Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 1044

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 1044 · Bl. 519v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 1044

Bl. 519vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

sich derselbigenn auch nicht annmassenn, Ohne das in notfellenn, da er vbeltheter betrapte, sich etwa vnnversehene todtschlege, diebstall oder anndere vnnthatenn zutrügenn, magk er dieselbigenn zu haffte bringenn, vnnd vfs erste Jegenn Allenndorff, oder Jegenn Cassell verwarlich vberliefferenn lassenn, Vber das so etwas Inner Bodenn zu Marckte kömpt, Es sey gleich brodt, oder was dergleichenn Victualien seindt, soll er mitt den zweyenn Regirendenn Schossernn1 taxiren vnnd würdigenn, das es nicht zu theur verkaufft werde

sich derselben auch nicht anmaßen, außer dass er in Notfällen, wenn er Übeltäter ertappte oder sich etwa unversehene Totschläge, Diebstähle oder andere Untaten zutrügen, dieselben in Haft bringen und aufs Erste nach Allendorf oder nach Kassel verwahrlich überliefern lassen mag. Darüber hinaus soll er, was innerhalb der Bode zu Markt kommt, sei es Brot oder was dergleichen Viktualien sind, mit den zwei regierenden Schössern taxieren und würdigen, damit es nicht zu teuer verkauft werde

Unsichere Lesungen

  1. Schossernn — Lesung unsicher (Z. 10)

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.