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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 1013

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 1013 · Bl. 504r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 1013

Bl. 504rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierde Buch.

1

bringenn, dieselbigenn so es gehabt annzeigenn, Soll der Renndtmeister das Saltz furters, wie er beuelch hatt behaltenn, Innsonnderheit verrechnenn, vnd die vbertretter, beide dieJenigenn so das saltz gegebenn, oder verpartiret, vnnd bey denenn das saltz gefundenn, vnngedigk gestrafft werdenn, Soll der furderste thormeister am Soderthor2, kein geflöst oder Schiffholtz, so vonn vnnsernt wegenn verkaufft, Inn die Sodenn führenn lassenn, Es werde dann bey Jedes fuder ein Zeichenn, so darzu sonnderlich gemacht seindt, gegebenn, Niemanndts außgescheidenn, Wurde aber einer mit solchenn scheidenn dem anndern Thorwarttenn furkommenn, soll dasselbige vonn stundt ann dem Holtzvogte, sich ferners amptshalber daJegl1 zu haltenn, anngezeigt werdenn, Rueß vnnd Bluet. Was aber Rueß vnnd bluet zun Sodenn bringt, vnd fur Saltz vertauschenn will, soll sich den Thormeisternn im eingang annzeigenn, dieselbigenn sollenns zuuor besichtigenn, damit wann die Jenigenn so getauscht

bringen und ihm anzeigen, wer es gehabt hat. Der Rentmeister soll das Salz weiter, wie es ihm befohlen ist, verwahren und gesondert verrechnen, und die Übertreter — sowohl die, die das Salz gegeben oder vertauscht haben, als auch die, bei denen es gefunden wurde — sollen ungnädig bestraft werden.

Der vorderste Tormeister am Sooder Tor soll kein geflößtes oder Schiffsholz, das von unseretwegen verkauft ist, nach Sooden hineinführen lassen, es sei denn, für jedes Fuder werde ein eigens dafür gefertigtes Zeichen gegeben, niemanden ausgenommen. Würde aber einer mit solchen Scheiten am anderen Torwart vorbeikommen, so soll das sogleich dem Holzvogt angezeigt werden, damit er sich amtshalber weiter dazu verhalte.

Ruß und Blut. Wer aber Ruß und Blut nach Sooden bringt und gegen Salz eintauschen will, soll sich beim Eingang den Tormeistern anzeigen; diese sollen es zuvor besichtigen, damit sie, wenn die, die getauscht

Unsichere Lesungen

  1. daJegl — Wortende undeutlich, wohl daJegen (Z. 14)
  2. Soderthor — Lesung unsicher (Z. 7)

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