er es nicht selbst mit allem erlegen kann, soll ihm sein Gesinde oder sonst ein Tagelöhner, der aufrichtig ist, zugelassen sein, doch so, dass er diese zuvor dem Holzvogt anzeige und dies mit dessen Vorwissen geschehe, er auch selbst mit zusehe, dass er beim Legen keinen Finanz brauche. Die Holzzeichen, die ihm daher die Sieder geliefert haben, soll er nicht von sich geben, es sei denn, dass sie am Montag durch die Salzgrafen und Beamten abgezählt werden. Die abfallenden Schalen, Knüttel und Splitter,

Unsichere Lesungen

  1. vffter knecht — Lesung unsicher (Z. 9)
  2. knuttell — Anfang unsicher (Z. 21)

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