Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 1016
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 1016 · Bl. 505v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 1016
Bl. 505vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch.
Befreyung der Thorwartenn. Vnnd soll hiermit menniglich bey vngnediger straffe gewarnet, vnnd gebottenn sein, die Thorwarttenn in vorgehendenn Irem beuelch, vnnd außrichtung Ires Ampts, weder mit worttenn noch mit werckenn zubeleidigenn, Dann sie vonn vnns dermassenn versichert vnnd befreyet sein sollenn, Das vnnsere Saltzgreuenn vnnd beamptenn vber Ihnenn mit allem ernst haltenn, vnnd sie genntzlich hanndthabenn vnnd schutzen sollenn, darnach wisse sich ein Jeder zu richtenn, Aschenn Ordenung. Das der aschenn hanndell rechtschaffenn gehanndthabt vnnd getriebenn werde, Ist nit alleine des Saltzwergks wegenn hochvonnötenn, sondernn es könnenn auch die Glasener zu behuff Ires glasmachenns der aschenn nit emtperenn, Wollenn demnach nachgesetzte aschenn Ordenung wie volgt ratificiren vnnd bestettigenn. Ein Jeder Södermeister so zun Sodenn Meisterschafft
Schutz der Torwarte. Und hiermit soll jedermann bei ungnädiger Strafe gewarnt und geboten sein, die Torwarte bei der Ausführung des vorstehenden Befehls und bei der Ausrichtung ihres Amtes weder mit Worten noch mit Werken zu beleidigen. Denn sie sollen von uns dermaßen gesichert und geschützt sein, dass unsere Salzgrafen und Beamten mit allem Ernst über sie halten und sie gänzlich handhaben und schützen sollen. Danach wisse sich ein jeder zu richten.
Aschenordnung. Dass der Aschenhandel rechtschaffen gehandhabt und betrieben wird, ist nicht allein des Salzwerks wegen dringend nötig, sondern auch die Glaser können der Asche für ihr Glasmachen nicht entbehren. Wir wollen demnach die nachstehende Aschenordnung, wie folgt, bestätigen und ratifizieren.
Ein jeder Sodemeister, der zu Sooden Meisterschaft