Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 1056
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 1056 · Bl. 525v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 1056
Bl. 525vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Das Vierdte Buch. sie solchs zuvor vnnserm Beamptenn anntzeigen, vnnd zulassunge bittenn, vnnd bey straff der keinnung kein werck der Hochzeit halber zuversinnenn anngelobenn, Es sollenn auch vnnsere Beamptenn Ihnenn nitt weytters erleubenn, denn das sie nur einenn tagk Hochzeit haltenn, auf welchenn tagk sie vber hundert Personenn zu tische nit sollenn setzenn, bey straffe so mannch Personn daruber zu tisch gesetzt wurdet, so mannch ortt. Volgennds tags aber soll Ihnenn erleubt sein, die nechstenn blutfreunde, vnnd die so zu tische gedienet, vnnd sonnst zuladenn, doch das derenn altzusammenn nicht vber funff tische sein, bey vorgedachter straff. Kein suppenn sollenn sie ausserm Hochzeit haus gebenn, Ehe dann mann wieder ausser der Kirchenn kommen, ausgenommenn, wem die ordentlich wie vonn alters zugebenn gebuerenn,
Das Vierte Buch.
sie solches zuvor unserem Beamten anzeigen und um Zulassung bitten und bei Strafe der Kennung angeloben, kein Werk der Hochzeit halber zu versäumen. Es sollen auch unsere Beamten ihnen nicht weiter erlauben, als dass sie nur einen Tag Hochzeit halten, an welchem Tag sie nicht über hundert Personen zu Tisch setzen sollen, bei Strafe von so manchem Ort, so manche Person darüber zu Tisch gesetzt wird. Am folgenden Tag aber soll ihnen erlaubt sein, die nächsten Blutsfreunde und die, die zu Tisch gedient haben, und sonst zu laden, doch so, dass deren allzusammen nicht über fünf Tische sind, bei vorgedachter Strafe. Keine Suppen sollen sie außerhalb des Hochzeitshauses geben, ehe man wieder aus der Kirche gekommen ist, ausgenommen denen, welchen sie ordentlich wie von alters her zu geben gebühren.
Unsichere Lesungen
- kein= — Zeilenende, Wort unklar (keinnung?) (Z. 3) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)