Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix
Der erste Appendix · S. 491
Das Wörterbuch A–H · S. 491 · Bl. 244r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Wörterbuch A–H
S. 476–520 · Bl. 236v–258v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix
S. 491
Bl. 244rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix. Dienstvolck. Dem dienstvolck so das flösholtz aus dem wasser bringt, gibt der Holtzvogt vonn Jeder Claffter zu tranckgeldt ———— 5 heller.
Der Erste Appendix. Dienstvolk. Dem Dienstvolk, das das Flößholz aus dem Wasser bringt, gibt der Holzvogt von jedem Klafter an Trinkgeld ———— 5 Heller;
vnnd wirdet Jhnenn auch das forstgeldt halb nachgelassenn, Jst also durch vnnsern gnedigenn fürsten vnnd herrnn, Gottseliger vnnd hochlöblicher gedechtnus, in Anno 44.
und es wird ihnen auch das Forstgeld zur Hälfte erlassen. So ist es durch unseren gnädigen Fürsten und Herrn gottseligen und hochlöblichen Angedenkens im Jahr 44
verordnet, laut der schrifftlichenn vrkundt, Darrstubenn, darroffenn Jst in Jedem Steinkolenn Both eine, darinnenn wirdt das saltz am stückenn vor den offenn durr gemacht, ehe dann es verladenn wirdt, E.
angeordnet worden, laut der schriftlichen Urkunde.
Darrstube, Darrofen. Ist in jedem Steinkohlen-Bothe einer; darin wird das Salz am Stück vor dem Ofen dürr gemacht, ehe es verladen wird.
E.
Ehrenwein Gibt vnnser glf.1 vnnd herr, den beamptenn in Boden, gegenn vfhebung annderer zehrung daselbst, Jede wochenn Ein virttell Reinischenn w[?]2 wein,
Ehrenwein. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt den Beamten in Sooden, gegen Aufhebung anderer Zehrung ebendort, jede Woche ein Viertel rheinischen Wein.
Unsichere Lesungen
- glf. — Kürzung gnediger fürst (Z. 17)
- w[?] — einzelner Buchstabe vor wein (Z. 19)