Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 165
Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 165 · Bl. 80r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Anlass und die erste Verhandlung
S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 165
Bl. 80rBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteDarwiedder wir sfgl. vnnser bedennckenn vorgetragen, das wir sfgl. seins furstlichenn darbietenns, danckbar, aber vnns mit sfgl. in einige hanndtlung einzulassenn, Wolle vnns, dieweil wir des keinen beuelch oder gewaltt, nit geziemenn, Were auch vnnfruchtbar, deshalb gebettenn, sfgl. wollenn vnns des gnediglich erlassenn, Auff solch vnnser anntwort vnnd bitt sfgl. vnns weitter vorgehalttenn, das sfgl. dieweil wir vmb erstreckung des tags so vleißige annhalttenn, Wolle sfgl. den tagk erstreckenn, aber nit desto weniger, so wolle sfgl. mit dem Gebew[?] der bote, Pfannenn setzenn, vnnd annderer notturfft, vortfahrenn, Dann sfgl. bey den Salzknechttenn, auch etlichenn Salz verstenndigenn, auch etlichen Pfennernn erkundet, das mehr Sohlenn furhandenn, dann Jtzt genuzt, Dieselbige vbrige Sohle wolle sfgl. als des Landes Erbherr vnnd Furst, Ime selbst vnnd gemeinem nuz zu gute geprauchenn, das sfgl. im rechttenn zugelassenn, auch von sfgl. treffenntlichenn hochgelerten Räthenn, vnnd vor . nembstenn Stettenn1[?], vnnderwiesenn wordenn, Wiedder solchs abermahls vnnsers gnedigen Furstenn vnnd Herrnn, vorhalttenn, habenn wir sfgl. die erstreckung des tags gedannckt, vnnd vor das bawen2, vnnd Pfannenn zusezenn gebettenn, Dann so der verstreckte tag, vonn den Pfennernn durch Ire Eltestenn, vnnd anndern, so des Brennens, Sohlenn, vnnd annders verstanndt, vnnd zum theile auch gelegennheit wissenns habenn, Mit3 vorpringung Irer Jura, gerechttigkeitt vnnd Priuilegia,
Dagegen haben wir Seinen Fürstlichen Gnaden unser Bedenken vorgetragen, dass wir Seinen Fürstlichen Gnaden für sein fürstliches Anerbieten dankbar seien, es uns aber nicht geziemen wolle, uns mit Seinen Fürstlichen Gnaden in irgendeine Handlung einzulassen, weil wir dazu keinen Befehl und keine Vollmacht hätten; es wäre auch unfruchtbar; deshalb haben wir gebeten, Seine Fürstlichen Gnaden wollen uns dessen gnädig erlassen. Auf solche unsere Antwort und Bitte haben Seine Fürstlichen Gnaden uns weiter vorgehalten, dass Seine Fürstlichen Gnaden, weil wir um Erstreckung des Tages so fleißig anhielten, den Tag erstrecken wollen; aber nichtsdestoweniger wollen Seine Fürstlichen Gnaden mit dem Bau[?] der Koten, dem Setzen der Pfannen und anderer Notdurft fortfahren. Denn Seine Fürstlichen Gnaden hätten bei den Salzknechten, auch etlichen Salzverständigen, auch etlichen Pfännern erkundet, dass mehr Sole vorhanden sei, als jetzt genutzt werde; dieselbe übrige Sole wollen Seine Fürstlichen Gnaden als des Landes Erbherr und Fürst sich selbst und dem gemeinen Nutzen zugute gebrauchen, was Seinen Fürstlichen Gnaden im Recht zugelassen sei, wie sie auch von Seiner Fürstlichen Gnaden trefflichen, hochgelehrten Räten und den vornehmsten Städten[?] unterwiesen worden seien. Gegen solches abermaliges Vorhalten unseres gnädigen Fürsten und Herrn haben wir Seinen Fürstlichen Gnaden für die Erstreckung des Tages gedankt und wegen des Bauens und Pfannensetzens gebeten: Denn wenn der erstreckte Tag von den Pfännern durch ihre Ältesten und andere, die vom Brennen (Sieden), von der Sole und anderem Verstand und zum Teil auch Kenntnis der Gelegenheit haben, mit Vorbringung ihrer Rechte (Jura), Gerechtigkeit und Privilegien
beschickt, vnnd besucht, Wurdet ohne Zweiuell, in bericht vnnd hanndelung befundenn werdenn, das solchem manngell Salzkauffs, ohne das mehr bote gebawet, vnnd Pfannenn gesazt sollenn werdenn, durch anndere mittell vnnd wege, mit wenigerm kosten vorzukommenn seye, Mitt anngeheffter bitt, so viel es muglich, das vornehmenn des gebewes wegenn, bis zum anngesaztenn anndern tag damit zuruhenn, Darwiedder sfgl. abermahls gehaptem4 bedennckenn . seiner Räthe, vnns fermer anngezeigt, das sfgl. sich des bawenns vnnd Pfannenn zusezenn, vff sfgl. gethann darbietenn, sich des zu enndthaltenn nit geneigt, vnnd so weir[?] das beschwerung, vnnd vermeintenn, das solchs seiner fl. gl. nit gepurte,Läuft auf der nächsten Seite weiter
beschickt und besucht wird, so würde ohne Zweifel in Bericht und Handlung befunden werden, dass solchem Mangel des Salzkaufs, ohne dass mehr Koten gebaut und Pfannen gesetzt werden müssten, durch andere Mittel und Wege mit weniger Kosten vorzukommen sei; mit angehefteter Bitte, so viel es möglich sei, mit dem Vorhaben des Baues bis zum angesetzten zweiten Tag zu ruhen. Dagegen haben Seine Fürstlichen Gnaden, nach abermals gehabtem Bedenken mit seinen Räten, uns ferner angezeigt, dass Seine Fürstlichen Gnaden sich des Bauens und Pfannensetzens, auf Seiner Fürstlichen Gnaden getanes Anerbieten hin, nicht zu enthalten geneigt seien; und wenn wir[?] dies beschwerten und meinten, dass solches Seinen Fürstlichen Gnaden nicht gebühre
Unsichere Lesungen
- Stettenn — Wortanfang undeutlich (dlettenn/Stettenn/Gelerttenn moeglich); Fortsetzung von vor= der Vorseite (vornembstenn)
- bawen — bawen oder bauren, w/ur nicht sicher
- Mit — vor Mit steht ein kleiner Schnörkel/Buchstabenrest (er?), nicht sicher deutbar
- gehaptem — Endung -em oder -enn unklar