Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 1037
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 1037 · Bl. 516r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 1037
Bl. 516rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Jederzeit mit vnnserm vorwissenn Ins werck zusetzDarnach soll er die Blechhüttenn in seiner verwaltung habenn, daselbsthin als offt es vonn nötenn, reyten, vnnd alles nach notturfft bestellenn, also das es im Saltzwergk, ann Pfannen Eisenn, Eisernen Sese1 stanngenn, vnnd was sonnstenn Eisennwergks vonnötenn, nichts manngele, Weitters soll er mit vleis darnach trachtenn, das zu erbawung der Bode Jederzeit ann gelegenen ortern, mann notwendigk Bawholtz vnnd anndere bereitschafft, auch Pfannennbrunt, müge bekommenn vnnd habenn, Inn welchem er doch stetigs vnnsern Schultheissenn zu Allenndorff, als drittenn Saltzgrevenn, vnnd die Förster Jedes ortts soll fordernn, vnnd ohnne derselbigenn vnnd des Schultheissenn mitwissenn hierinne nichts schliessenn, Vber das soll er benebenn vnnserm Lanndtvogt vnnd Schultheissenn zu Allenndorff, die Grenntze vnnd geleite zubereitenn, auch vnnsere hohe Obrigkeitt zuerhaltenn, Inn seinem ambt vnnd bevelch haben,
jederzeit mit unserem Vorwissen ins Werk zu setzen. Danach soll er die Blechhütten in seiner Verwaltung haben, dorthin, so oft es vonnöten ist, reiten und alles nach Notdurft bestellen, so dass es im Salzwerk an Pfanneneisen, eisernen Sesestangen und was sonst an Eisenwerk vonnöten ist, an nichts mangele. Weiter soll er mit Fleiß danach trachten, dass man zur Erbauung der Bode jederzeit an gelegenen Orten das notwendige Bauholz und andere Bereitschaft, auch Pfannenbrunt, bekommen und haben möge, wobei er doch stetig unseren Schultheißen zu Allendorf als dritten Salzgrafen und die Förster jedes Ortes hinzufordern und ohne deren und des Schultheißen Mitwissen hierin nichts beschließen soll. Darüber hinaus soll er neben unserem Landvogt und Schultheißen zu Allendorf die Grenze und das Geleit zu bereiten, auch unsere hohe Obrigkeit zu erhalten in seinem Amt und Befehl haben,
Unsichere Lesungen
- Sese — Sesestanngenn, Lesung unsicher (Z. 5)