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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 186

Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 186 · Bl. 90v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Anlass und die erste Verhandlung

S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 186

Bl. 90vBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteWo wir bey vnnsernn gerechttigkeittenn, der 42 Pfannen gelassenn wurdenn, Welches auch hieraus E.

wenn wir bei unseren Gerechtigkeiten der 42 Pfannen gelassen würden. Welches auch hieraus Euer

2

F.

Fürstlichen

3

G. gnediglichenn zuuernehmenn habenn, das auch verganngene Jahr Neün hundert[?]1 pfannenn in Brunnen verpliebenn seindt, aus manngell des abführenns, So konnenn vnnd mögenn auch fueglichenn, vnnd ohn vnnserm mergklichenn nachtteil, verderb, vnnd vnverwindtlichenn schadenn, aus manngell vnd gebrechen des Holtzes, vber 42.

Gnaden gnädig zu vernehmen haben, dass auch im vergangenen Jahr neunhundert[?] Pfannen im Brunnen verblieben sind aus Mangel an Abfuhr. So können und mögen auch füglich und ohne unseren merklichen Nachteil, Verderb und unverwindlichen Schaden, aus Mangel und Gebrechen des Holzes, über 42

4

Pfannenn alhie zu Allenndorff nichtt gehalttenn werdenn, Welches dann also nicht zu geringem nachtteil, auch des gemeinen nutzes der Baurschafft, vnnd Pfenner, vnnd also E. f.

Pfannen hier zu Allendorf nicht gehalten werden; welches dann also zu nicht geringem Nachteil auch des gemeinen Nutzens der Gebauerschaft und Pfänner und also Euer Fürstlichen

5

G.

Gnaden

6

Stadt Allenndorff, reichenn wurde, Hierumb dann auch zusetzenn, doch ohn abbruch der warheitt, Wan etwas ein nachtteil, oder annderer kleiner gemeiner nutz hieraus enndtstehenn solte, So wurde billich dieser vnnser gemeiner nutz mehr betrachttet, Im annsehunge vnnser erlanngttenn gerechttigkeittenn,

Stadt Allendorf gereichen würde. Hierum ist denn auch hinzuzusetzen, doch ohne Abbruch der Wahrheit: Wenn etwa ein Nachteil oder ein anderer kleiner gemeiner Nutzen hieraus entstehen sollte, so würde billig dieser unser gemeiner Nutzen mehr betrachtet, in Ansehung unserer erlangten Gerechtigkeiten,

7

nicht allein vermöge solcher Priuilegien sonnder berurtter Contract vnnd wieder pflichttenn, obligation, Weil solches falles der gemeine nutz so mehr gegrundt, dem annderenn billichenn vorgezogenn[?]2 wurde Vber das aber eins zusetzenn, doch ohne bekanndt[?], das hieraus E.Läuft auf der nächsten Seite weiter

nicht allein vermöge solcher Privilegien, sondern der berührten Kontrakte und wechselseitigen Pflichten und Obligation; weil in solchem Fall der gemeine Nutzen, der mehr begründet ist, dem anderen billig vorgezogen[?] würde. Über das aber ist eines hinzuzusetzen, doch ohne Zugeständnis[?], dass hieraus Euer

Unsichere Lesungen

  1. Neün hundert[?] — Zahlwort vor 'hundert' undeutlich, auch 'Vf ein hundert' denkbar); wieder pflichttenn (moeglich auch zusammen 'wiederpflichttenn' (Widerpflichten)
  2. vorgezogenn[?] — Wortende als Schlussschleife abgekuerzt

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