Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 375–384

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 375–384 · Bl. 185r–189v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 375

Bl. 185rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteWiewohl wir vnns E. f. gl. als vnnsern gnedigen Landts furstenn zu ehrenn vnnd gutem, aus viel bewegendenn vhrsachenn, gutwillig bis vf diese zeit, mit grossem mercklichenn schadenn gelittenn vnnd vbersehenn, der guten zuuersicht E.

Wiewohl wir Euer Fürstlichen Gnaden als unserem gnädigen Landesfürsten zu Ehren und zu Gutem aus vielen bewegenden Ursachen bis auf diese Zeit gutwillig mit großem, merklichem Schaden gelitten und es übersehen haben, in der guten Zuversicht, Euer

2

F.

Fürstliche

3

G. wirdt durch Ire diener solch beschwerde gnediglich abwendenn lassenn, Nach dem wir aber nun vnnsernn so grossenn vnuerwindtlichenn schadenn, teglich vnnd Je mehr befindenn, vnd durch die wege baldt zum Bettelstabe, darzu wir vnsers wissenns nie vhrsach gegebenn, gerathen müssen, vnnd das dasselbige E.

Gnaden werden durch Ihre Diener solche Beschwerde gnädig abwenden lassen; nachdem wir aber nun unseren so großen, unverwindlichen Schaden täglich und je mehr befinden und auf diesem Wege bald zum Bettelstab geraten müssen, wozu wir unseres Wissens nie Ursache gegeben haben, und dass Euer

4

F.

Fürstliche

5

G. zuglauben, So ist war vnd am tage, das wir das vergangenn Jar in die Drey Tausenndt guldenn schadenn erlittenn,

Gnaden dies glauben mögen: So ist wahr und offenkundig, dass wir im vergangenen Jahr an die dreitausend Gulden Schaden erlitten haben,

6

Vnnd Itzo das new Jar bereitt In die Tausenndt guldenn schadenn habenn, Wie vnnser armenn weib vnd kinde derhalbenn manngell ann Irer leibsnerung1[?] zu lest leiden müssenn, Bittenn wir E.

und jetzt im neuen Jahr bereits an die tausend Gulden Schaden haben, sodass unsere armen Weiber und Kinder deshalb zuletzt Mangel an ihrer Leibesnahrung[?] leiden müssen; so bitten wir Euer

7

F.

Fürstliche

8

Gl. wollenn solchs als ein Hochberumbter vnnd Christlicher furst zu gnedigenn vnnd furstlichenn hertz nehmenn, vnd in dem gnedige vnnd furstliche versehung thun, Dann gnediger furst vnnd herr, solttenn wir armenn in dem wieder den Contract,

Gnaden, Sie wollen dies als ein hochberühmter und christlicher Fürst gnädig und fürstlich zu Herzen nehmen und darin gnädige und fürstliche Vorsehung tun. Denn, gnädiger Fürst und Herr, sollten wir Armen darin gegen den Vertrag,

9

als wir vnns doch keins wegs versehenn wollenn, hülfflos gelassenn, vnd also teglich wieder den vertragk anngefochttenn werden, Wurdenn wir armenn, in grundt, welches an allen vmbstenndenn warhafftig sich erfindenn wirdett, verderbet, ohnne schuldt, Inns elenndt gefuret, Bittenn E.Läuft auf der nächsten Seite weiter

wie wir uns doch keineswegs versehen wollen, hilflos gelassen und so täglich gegen den Vertrag angefochten werden, so würden wir Armen von Grund auf, was sich in allen Umständen als wahrhaftig erweisen wird, verdorben und ohne Schuld ins Elend geführt; wir bitten Euer

Unsichere Lesungen

  1. leibsnerung — Schreibung undeutlich

S. 376

Bl. 185vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteals wir vnns doch keins wegs versehenn wollenn, hülfflos gelassenn, vnd also teglich wieder den vertragk anngefochttenn werden, Wurdenn wir armenn, in grundt, welches an allen vmbstenndenn warhafftig sich erfindenn wirdett, verderbet, ohnne schuldt, Inns elenndt gefuret, Bittenn E.

wie wir uns doch keineswegs versehen wollen, hilflos gelassen und so täglich gegen den Vertrag angefochten werden, so würden wir Armen von Grund auf, was sich in allen Umständen als wahrhaftig erweisen wird, verdorben und ohne Schuld ins Elend geführt; wir bitten Euer

2

F.

