Salzbibel · Lesetext · Miszellen
Die Miszellen · S. 889
Die Privilegienbücher · S. 889 · Bl. 443r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Privilegienbücher
S. 885–891 · Bl. 441r–444r · Bd. 2 · Zeitleiste: Miszellen
S. 889
Bl. 443rBd. 2Miszellen · Die PrivilegienbücherFaksimile (ORKA)Miscellanea
12. Notell der Erbhuldung vnnd Eidtspflicht der Söder aô 1541. durch den Herrnn Stadthalter zu Cassell Sigmundt vonn Boynebürgk, Montags nach Trinitatis gethann. 13. Verordenung der ampter vnnd diener aufrichtung des Saltzwercks zum Sodenn anno 1553. publicatum den [Lücke]1 Maij Anno 1554. 14. Copia der fundation H. Philips Lzu Hessen, der zweyhundert guldenn Jerlichenn Pension ausm2[?] Bodenn zu Gottes ehre. 15. Beuelch vnnd vergleichung vnnsers g. f. vnd herrnn Lzu Hessenn, mit Bürgermeisternn vnd Rath zu Allenndorff ann der Werra, wie es hinfuro der Gehöltz, Raumenn, Rodenn, Hegung vnd beforschung, auch der neuenn Weinberge anders halbenn soll daselbst gehaltenn werdenn, verabschiedet den [Lücke]3 Maij Anno 1554. 16. Forst vnnd Holtz Ordenung im Fürstenn=
12. Formular der Erbhuldigung und Eidespflicht der Sieder, Anno 1541 durch den Herrn Statthalter zu Kassel, Sigmund von Boyneburg, am Montag nach Trinitatis vollzogen.
13. Verordnung der Ämter und Diener bei Aufrichtung des Salzwerks Anno 1553, veröffentlicht den [Lücke] Mai Anno 1554.
14. Abschrift der Stiftung Herrn Philipps, Landgrafen zu Hessen, über die zweihundert Gulden jährlicher Pension aus Sooden zu Gottes Ehre.
15. Befehl und Vergleich unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Landgrafen zu Hessen, mit Bürgermeister und Rat zu Allendorf an der Werra, wie es künftig wegen der Gehölze, des Räumens, Rodens, Hegens und Beforstens, auch wegen der neuen Weinberge dort gehalten werden soll. Verabschiedet den [Lücke] Mai Anno 1554.
16. Forst- und Holzordnung im Fürsten-
Unsichere Lesungen
- [Lücke] — Tageszahl freigelassen (Z. 7)
- ausm — Kürzung, evtl. ausn (Z. 9)
- [Lücke] — Tageszahl freigelassen (Z. 17)