Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 811
Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 811 · Bl. 403r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Regierungsordnung von 1552/53
S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 811
Bl. 403rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Das Vierdte Buch Zum Obernn Bornmeister ist Jzo Christoff Hombergk bestelt, vnnd verordenet, Innhalt seiner bestellung wie volgtt. Wir des Durchleuchtigenn Hochgebornnenn furstenn vnnd Herrnn, Herrnn Philipsenn Lanndtgrauenn zu Hessenn, Grauenn zu Cazenelnpogenn, Diez, ziegenhain vnnd Nidda vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn verordennte Stadthalter vnnd Räthe zu Cassell, Bekennenn vnnd thun kundt hierann offenntlich gein mennigklichenn, als Hochgedachter vnnser gnediger furst vnnd Herr, hieuor im verschienenn vierzig siebenden Jar ernnstlich beuohlenn, das die Roßkunst vffm Salzbronn zun Bodenn, dergestalt schedtlich were, wie dismahls durch sfgl. Lanndtvogt Sigmundenn vonn Boÿneburgk, schrifftlich anngezeigt wordenn, das als dann dieselbige zum forderlichstenn abgeschafft, vnnd vf annders kunste, zu außpringung der Sohlenn gedacht werdenn solt, Dieweil dann wir selbst, vnnd auch die Beuelchaber des ortts befundenn, das die durch Jorgenn Behmenn hieuor vfgerichtte kunst vffm Salzbronn zu schwer vnnd starck gesezt, mit Irem grossenn hefftigenn bewegenn, dem Salz=
Das Vierte Buch — Zum obersten Brunnenmeister ist jetzt Christoph Homberg bestellt und verordnet, laut seiner Bestallung wie folgt:
Wir, die verordneten Statthalter und Räte zu Kassel des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, unseres gnädigen Fürsten und Herrn, bekennen und tun hiermit öffentlich vor jedermann kund:
Nachdem unser hochgedachter gnädiger Fürst und Herr zuvor im vergangenen Jahr siebenundvierzig ernstlich befohlen hat, dass die Rosskunst am Salzbrunnen zu den Siedehäusern, sofern sie so schädlich sei, wie es damals durch Seiner Fürstlichen Gnaden Landvogt Sigmund von Boyneburg schriftlich angezeigt worden ist, aufs Schnellste abgeschafft und auf eine andere Kunst zum Ausbringen der Sole gesonnen werden solle —
und nachdem wir selbst und auch die dortigen Befehlshaber befunden haben, dass die von Jörg Behem zuvor errichtete Kunst am Salzbrunnen zu schwer und zu stark gebaut ist und mit ihrer großen, heftigen Bewegung dem Salz-