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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 373

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 373 · Bl. 184r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 373

Bl. 184rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd derselbenn Rath vnnd enderung zubittenn, Montags nach purificationis Mariæ seindt Saltzgreuenn vnnd Warttenn, sampt den Verordenttenn ausschos gemeiner Pfenner bey eingewesenn, Haben Ire Saltzknechtte alle in sampt fürgehapt, vnnd mit Inen des Saltzmessenns vnnd liefferenns halben, allerhande notturfftigs geredt, vnnd gehandelt, vnnd seindt die knechte In Summa einhelligk darauff verharret, das Inen nit muglich das saltz ohne schadenn vfzuhebenn, viel weniger zuruck zumessenn, vnd solchs keinswegs bewilligenn, noch vnderstehen wollen, Darauff Saltzgreuenn vnnd Warttenn, sampt dem Verordenntten ausschos, wie hieuor beschlossenn,

und um deren Rat und Änderung zu bitten. Am Montag nach Mariä Lichtmess (3. Februar 1539) sind Salzgrafen und Warten samt dem verordneten Ausschuss der gemeinen Pfänner beieinander gewesen, haben ihre Salzknechte alle insgesamt vorgehabt und mit ihnen wegen des Salzmessens und Lieferns allerhand Notdürftiges geredet und verhandelt; und die Knechte sind in Summa einhellig darauf verharrt, dass es ihnen nicht möglich sei, das Salz ohne Schaden aufzuheben, viel weniger zurückzumessen, und dass sie solches keineswegs bewilligen noch unternehmen wollen. Darauf haben Salzgrafen und Warten samt dem verordneten Ausschuss, wie hiervor beschlossen,

2

das die Süthernn Jeglichem knechtte — 16. secke, darin er das vfgehabenn Saltz behaltte, schaffenn sollen, vnnd so offt eine Pfanne Saltzes vfgehabenn, soll in beysein der Schetzer vnnd verordenttenn versiegelt, dergleich die annder, bis die dritte vber dem feuere,

dass die Sieder jeglichem Knecht 16 Säcke, worin er das aufgehobene Salz behalte, schaffen sollen, und sooft eine Pfanne Salz aufgehoben ist, soll sie im Beisein der Schätzer und Verordneten versiegelt werden, desgleichen die andere, bis die dritte über dem Feuer ist,

3

vnnd als dann dem Renthmeister anngezeigt, vnnd zugleiche geliffert werdenn, Desselbigenn tages habenn der ausschos Johann Casselmann, vnnd Johann Niedennstein, als Saltzgreuenn mit volgennder Supplication ann den Lanndtsfurstenn abgeferttiget, Innhaltt derselbenn, gnedige abschaffung zubittenn, Supplicatio Durchleuchtiger Hochgebornner furst vnnd Herr, E.

und dann dem Rentmeister angezeigt und zugleich geliefert werden. Desselben Tages hat der Ausschuss Johann Casselmann und Johann Niedenstein als Salzgrafen mit folgender Supplikation an den Landesfürsten abgefertigt, um nach deren Inhalt gnädige Abschaffung zu bitten. Supplikation: Durchlauchtiger, Hochgeborener Fürst und Herr, Euer

4

F. gl. seindt vnnser vnderthenige vnnd ganntz willige diennste zuuor ann bereit, Gnediger furst vnnd herr, Wiewohl wir E.

Fürstlichen Gnaden sind unsere untertänigen und ganz willigen Dienste zuvor stets bereit. Gnädiger Fürst und Herr, wiewohl wir Euer

5

F.

Fürstliche

6

G. in diesen geschwinden leufftenn gernne klagenns vnnd annsuchenns verschonetenn, So zwingt vnns doch die hohe vnnd verderbliche notturfft, E. f. gl. als vnnsernn gnedigenn furstenn vnnd herrnn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Gnaden in diesen geschwinden Läuften gern mit Klagen und Ansuchen verschonten, so zwingt uns doch die hohe und verderbliche Notdurft, Euer Fürstliche Gnaden als unseren gnädigen Fürsten und Herrn,

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