Fürstliche

3

G. aber vffs vnderthenigst, vmb Gotts vnnd seines ewigenn wortts willenn, E. f. gl. wollen das gnedig einsehenns thun, das wir in solch verderbenn nicht gesetzt werdenn, Sonnder dem Contract vnnd Ordenung gelebt werde, auch der erlittenn schedenn, zu guter ergetzung kommenn möchttenn, anngesehenn,

Gnaden aber aufs Untertänigste, um Gottes und seines ewigen Wortes willen, Euer Fürstliche Gnaden wollen das gnädige Einsehen haben, dass wir nicht in solches Verderben gesetzt werden, sondern dass dem Vertrag und der Ordnung nachgelebt werde und wir auch für die erlittenen Schäden zu guter Entschädigung kommen mögen, in Ansehung dessen,

4

das wir Je zu Jederzeit, vnnd vor menniglich, vber das wir desselbigenn im vertrage mitt viel artickeln versichert, auch hoch vnnd gnedig vertröstet sein, vnnd müstenn auch als dann ausbreytunge der frembdenn, vnnd viel beschwerter aussage vnnd klagenns leidenn, seindt aber tröstlicher vnnderthenniger zuuersicht, E.

dass wir jederzeit und vor jedermann — über das hinaus, dass wir dessen im Vertrag mit vielen Artikeln versichert und auch hoch und gnädig vertröstet sind — auch noch die Ausbreitung der Fremden und viele beschwerliche Aussagen und Klagen erleiden müssten; wir sind aber der tröstlichen untertänigen Zuversicht, Euer

5

F.

Fürstliche

6

G. werdenn vnns solcher beschwerde erledigenn, vnnd gnedig vnd furstlich Jegenn vns erzeigenn, vnns bey vffgerichtenn vertrage vnnd Ordenung gnediglich schutzenn, schirmenn, vnnd hanndthabenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Gnaden werden uns von solcher Beschwerde befreien und sich gnädig und fürstlich gegen uns erzeigen, uns bei dem aufgerichteten Vertrag und der Ordnung gnädig schützen, schirmen und handhaben,

S. 377

Bl. 186rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteG. werdenn vnns solcher beschwerde erledigenn, vnnd gnedig vnd furstlich Jegenn vns erzeigenn, vnns bey vffgerichtenn vertrage vnnd Ordenung gnediglich schutzenn, schirmenn, vnnd hanndthabenn,

Gnaden werden uns von solcher Beschwerde befreien und sich gnädig und fürstlich gegen uns erzeigen, uns bei dem aufgerichteten Vertrag und der Ordnung gnädig schützen, schirmen und handhaben,

2

den lohnn vom Gott enndtpfanngenn, so sein wirs vber die pflicht in aller vnderthenigkeit zuuerdienenn willigk, Gebenn dinstags nach purificationis Mariæ Anno 39.

und dafür den Lohn von Gott empfangen; so sind wir es über die Pflicht hinaus in aller Untertänigkeit zu verdienen willig. Gegeben am Dienstag nach Mariä Lichtmess (4. Februar) im Jahr 1539.

3

E.

Euer

4

F.

Fürstlichen

5

G.[?] Vnderthenige, Gemeine Pfenner zu Allenndorff.

Gnaden[?] untertänige gemeine Pfänner zu Allendorf.

