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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 813

Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 813 · Bl. 404r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Regierungsordnung von 1552/53

S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 813

Bl. 404rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Das Vierdte Buch wie der Pfenner Salzgreuenn begernn, vnnd das die Roßkunst abgestelt soll werdenn, vfrichtenn, erhaltenn, vnd daruber sich verpflichttenn soll, vnnd will, wie nachvolgtt. Vnnd erstlich Dieweil solch neue kunstwerck duppell sein muß, vermuge der erstenn des Bronnenmeisters ampts bestellung halbenn gehapten abrede, vnnd dann Jzo diese kunst das erste hebtt[?]1 auß dem Salzbronn zwenzigk vier schue hoch, dadannenn die sohle in einer Rennen vngeuehrlich beÿ dreÿssigk schuenn vom Salzbronn leufft, daselbst dann furter noch ein mahl in die Höhe, als hoch es vonn nötenn, das es in alle vorraths kumpffe, vnnd Bodenn gelauffenn magk, gehabenn werdenn muß solchs alles vf sein Christoffer eigenn kostenn, zuvnnderhalttenn Soll er vonn Jedem wercke so gesottenn wirdet, dritthalbenn alb. habenn, allermassenn wie die Roßkunst gehapt hat. Derwegenn er vnns ann stadt Hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn Jzo gelübte Eide, vnnd pflichte gethann, dasselbe Bronnmeister ampt den Salzbronn vnnd alles was dem anhangt vnnd zugehört, mit allenn treuenn vleis, so tagk so nacht

Das Vierte Buch — wie es die Salzgrafen der Pfänner begehren und damit die Rosskunst abgestellt werden könne. Er soll und will sie errichten, erhalten und sich darüber verpflichten, wie folgt.

Erstens: Weil ein solches neues Kunstwerk doppelt sein muss — gemäß der ersten Absprache über die Bestallung des Brunnenmeisteramtes —, und weil diese Kunst zunächst die Sole vierundzwanzig Schuh hoch aus dem Salzbrunnen hebt, von wo sie in einer Rinne ungefähr dreißig Schuh vom Salzbrunnen weg läuft und dort noch einmal so hoch gehoben werden muss, wie es nötig ist, damit sie in alle Vorratskumpen und Siedehäuser laufen kann — und weil er, Christoph, das alles auf eigene Kosten zu unterhalten hat —,

so soll er von jedem Werk, das gesotten wird, zweieinhalb Albus haben, ebenso wie es die Rosskunst gehabt hat.

Deswegen hat er uns an Stelle unseres hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn jetzt Gelübde, Eid und Pflicht geleistet, dieses Brunnenmeisteramt, den Salzbrunnen und alles, was daran hängt und dazugehört, mit allem treuen Fleiß bei Tag und Nacht

Unsichere Lesungen

  1. hebtt[?] — Wort überschrieben/korrigiert (Z. 9)

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