Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 995
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 995 · Bl. 495r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 995
Bl. 495rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
vnnd im ampt Beylstein gesessenn Ihr Kohlennholtz am Meißner habenn zuhauwenn pflegenn, die dorffschafften auch hinder dem Meißner allenthalb darab Ir feurwerck gehabt, vnnd aber vmb noturfftiger vnnderhaltung willenn des Saltzwercks, vnnd auch der vnderthanenn im ampt Beylstein |: welche denn teglich viel Brennholtz zum Saltzwergk vnnd dannenn wieder heraus Saltz außfuerenn müssenn :| hinfuro nicht wohl gestattet [gestrichen: kann] werdenn, So sollenn von diesem tage ann hinfuro gar [gestrichen: keine] schmiede am Meißner zukohlenn zugelassenn, sonndernn ann gelegene ortter am Innhanng des Langennbergs nach almeroda zu, welchs sonnstenn zum Saltzwergk nicht gebraucht werdenn kann, vnnd sonnstenn ann vnnderschiedtliche ortter, Die dorffschafftenn aber hinder dem Meißner nach der Lichtenaw zu, vnnd daselbst hinaus soviel Immer müglich anngewiesenn werdenn, Sie sollenn sich auch nun hinfuro ann die Steinkolenn haltenn, vnnd nurt in einer gewissenn annzahl Holtzes zu kohlenn, welche sie zu den pfannenn allein zugebrauch1[?], nach verordenung vnser Saltzgreuen vnd Beampten verhalten,
und die im Amt Beilstein Ansässigen ihr Kohlholz am Meißner zu schlagen pflegen und auch die Dorfschaften hinter dem Meißner überall dort ihr Feuerholz gehabt haben, dies aber um der notwendigen Unterhaltung des Salzwerks willen und auch der Untertanen im Amt Beilstein — die täglich viel Brennholz zum Salzwerk und von dort wieder Salz herausführen müssen — künftig nicht wohl gestattet werden kann, so sollen von diesem Tage an keine Schmiede mehr am Meißner zum Kohlen zugelassen werden, sondern an gelegene Orte am Hang des Langenbergs nach Almerode zu, was sonst für das Salzwerk nicht gebraucht werden kann, und im übrigen an verschiedene Orte verwiesen werden. Die Dorfschaften hinter dem Meißner aber sollen, soweit irgend möglich, nach der Lichtenau zu und dort hinaus angewiesen werden. Sie sollen sich künftig auch an die Steinkohlen halten und nur eine bestimmte Menge Holz kohlen, die sie allein für die Pfannen gebrauchen dürfen, nach Anordnung unserer Salzgrafen und Beamten.
Unsichere Lesungen
- zugebrauch — Wortende verschliffen (Z. 20)