6

Nach dem nun die Geschickten hieuor genent gein Cassell kommenn, J. f. g. die Supplication behenndigt, habenn sie J. f. g. fürfordernn lassenn, vnnd gefragtt, in was artickeln gemeine pfenner, zuwieder dem vfgerichttenn vertrage, beschwert wurdenn, Darauff sie geanttwort, das Jhr grosse beschwerung in dreyenn artickelnn, wie volget, beruhe, Erstlich im Sohlenn ziehenn, dieweil J. f. g. etzliche Pumpen gestellet,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Nachdem nun die zuvor genannten Abgesandten nach Kassel gekommen waren und Seiner Fürstlichen Gnaden die Supplikation (Bittschrift) überreicht hatten, haben Seine Fürstliche Gnaden sie vorfordern lassen und gefragt, in welchen Artikeln die gemeinen Pfänner entgegen dem aufgerichteten Vertrag beschwert würden. Darauf antworteten sie, dass ihre große Beschwerung in drei Artikeln, wie folgt, beruhe: Erstens im Soleziehen, weil Seine Fürstliche Gnaden etliche Pumpen aufgestellt haben,

Unsichere Lesungen

  1. E. F. G. — kalligraphische Sigle, Lesung unsicher); J. f. g. (Sigle, wohl Jhre fürstliche gnaden (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

S. 378

Bl. 186vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteNach dem nun die Geschickten hieuor genent gein Cassell kommenn, J. f. g. die Supplication behenndigt, habenn sie J. f. g. fürfordernn lassenn, vnnd gefragtt, in was artickeln gemeine pfenner, zuwieder dem vfgerichttenn vertrage, beschwert wurdenn, Darauff sie geanttwort, das Jhr grosse beschwerung in dreyenn artickelnn, wie volget, beruhe, Erstlich im Sohlenn ziehenn, dieweil J. f. g. etzliche Pumpen gestellet,

Nachdem nun die zuvor genannten Abgesandten nach Kassel gekommen waren und Seiner Fürstlichen Gnaden die Supplikation (Bittschrift) überreicht hatten, haben Seine Fürstliche Gnaden sie vorfordern lassen und gefragt, in welchen Artikeln die gemeinen Pfänner entgegen dem aufgerichteten Vertrag beschwert würden. Darauf antworteten sie, dass ihre große Beschwerung in drei Artikeln, wie folgt, beruhe: Erstens im Soleziehen, weil Seine Fürstliche Gnaden etliche Pumpen aufgestellt haben,

2

dardurch der pfenner knechtte nichtt so fuglich mit den eimernn, wie vor altters geschehenn, schopffenn könnenn, Derwegenn J. f. g. an die pfenner gesunnenn, das sie forderung der sache auch etliche Pompenn setzenn lassenn solttenn,

wodurch die Knechte der Pfänner nicht mehr so bequem mit den Eimern schöpfen können, wie es von alters her geschehen ist; deswegen haben Seine Fürstliche Gnaden an die Pfänner das Ansinnen gestellt, dass sie zur Förderung der Sache auch etliche Pumpen setzen lassen sollten,

3

welches sie J. f. g. zu vnnderthenigenn gefallenn, anngefanngenn, Dieweil aber zubesorgenn, das durch die mennige des Pompennsetzenns, der Bornn beschwert, so wollenn sie in dem J. f. g.

womit sie Seiner Fürstlichen Gnaden zu untertänigem Gefallen begonnen haben. Weil aber zu besorgen ist, dass durch die Menge der Pumpen, die gesetzt werden, der Brunnen beschwert wird, so wollen sie hierin Seiner Fürstlichen Gnaden

