Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 195
Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 195 · Bl. 95r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Anlass und die erste Verhandlung
S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 195
Bl. 95rBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd mehr Pfannenn bauenn, vnanngesehl=[?] seins Vatters brief, So auch dieselbigenn brief[?] anngesehenn werdenn, so disponiren sie nit vber Ihre Erbenn, dann Lanndtgraff Ott wie obgemeltt, hatt gleichwohl vnangesehenn seins Vatters brieffe, mehr Pfannenn setzenn wollenn, Item, so ist auch das pactum vonn — 25.
und mehr Pfannen bauen, unangesehen[?] des Briefes seines Vaters. Wenn auch dieselben Briefe[?] angesehen werden, so verfügen sie nicht über ihre Erben, denn Landgraf Otto hat, wie oben gemeldet, gleichwohl unangesehen der Briefe seines Vaters mehr Pfannen setzen wollen. Item, so ist auch der Pakt von 25
Vbenn[?] Saltzes nie gehalttenn wordenn, ffgl. findenns auch in keinem Register, das Je gegebenn wordenn sey, vnnd habenn also die Furstenn allein dieweil sie gelebt habenn, die Pfenner befreyet, das sie auch also ohnne Zweiuell Furstlich gehalttenn habenn, Item, Es hatt Lanndtgrave Henrich Ihnenn nit weitter zugelassenn, zusetzenn, zu enndtsetzenn, vnd zu bestellenn, dann das ffgl. vnnd dem Bergkwerge2 möge zu nutz,
Uben[?] Salz (ein Salzmaß) nie gehalten worden; Seine Fürstlichen Gnaden finden es auch in keinem Register, dass es je gegeben worden sei, und so haben die Fürsten allein, solange sie gelebt haben, die Pfänner befreit, was sie auch so ohne Zweifel fürstlich gehalten haben. Item, Landgraf Heinrich hat ihnen nicht weiter zugelassen, zu setzen, zu entsetzen und zu bestellen, als dass es Seinen Fürstlichen Gnaden und dem Bergwerk zu Nutzen,
zu rechttenn vnnd zu frommen sein, Daraus volgett, das die obgemelt facta, alle personalia sein, vnnd sich vber die personn nit extendiren, Danebenn so manngelt Lanndtgraff Hermanns brieff, Welcher Furst lannge Zeit Regiret hatt,
zu Recht und zu Frommen sein möge. Daraus folgt, dass die oben gemeldeten Tatsachen (facta) alle persönlich (personalia) sind und sich nicht über die Person hinaus erstrecken. Daneben fehlt Landgraf Hermanns Brief, welcher Fürst lange Zeit regiert hat;
Wo derselbe furgelegt, wurde mann ohnn Zweiuell befindenn, das er in derselbigenn meinung gewest ist, also probiren die obgemelte priuilegia alle nichtt Zum letztenn hatt Lanndtgraff Wilhelm itzo Meins gnedigem [gestrichen:Läuft auf der nächsten Seite weiter
wenn derselbe vorgelegt würde, würde man ohne Zweifel befinden, dass er derselben Meinung gewesen ist. Also beweisen die oben gemeldeten Privilegien alle nichts. Zuletzt hat Landgraf Wilhelm, jetzt meines gnädigen [gestrichen:
Unsichere Lesungen
- vonn — 25. Vbenn — Zahl 25 und Wort 'Vbenn' (Uebene, Salzmass) unsicher; vor der Zahl ein waagerechter Strich (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- Bergkwerge — Endung undeutlich, evtl. 'Bergkwerck'