Salzbibel · Lesetext · Miszellen
Die Miszellen · S. 915
Briefe, Rechnungen, Ratschläge · S. 915 · Bl. 456r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Briefe, Rechnungen, Ratschläge
S. 892–1012 · Bl. 444v–505r · Bd. 2 · Zeitleiste: Miszellen
S. 915
Bl. 456rBd. 2Miszellen · Briefe, Rechnungen, RatschlägeFaksimile (ORKA)Miscellenea
[gestrichen: beschwerenn wolte.] Copia eines schreibenn so Jost berber1[?] Henrich Müldener gethann, belanngenndt den newenn vffgesetztenn zoll ann den amptmann zu Mündenn, Anntwort hieruf gedachtes amptmanns, darinnen er auch durch ein zettell klagt, das zu Eschwege auch ein Newer zoll vfgerichttet werde, Schreibenn hieruf ann den Lanndtvogt zu Eschwech, darinnenn durch ein zettell begeret wirdt, das Hanns Scheffer mit zum Lanndtage möge abgefertiget werdenn Anno 39. Schreibenn der Herzogin zu Mündenn des erstigertenn zols wegenn, vnnd darauff ervolgetter stilstanndt zwischenn Hessenn vnnd Braunschweig der zolle wegenn zu Eschwech vnnd Mündenn, Copia eins Lehenbrieffs derer vom Eschwech, so Jhnenn Anno 1493. vom Lanndtgrauen Wilhelmen dem mitlernn gebenn wordenn
beschweren wolle.
Abschrift eines Schreibens, das Jost Becker an Heinrich Muldener getan hat, betreffend den neu aufgesetzten Zoll, an den Amtmann zu Münden.
Antwort des genannten Amtmanns hierauf, worin er auch durch einen Zettel klagt, dass zu Eschwege ebenfalls ein neuer Zoll errichtet werde.
Schreiben hierauf an den Landvogt zu Eschwege, worin durch einen Zettel begehrt wird, dass Hans Schäfer mit zum Landtag abgefertigt werden möge, Anno 39.
Schreiben der Herzogin zu Münden wegen des erhöhten Zolls und der darauf erfolgte Stillstand zwischen Hessen und Braunschweig wegen der Zölle zu Eschwege und Münden.
Abschrift eines Lehnbriefs derer von Eschwege, der ihnen Anno 1493 von Landgraf Wilhelm dem Mittleren gegeben worden ist.
Unsichere Lesungen
- berber — Name unsicher, evtl. Berger (Z. 2)