4

Rath vnndertheniglich gebettenn habenn, ob sie damit auch sollenn fortfahrenn, dann die Jtzt gesetztenn Pompen den pfennernn mit Sohle gnug gebenn möchttenn, Dardurch die knechtte, wenn sie zugleich feyrenn, verhindert vnnd hoch beschwert werdenn, vnnd were ferner zubesorgenn, so mehr Pompenn wie vorhanndenn, gesetzt, das es als dann den Brun mit der Sohlenn, wenn die knechte zugleiche feyrenn, nit ertragenn werde, dardurch abermahls gemeine Pfenner verhindert vnnd beschweret wurdenn, derhalbenn J. f. g. vnndertheniglich gebettenn, das es im Sohlenn ziehenn, Inhalts dem vffgerichtenn vertrage, möchtte gehalttenn werdenn, Hierauff J. f. g. geanttwort J. f. g. könne annders bey sich nit findenn, dann das wir geneigt, J. f. g. nutz vnnd wolfart zu hindernn, gedenckenn vielleicht, es sey ein krieg vorhanndenn, derselbige gehe noch wohl so baldt ab als furo[?], J. f. g. wollenn es aber bey dem letztenn bescheidt des Sohlenn ziehenns pleibenn lassenn, wolle auch verordenenn, ob es den pfennerknechttenn, ann Sohle mangelnn wurde,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Rat untertänig erbeten haben, ob sie damit auch fortfahren sollen, denn die jetzt gesetzten Pumpen könnten den Pfännern Sole genug geben; dadurch würden die Knechte, wenn sie zugleich feiern, verhindert und hoch beschwert, und es wäre ferner zu besorgen, wenn mehr Pumpen als vorhanden gesetzt würden, dass es dann der Brunnen mit der Sole, wenn die Knechte zugleich feiern, nicht ertragen werde, wodurch die gemeinen Pfänner abermals verhindert und beschwert würden; deshalb haben sie Seine Fürstliche Gnaden untertänig gebeten, dass es im Soleziehen gemäß dem Inhalt des aufgerichteten Vertrags gehalten werden möge. Hierauf haben Seine Fürstliche Gnaden geantwortet, Seine Fürstliche Gnaden könne nichts anderes bei sich finden, als dass wir geneigt seien, Seiner Fürstlichen Gnaden Nutzen und Wohlfahrt zu hindern; wir dächten vielleicht, es sei ein Krieg vorhanden, derselbe gehe wohl noch so bald ab wie zuvor[?]; Seine Fürstliche Gnaden wollen es aber bei dem letzten Bescheid über das Soleziehen bleiben lassen und wolle auch verordnen, falls es den Pfännerknechten an Sole mangeln würde,

S. 379

Bl. 187rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteRath vnndertheniglich gebettenn habenn, ob sie damit auch sollenn fortfahrenn, dann die Jtzt gesetztenn Pompen den pfennernn mit Sohle gnug gebenn möchttenn, Dardurch die knechtte, wenn sie zugleich feyrenn, verhindert vnnd hoch beschwert werdenn, vnnd were ferner zubesorgenn, so mehr Pompenn wie vorhanndenn, gesetzt, das es als dann den Brun mit der Sohlenn, wenn die knechte zugleiche feyrenn, nit ertragenn werde, dardurch abermahls gemeine Pfenner verhindert vnnd beschweret wurdenn, derhalbenn J. f. g. vnndertheniglich gebettenn, das es im Sohlenn ziehenn, Inhalts dem vffgerichtenn vertrage, möchtte gehalttenn werdenn, Hierauff J. f. g. geanttwort J. f. g. könne annders bey sich nit findenn, dann das wir geneigt, J. f. g. nutz vnnd wolfart zu hindernn, gedenckenn vielleicht, es sey ein krieg vorhanndenn, derselbige gehe noch wohl so baldt ab als furo1[?], J. f. g. wollenn es aber bey dem letztenn bescheidt des Sohlenn ziehenns pleibenn lassenn, wolle auch verordenenn, ob es den pfennerknechttenn, ann Sohle mangelnn wurde,

