Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 160
Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 160 · Bl. 77v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Anlass und die erste Verhandlung
S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 160
Bl. 77vBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)Das ander Buch
Des zu vrkundt habenn wir die Ersamenn fursichttigenn Herren Burgermeister vnnd Rath zu Allenndorff, diese vnnsere Instruction zuuersieglenn, gutlich gebettenn , das wir Jtztgenantenn Burgermeister vnnd Rath, vnnser Stadt gemein Secret, vmb gutlicher bitt willenn, doch vnns dem Rath, vnnd gemeiner Stadt ohnne schadenn, bey ennde der schrifft getruckt, bekennen, datt.1[?] Sontags am achtenn tag nach heiligenn Dreyenn Konigenn, im acht vnd dreißigstenn Jare,
Dessen zur Urkunde haben wir die ehrsamen, vorsichtigen Herren Bürgermeister und Rat zu Allendorf gütlich gebeten, diese unsere Instruktion zu versiegeln, sodass wir, die jetztgenannten Bürgermeister und Rat, bekennen, unserer Stadt gemeines Sekret (Siegel) um gütlicher Bitte willen, doch uns, dem Rat, und der gemeinen Stadt ohne Schaden, am Ende dieser Schrift aufgedrückt zu haben. Gegeben[?] am Sonntag, dem achten Tag nach Heilig Dreikönig (13. Januar), im achtunddreißigsten Jahr (1538).
sein die Ernuestenn, Ersamenn vnnd fursichtigenn aßmus vonn Butlar, Johann Schaffnit der Eltter, Erbann[?] Tholde, Johann Riedennstein, vnnd Johan Caßelmann2[?] Burgermeister zu Allenndorff, Gabriel Gautzler3[?], vnnd anndreas Strecker,
Es sind die ehrenfesten, ehrsamen und vorsichtigen Aßmus von Butlar, Johann Schaffnit der Ältere, Erban[?] Tholde, Johann Riedenstein und Johan Caßelmann[?], Bürgermeister zu Allendorf, Gabriel Gautzler[?] und Andreas Strecker,
sampt anndernn vom Adell vnnd Stedtenn, so mit Jnn die Baurschafft der Pfenner gehörenn, vnnd daselbst zu Cassell befundenn vnnd anntroffenn zu eilff auhrenn[?] zu mittag vor Weins[?] gnedigl .Läuft auf der nächsten Seite weiter
samt anderen vom Adel und aus den Städten, die mit in die Gebauerschaft der Pfänner gehören und sich dort zu Kassel befunden haben und angetroffen wurden, um elf Uhr[?] zu Mittag vor unserem[?] gnädigen
Unsichere Lesungen
- datt. — Abgekürztes ,datum' am Zeilenende, auch ,date' lesbar); Erbann Tholde (Vorname auch ,Vrbann' lesbar (vgl. 75v Zeile 9)
- Caßelmann — Anfangsbuchstabe auch ,L' lesbar (,Laßelmann')
- Gautzler — Anfangsbuchstabe auch ,S' lesbar (,Sautzler')); eilff auhrenn zu mittag vor Weins (Zeilenende stark verschliffen; ,auhrenn' = Uhren; ,vor Weins' unklar, evtl. ,vor Essens'; Fortsetzung ,gnedigl=' auf der Folgeseite