Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 267
Die Rechtsgutachten · S. 267 · Bl. 131r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Rechtsgutachten
S. 210–361 · Bl. 102v–178v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 267
Bl. 131rBd. 12. Buch · Die RechtsgutachtenFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd solch Saltz zu bequemer zeitt abfuerenn vnnd holenn liessenn / ohnne zerruttung der pfenner Priuilegien, freÿheitenn, vnnd gerechttigkeittenn, geschehenn, So woltenn sie auch zu Gott hoffenn, es soltte nicht balde annderweit ein solcher weicher wintter einfallenn, deme sie doch souiel menschlichenn vleis möglichenn, hinfurtt auch vortrachttenn[?]1 wolttenn / Zum anndernn wustenn sie sich keiner auffsätze, die sie auffs Saltz gemacht, zuerinnernn, sonndernn gebenn das Saltz im alttenn kauffe, ob aber die Lader oder fuhrer, oder anndere arbeiter hinder Jrem willenn die leute vbersetztenn, das were Jnen selbst enndtgegen / wolttenn auch das solchenn vorkommenn werde, an Jrem muglichenn vleis nichts erwindenn lassenn / Zum drittenn, werenn Lanndtgraff Wilhelms des mitlernn priuilegia, vertrege vnnd annders zu der zeitt auffgerichttet, als ffgl. albereits die Regirung des Lanndes anngenommenn, auch zum theil zweÿ Jar darnach, daraus ihres verhoffenns notlich[?]2 volgte. das ffgl. zu derselbigenn zeitt mundig gewesenn were / Zum vierdtenn,
und solches Salz zu bequemer Zeit abführen und holen ließen, ohne Zerrüttung der Privilegien, Freiheiten und Gerechtigkeiten der Pfänner geschehen. So wollten sie auch zu Gott hoffen, es sollte nicht bald anderweitig ein solch weicher Winter einfallen, dem sie doch, soviel menschlicher Fleiß vermag, künftig auch vorbauen[?] wollten. Zweitens wüssten sie sich keiner Aufschläge, die sie aufs Salz gemacht hätten, zu erinnern, sondern gäben das Salz zum alten Kaufpreis; wenn aber die Lader oder Fuhrleute oder andere Arbeiter gegen ihren Willen die Leute übersetzten, so wäre das ihnen selbst zuwider; sie wollten auch, damit solchem vorgebeugt werde, es an ihrem möglichen Fleiß nicht fehlen lassen. Drittens wären Landgraf Wilhelms des Mittleren Privilegien, Verträge und anderes zu der Zeit aufgerichtet worden, als Seine Fürstlichen Gnaden bereits die Regierung des Landes angenommen hatten, auch zum Teil zwei Jahre danach, woraus, wie sie hoffen, notwendig[?] folgte, dass Seine Fürstlichen Gnaden zu derselben Zeit mündig gewesen wären. Viertens
wurde aus denselbenn verschreibungen durch hochgedachttenn Lanndtgrauen Wilhelmenn den mitlernn, den Pfennernn gegebenn, vermerckt / das sich die pfenner zu einer schwerenn Jerlichenn Summa geldts, den Lanndtgrauenn zu Hessenn, auff ewigkeit zureichenn, hettenn verpflichttenn, auch darnebenn funff tausenndt guldenn barther[?] vberzehlenn mustenn, Derwegenn stundenn sie in hofnunge, das solcher hanndell mehr ein rechtter, redtlicher, aufrichttiger Contract, dann ein schlecht priuilegium, aber ein blos confirmation voriger Priuilegien gewesenn were, vnnd das derwegenn Furstliche durchleuchttigkeitt zu Hessenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
würde aus denselben Verschreibungen, die durch den hochgedachten Landgrafen Wilhelm den Mittleren den Pfännern gegeben wurden, vermerkt, dass sich die Pfänner hätten verpflichten müssen, eine schwere jährliche Summe Geldes den Landgrafen zu Hessen auf ewig zu reichen, und daneben auch fünftausend Gulden bar[?] hätten überzählen müssen; deswegen stünden sie in der Hoffnung, dass solcher Handel mehr ein rechter, redlicher, aufrichtiger Kontrakt als ein schlichtes Privileg oder eine bloße Bestätigung voriger Privilegien gewesen wäre, und dass deswegen Fürstliche Durchlaucht zu Hessen
Unsichere Lesungen
- vortrachttenn[?] — Lesung unsicher, auch 'vertrachttenn' moeglich
- notlich[?] — auch 'nötlich' oder 'nothlich' lesbar