Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 1004
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 1004 · Bl. 499v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 1004
Bl. 499vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
vermüglich, vnnd es verlegenn kann, mehr Holtzes an sich bringenn, Dann er vf erhaltung eines Boths bedurfftigk, Dann es nicht ohn verdacht zugehett, Wann ein Meister dem anndernn lesset holtz zu kommenn, Darjegenn Saltz lieffert, vnnd es weytters seines gefallenns verparthieret, Sonndernn was einer enndtrathenn kann, magk er vmb geldt, vnnd nicht vmb Saltz der Ordnung gemes einem anndernn lassenn zugehenn, Wer solchs vbertritt, soll zur straff erlegenn — Der Edelleut Holtzhanndell. Mitt den Edelleutenn vnnd anndernn so vmbs Saltzwergk hero wohnenn, vnnd Holtz zuverkauffenn pflegenn, soll kein Söder, Inn ganntz keine wege Hanndelung vmb Holtz vnternehmenn, Er thue dann solchs mit furwissenn vnnser Saltzgreuenn, Wie dann solchs vor dieser zeit verordennt wordenn, Heiner1 sollenn in den Nahe gelegenen Bergenn, kein Holtz an sich bringenn So soll keinem Heyner2 oder sonnst anndernn fuhrman
vermögend ist und es vorstrecken kann, mehr Holz an sich bringt, als er zur Erhaltung eines Bothes benötigt. Denn es geht nicht ohne Verdacht zu, wenn ein Meister dem anderen Holz zukommen lässt, dieser dafür Salz liefert und es weiter nach seinem Belieben vertauscht. Sondern was einer entbehren kann, mag er gegen Geld — und nicht gegen Salz — der Ordnung gemäß einem anderen zukommen lassen. Wer das übertritt, soll zur Strafe erlegen ———.
Der Holzhandel der Edelleute. Mit den Edelleuten und anderen, die ums Salzwerk herum wohnen und Holz zu verkaufen pflegen, soll kein Sieder in irgendeiner Weise einen Holzhandel eingehen, es sei denn mit Vorwissen unserer Salzgrafen, wie das schon vor dieser Zeit angeordnet worden ist.
Hainer sollen in den nahe gelegenen Bergen kein Holz an sich bringen. So soll keinem Hainer oder sonst einem anderen Fuhrmann
Unsichere Lesungen
- Heiner — Lesung unsicher (Z. 18)
- Heyner — Lesung unsicher (Z. 20)