Salzbibel · Lesetext · Miszellen
Die Miszellen · S. 923
Briefe, Rechnungen, Ratschläge · S. 923 · Bl. 460r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Briefe, Rechnungen, Ratschläge
S. 892–1012 · Bl. 444v–505r · Bd. 2 · Zeitleiste: Miszellen
S. 923
Bl. 460rBd. 2Miszellen · Briefe, Rechnungen, RatschlägeFaksimile (ORKA)Miscellanea.
keuffenn, oder zuuerkeuffenn, ann Jrenn orten gestattenn sollenn, dann mann sie aus dem Saltzwergk Sodenn mit gnugsamb Saltz versehenn könntte vnnd wolte, anno 60. den 18. Octobris. Copia eines schreibenns ann Gemeine Pfenner vnnd Saltzgreuenn, belanngenndt den Bronnennbaw anno 48. darinnenn ein erinnerungs schreibenn Christoff Hombergs, belanngenndt Georgenn Behmenn den 17 Nouembris Saltzrechnung zu Mülhausenn de Anno 46. Beschwerungs articul, welche die vom Mülhausenn des newenn vfgerichttetenn Saltzschliß wegenn einwenndenn, darauf vnntter anndernn Jost Berber zusagt, das vnnser g.f. vnnd herr, bey des Churfurstenn zu Sachssenn Rethenn, so darbey gewesenn zuwegenn bracht, das der Saltzschlis in der vogtey vnnd nahenn dorffernn solte verstattete werdenn, dieser stuck seindt vier vnnd zwanntzigk.
zu kaufen oder zu verkaufen an ihren Orten gestatten sollen, denn man könne und wolle sie aus dem Salzwerk Sooden mit genügend Salz versehen; Anno 60 den 18. Oktober.
Abschrift eines Schreibens an die gemeinen Pfänner und Salzgrafen, betreffend den Brunnenbau, Anno 48; darin ein Erinnerungsschreiben Christoff Hombergs, betreffend Georg Behm, den 17. November.
Salzrechnung zu Mühlhausen von Anno 46.
Beschwerdeartikel, die die von Mühlhausen wegen des neu errichteten Salzabsatzes einwenden; worauf unter anderem Jost Becker zusagt, dass unser gnädiger Fürst und Herr bei den Räten des Kurfürsten zu Sachsen, die dabei gewesen sind, zuwege gebracht habe, dass der Salzabsatz in der Vogtei und den nahen Dörfern gestattet werden solle. Dieser Stücke sind vierundzwanzig.