Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 154
Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 154 · Bl. 74v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Anlass und die erste Verhandlung
S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 154
Bl. 74vBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)Das ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteDarinne wollenn wir vnns wie gemelt fürstlich vnnd gepurlich erzeigenn, Aber das ander so gemeinem nutz vnnd notturfft zuwidder vnnd verhinderlich were, zu gepurlicher milterung vnnd rechtmessigkeitt, ohn ewern schadenn, messigenn vnnd miltternn, Dann wir wollenn euch nit pergenn1[?], das wir nit gemeint sein, Jemanndts abbruch oder schadenn zuthun, Sonndernn die zwo vnnd vierzigk pfannenn Jn ihrem wesenn pleibenn zulassenn, vnd darnebenn anndere mehr, vnns vnnd dem Furstenthumb zu gutenn, bawenn vnnd zumachenn, sein auch geneigt mit euch ordenunge2 vnnd satzung, Siedens, Holtzes vnnd Saltzkauffs, darmit einer denn anndernn, an dem seinenn Jnn nicht verhindere, oder schadenn zufügenn, Sonndernn das dasselbe also stette vnnd feste kunfftiglich gehaltenn werdenn möchtte, zumachenn, darzu vf wege zugedennckenn, wie der Saltzbrunn möge gebessert, auch holtz vnnd Wellenn zum Sieden, mit leichtterm vnnd neherm kostenn zu wegenn bracht,
darin wollen wir uns, wie gesagt, fürstlich und gebührlich erzeigen; aber das andere, was dem gemeinen Nutzen und der Notdurft zuwider und hinderlich wäre, zu gebührlicher Milderung und Rechtmäßigkeit, ohne euren Schaden, mäßigen und mildern. Denn wir wollen euch nicht verbergen[?], dass wir nicht gesonnen sind, jemandem Abbruch oder Schaden zu tun, sondern die zweiundvierzig Pfannen in ihrem Wesen bleiben zu lassen und daneben andere mehr, uns und dem Fürstentum zugute, zu bauen und zu machen; wir sind auch geneigt, mit euch eine Ordnung und Satzung des Siedens, des Holzes und des Salzkaufs zu machen, damit einer den anderen an dem Seinen nicht hindere oder ihm Schaden zufüge, sondern dass dieselbe künftig so stet und fest gehalten werden möge; dazu auf Wege zu denken, wie der Salzbrunnen gebessert, auch Holz und Wellen (Reisigbündel) zum Sieden mit leichteren und geringeren Kosten herbeigeschafft
Vnnd die Ordnung vorgenommenn werdenn möchtte die euch vnnd vns nutzlich, vnnd Jedermann treglich sein mochtte, Derhalbenn so wollet ewer Gesanndtenn, so ferne ihr selbst nit alle erscheinenn möget, vonn diesenn allen beuehl thun, darinne im falle, da wir die sachenn also befindenn werdenn, als wir nit zweiueln, das vnns solchs also zuthun gepurt, enndtlich zu schliessenn, vnd damit vf die abwesendenn nit verziehenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
und die Ordnung vorgenommen werden möge, die euch und uns nützlich und jedermann tragbar sein möchte. Deshalb wollet euren Gesandten, sofern ihr nicht alle selbst erscheinen könnt, von diesem allem Befehl geben, darin — im Falle, dass wir die Sache so befinden werden, wie wir nicht zweifeln, dass uns solches so zu tun gebührt — endgültig zu schließen und damit auf die Abwesenden nicht zu warten,
Unsichere Lesungen
- pergenn — Auch ,fergenn' lesbar; gemeint wohl ,bergen/verbergen'
- ordenunge — Wortende verschliffen, auch ,ordenungenn' möglich