Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 163
Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 163 · Bl. 79r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Anlass und die erste Verhandlung
S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 163
Bl. 79rBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitevnnabbrüchlich stehenn . bleibenn, er wolle sich auch mit den Pfennernn vmb die Sohle vergleichenn, das sfgl. ein tagk vmb den andernn mochtenn schepffenn, siedenn vnnd geprauchenn, Es solle auch sfgl.
unabbrüchlich stehen bleiben; er wolle sich auch mit den Pfännern um die Sole vergleichen, sodass Seine Fürstlichen Gnaden einen Tag um den anderen schöpfen, sieden und gebrauchen möchten. Es sollen auch Seine Fürstlichen Gnaden
Salz, den Pfennernn an Irem kauffe vnnd abfurenn nit verhindernn, dann sfgl. wollenn allein das außerhalb Lanndes zu waßer vnnd Lannde, nach dem Rheine vor blein1[?], vnnd nach dem NiederLannde vor anndere fromande2[?] verfurenn lassenn, Wann aber im Furstenthumb am Salz manngel wurde, alse denn etlich Zahl Pfannenn zu der notturfft verkeuffenn, vnnd abführenn lassenn,
Salz die Pfänner an ihrem Verkauf und ihrer Abfuhr nicht hindern, denn Seine Fürstlichen Gnaden wollen es allein außer Landes zu Wasser und zu Lande, nach dem Rhein für Blei[?] und nach den Niederlanden für andere Fremdwaren[?], verführen lassen; wenn aber im Fürstentum Mangel an Salz würde, alsdann eine etliche Zahl Pfannen zur Notdurft verkaufen und abführen lassen.
Item solchs Meins gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn vernehmenn soltte auch den Pfennernn, an Iren geholtzs3[?], ohne schaden sein, die Pfenner allein vor sich zu Irer notturfft behalttenn, vnnd geprauchenn,
Item, solches Vorhaben meines gnädigen Fürsten und Herrn sollte auch den Pfännern an ihren Gehölzen[?] ohne Schaden sein; die Pfänner sollten sie allein für sich zu ihrer Notdurft behalten und gebrauchen,
Dann sfgl. wollenn Ihr eigenn geholtze aus den Ampten, Wannfriedenn Ludweigstein, vnnd anndere das zugeprauchenn, vnnd mit helffenn, Rathenn, vnnd dennckenn4[?], dar mitt solch geholtz in besserung bracht, .Läuft auf der nächsten Seite weiter
denn Seine Fürstlichen Gnaden wollen ihre eigenen Gehölze aus den Ämtern Wanfried, Ludwigstein und anderen dazu gebrauchen und mithelfen, raten und bedenken[?], damit solches Gehölz in Besserung gebracht werde.
Unsichere Lesungen
- vor blein — Wort nach 'Rheine vor' mit Lücke geschrieben (b + lein); Lesung ganz unsicher, vielleicht Ortsname (Cöln?)
- fromande — wohl fremande/frembde (Fremde) gemeint; o/e und Nasalstrich unklar
- geholtzs — Wortende mit Schnörkel, geholtzs oder geholtze
- dennckenn — auch demnebenn lesbar