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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 1039

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 1039 · Bl. 517r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 1039

Bl. 517rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

gebüer gehawenn, gelieffert, geflöst, außgebracht, bezahlet, verkaufft, vnnd zu Register gebracht würdet, Wenn er aber Inner Bodenn ist, So sollenn all vnsere Beamptenn Register wochenntlich Ime fürgelegt, durch Ihn selbst gelesenn, durch die annderenn beide Saltzgrevenn gelegt, vnnd alle sachenn bewogenn werdenn, also das im Saltzwergk nichts fürgenommen, gerathschlagt, noch beschlossenn werde, Es sey gleich in newenn Bewenn, Ordenungenn, vnnd allem was zuerhaltung des Saltzwercks dienlich geschehen würdet, es sey dann er selbst Persönlich darbey gewesenn, sein Rath vnnd bedennckenn gehöret, vnnd mit seinenn eigenn hanndenn bestetigt vnnd vnderschrieben, Wie wir dann auch im vfferlegt habenn wollenn, das, da vnns oder vnnserm Saltzwergk dessenn Ordenung, vertregenn vnnd Location zugegenn gehanndelt würde, soll er sich Jederzeit mit den annderenn vnnsernn Beamptenn, wie solchs abzuschaffenn sey, mit glimpflichenn wortenn beredenn, vnnd wo mann sich nit

Gebühr gehauen, geliefert, geflößt, ausgebracht, bezahlt, verkauft und zu Register gebracht wird. Wenn er aber innerhalb der Bode ist, so sollen alle Register unserer Beamten wöchentlich ihm vorgelegt, durch ihn selbst gelesen, durch die anderen beiden Salzgrafen ausgelegt und alle Sachen erwogen werden, so dass im Salzwerk nichts vorgenommen, beratschlagt noch beschlossen werde – sei es in neuen Bauten, Ordnungen und allem, was zur Erhaltung des Salzwerks dienlich geschehen würde –, es sei denn, er selbst sei persönlich dabei gewesen, sein Rat und Bedenken gehört und es mit seinen eigenen Händen bestätigt und unterschrieben. Wie wir ihm denn auch auferlegt haben wollen: Wenn uns oder unserem Salzwerk entgegen dessen Ordnung, Verträgen und Location gehandelt würde, soll er sich jederzeit mit unseren anderen Beamten mit glimpflichen Worten bereden, wie solches abzuschaffen sei, und wo man sich nicht

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