Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 177
Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 177 · Bl. 86r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Anlass und die erste Verhandlung
S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 177
Bl. 86rBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteHerr Vatter Hochlöblicher gedechtnus, dieser vnser vorfahrenn, vnd vnser gerechttigkeitt des Saltzwercks in erkundunge kommenn, Wie dann sfgl. derselbigenn vnser gerechtigkeitt des Saltzwercks warhafftiglichen vnd bestenndiglichenn, wie aus den Jngelegttenn verschreibungenn, mehrgedachts Contracts bestettungen vnnd zusagungenn, sfgl.
Herr Vater hochlöblichen Gedächtnisses in Erkundung dieser Gerechtigkeit unserer Vorfahren und unserer am Salzwerk gekommen ist — wie denn Seine Fürstlichen Gnaden von derselben unserer Gerechtigkeit des Salzwerks wahrhaftig und beständig, wie aus den eingelegten Verschreibungen, des mehrgedachten Kontrakts Bestätigungen und Zusagungen Seiner Fürstlichen Gnaden
Vorfahrenn vnnd Eltternn vnberedtlichenn zuuermerckenn, bericht wordenn, Habenn sfgl. als ein löblicher gerechtter Fürst, in annsehunge auch der billicheit, vnnd sfgl.
Vorfahren und Eltern unwiderleglich zu vermerken ist, berichtet worden sind —, haben Seine Fürstlichen Gnaden als ein löblicher, gerechter Fürst, in Ansehung auch der Billigkeit und Seiner Fürstlichen Gnaden
Voreltternn verpflichttunge, die auff sfgl. vonn derselbigenn Voreltternn, vnnd vorfahrenn dem Lanndtgrauen zu Hessenn auch gebracht, vnnd mehrgedachtte vnser gerechttigkeitt des Saltzwercks vnnd Bodenn, auch nicht allenn in gemeiner formb vnnd weise, bestettiget Confirmiret vnnd vernewert[?]2, Sonnder auch vff solchem bestenndigenn empfanngenndenn bericht, mit bewust vnnd Rath sfgl. dazumahl fürtrefflichenn vnnd heimlichenn Rethenn, Nemblichenn Clausenn vonn Herdenn Amptmann zu Sonttra, vnnd Reichennbach, vnnd Cunradts[?]3 vonn Waldennsteins seligenn, mit vnserenn vorfahrenn, etc.[?]4 nun weitter Contrahiret, vnnd also sich vereiniget vnnd verschriebenn, vnnd sonnderlichen in nachgeschriebenenn worttenn, also lautennde,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Voreltern Verpflichtung, die auf Seine Fürstlichen Gnaden von denselben Voreltern und Vorfahren, den Landgrafen zu Hessen, auch gebracht worden ist, die mehrgedachte unsere Gerechtigkeit des Salzwerks und der Koten (Boden) auch nicht allein in gemeiner Form und Weise bestätigt, konfirmiert und erneuert[?], sondern auch auf solchen beständigen, empfangenen Bericht hin, mit Wissen und Rat Seiner Fürstlichen Gnaden damaliger vortrefflicher und geheimer Räte, nämlich Clausen von Herden, Amtmann zu Sontra und Reichenbach, und Cunradts[?] von Waldenstein selig, mit unseren Vorfahren etc.[?] nun weiter kontrahiert und sich also vereinigt und verschrieben, und besonders in den nachgeschriebenen Worten, so lautend:
Unsichere Lesungen
- vnberedt=lichenn — Lesung unsicher, evtl. vnwiderredtlichenn gemeint (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- newert[?] — Zeilenanfang schwer lesbar, im Kontext bestettiget Confirmiret vnnd vernewert
- Cunradts[?] — Kuerzel ueber dem Wort, evtl. Curadts/Cunradts
- etc.[?] — Schlusskuerzel mit Schnoerkel, Aufloesung unsicher