Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 262
Die Rechtsgutachten · S. 262 · Bl. 128v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Rechtsgutachten
S. 210–361 · Bl. 102v–178v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 262
Bl. 128vBd. 12. Buch · Die RechtsgutachtenFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitein aller maß wie die brieffe vom Hochgedachtenn Lanndtgrauenn Wilhelmenn dem mitlernn daruber gegeben, vermugenn, bleibenn, auch darbeÿ geschuzt vnnd gehanndthabt werdenn sollenn, Vber des alles vngeachttet, Vnderstehet sich Hochberumbter Lanndtgraf Philips Itzo regirennder furst,
in aller Maße, wie die vom hochgedachten Landgrafen Wilhelm dem Mittleren darüber gegebenen Briefe besagen, bleiben, auch dabei geschützt und gehandhabt werden sollen. Ungeachtet all dessen untersteht sich der hochberühmte Landgraf Philipp, jetzt regierender Fürst,
obanngezeigter befreÿung vnnd erlanngtenn gerechttigkeit der Pfenner zu abbruch noch mehr Pfannenn zubauwenn, vnnd also die zahl der pfannenn, vber alt hergebrachtenn brauch, gewonheit, vnnd erlanngtte gerechtigkeit zuerhöhenn, vnnd vermeint S.
zum Abbruch der obangezeigten Befreiung und erlangten Gerechtigkeit der Pfänner noch mehr Pfannen zu bauen und also die Zahl der Pfannen über den althergebrachten Brauch, die Gewohnheit und die erlangte Gerechtigkeit hinaus zu erhöhen, und es vermeinen Seine
Gl. des vernemblich aus nachvolgenndenn vhrsachen befugt zusein, Erstlich, das sfgl. glaublich vorkomme, wie das ann allen ortternn sfgl. furstennthumbs Saltz gebrech,
Gnaden, dazu vornehmlich aus nachfolgenden Ursachen befugt zu sein: Erstens, dass Seinen Fürstlichen Gnaden glaubhaft zu Ohren komme, dass es an allen Orten Seiner Fürstlichen Gnaden Fürstentums an Salz gebreche,
das auch vngewönlicher vnnd vnbillicher aufschlag vf das Saltz gemacht werde, also das beÿ armenn vnnd Reichenn Im furstennthumb Hessenn dieser zeit manngell am Saltz seÿe.
dass auch ein ungewöhnlicher und unbilliger Aufschlag auf das Salz gemacht werde, sodass bei Armen und Reichen im Fürstentum Hessen zu dieser Zeit Mangel an Salz sei.
Lannde zu Allenndorff in den Bodenn reiche Saltz adern gegebenn, welche vielmehr Pfannenn, dann Itzo da sein, ertragenn mochttenn, So vermeint sfgl. vonn wegl:2 des gemeinenn nuzenn, der dadurch zuschaffenn sein solle, macht zuhabenn, mehr Pfannenn nebenn die anndernn zubauwenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Land zu Allendorf in den Koten reiche Salzadern gegeben hat, die viel mehr Pfannen, als jetzt da sind, tragen könnten, so vermeinen Seine Fürstlichen Gnaden, von wegen des gemeinen Nutzens, der dadurch zu schaffen sein solle, Macht zu haben, mehr Pfannen neben die anderen zu bauen,
Unsichere Lesungen
- S. F. Gl. — Abkuerzung am Zeilenende, auch S. F. Ghl. lesbar (Seiner Fuerstlichen Gnaden) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- wegl: — abgekuerzt, wohl fuer wegen