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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 1019

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 1019 · Bl. 507r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 1019

Bl. 507rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch.

1

zuuor das dieJenigenn Meisterschafft haltenn, denen sie leyhenn, Baw Ordenung. Nach dem vonnötenn das vmb bestendigkeit, vnnd stetiger erhaltunge des Saltzwergks willenn, alle Bew, Wege vnnd stege, Inner vnnd ausser Sodenn, in gutem wesenn, vnnter der hanndt erhaltenn werdenn, also das nicht etwa vf ein Jar der kostenn zu hoch lauffen, oder wann die Bew verfallenn, nicht souiel wie Jtzt gesottenn werde. —— So wollenn wir, das vnser Saltzgreuenn vnnd Beamptenn mit vleis darauff sehen, das Jederzeit das was notwendigk, ordenntlich erbawet, verbessert vnnd erhaltenn werde Vnnd demnach, wann ein Bodt vonn newenn zu bawen vonnötenn, sollenn sie darauff bedacht sein, das sie dieselbigenn an gelegenenn enndenn Inn vnsernn nahen gelegenenn Weldenn, oder aber außgeflöstenn Bauholtz vom Seulingswalde herab, mit furweisenn vnnsers Oberfursters vnnd der vnnderfurster auffhawenn lassenn, dauonn sollenn sie erlegenn,

zuvor, dass diejenigen Meisterschaft halten, denen sie leihen.

Bauordnung. Weil es um der Beständigkeit und dauernden Erhaltung des Salzwerks willen nötig ist, alle Bauten, Wege und Stege innerhalb und außerhalb Soodens nach und nach in gutem Zustand zu halten — so dass nicht etwa in einem Jahr die Kosten zu hoch laufen oder, wenn die Bauten verfallen, nicht mehr so viel wie jetzt gesotten wird ———, so wollen wir, dass unsere Salzgrafen und Beamten sorgfältig darauf achten, dass jederzeit das Nötige ordentlich errichtet, verbessert und erhalten wird.

Und wenn demnach ein Bothe neu zu bauen ist, sollen sie darauf bedacht sein, das Bauholz an gelegenen Enden in unseren nahe gelegenen Wäldern oder aber als geflößtes Bauholz vom Seulingswald herab mit Vorwissen unseres Oberförsters und der Unterförster schlagen zu lassen. Davon sollen sie erlegen:

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