Rat untertänig erbeten haben, ob sie damit auch fortfahren sollen, denn die jetzt gesetzten Pumpen könnten den Pfännern Sole genug geben; dadurch würden die Knechte, wenn sie zugleich feiern, verhindert und hoch beschwert, und es wäre ferner zu besorgen, wenn mehr Pumpen als vorhanden gesetzt würden, dass es dann der Brunnen mit der Sole, wenn die Knechte zugleich feiern, nicht ertragen werde, wodurch die gemeinen Pfänner abermals verhindert und beschwert würden; deshalb haben sie Seine Fürstliche Gnaden untertänig gebeten, dass es im Soleziehen gemäß dem Inhalt des aufgerichteten Vertrags gehalten werden möge. Hierauf haben Seine Fürstliche Gnaden geantwortet, Seine Fürstliche Gnaden könne nichts anderes bei sich finden, als dass wir geneigt seien, Seiner Fürstlichen Gnaden Nutzen und Wohlfahrt zu hindern; wir dächten vielleicht, es sei ein Krieg vorhanden, derselbe gehe wohl noch so bald ab wie zuvor[?]; Seine Fürstliche Gnaden wollen es aber bei dem letzten Bescheid über das Soleziehen bleiben lassen und wolle auch verordnen, falls es den Pfännerknechten an Sole mangeln würde,

2

das J. f. g. knechte etzliche stunde still halttenn, vnnd verziehenn sollenn, das gemeine pfenner also gedüldenn müstenn, Doch den artickell des Sohlenn ziehenns, Innhalt dem vertrage, hiermit nicht begebenn, Zum anndernn, Mitt einziehung der knechte vnd gesindes, vnnd das die Jenigenn, den ausgebottenn in Boden, der Pfenner gebott, vnnd verbott verachttenn, Dieweil gemeine Pfenner diener, vonn den verordenten J. f. g. beuelchhabernn kein hülff vff Jr ansuchenn begegnette, Darauff J. f. g. beuohlenn, das J. f. g. verordenttenn,

dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte etliche Stunden stillhalten und warten sollen, was die gemeinen Pfänner also dulden mussten; doch haben sie den Artikel des Soleziehens gemäß dem Vertrag hiermit nicht aufgegeben. Zum anderen, wegen des Abwerbens der Knechte und des Gesindes und dass diejenigen, denen in den Koten aufgekündigt worden ist, Gebot und Verbot der Pfänner verachten, weil den Dienern der gemeinen Pfänner von den verordneten Befehlshabern Seiner Fürstlichen Gnaden auf ihr Ansuchen keine Hilfe zuteil wurde. Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden befohlen, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Verordnete

3

gemeynenn pfennernn Jre knechtte in keinenn weg endtziehenn noch annehmenn sollenn, Vnnd dieweill den Pfennernn beschwerlich den Schultheissenn in dem so Jre knechtte Jre gebott vnnd verbott verachtten, annzusuchenn, auch alzeit nicht bey hanndenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

den gemeinen Pfännern ihre Knechte in keiner Weise entziehen noch annehmen sollen. Und weil es den Pfännern beschwerlich ist, in dem Fall, dass ihre Knechte ihr Gebot und Verbot verachten, den Schultheißen anzurufen, der auch nicht allezeit zur Hand ist,

Unsichere Lesungen

  1. furo — Wort unklar

S. 380

Bl. 187vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitegemeynenn pfennernn Jre knechtte in keinenn weg endtziehenn noch annehmenn sollenn, Vnnd dieweill den Pfennernn beschwerlich den Schultheissenn in dem so Jre knechtte Jre gebott vnnd verbott verachtten, annzusuchenn, auch alzeit nicht bey hanndenn,

den gemeinen Pfännern ihre Knechte in keiner Weise entziehen noch annehmen sollen. Und weil es den Pfännern beschwerlich ist, in dem Fall, dass ihre Knechte ihr Gebot und Verbot verachten, den Schultheißen anzurufen, der auch nicht allezeit zur Hand ist,

2

Dardurch solche verechtter vonn hanndenn vnnd die Pfenner zu keiner straffe kommenn könnenn, So hat J. f. g. gnediglich vergünt vnnd zugelassenn, das die Pfenner, oder Jre verordenntenn solche verechtter, wenns Jne vonnötenn annehmenn mögenn, bis an J. f. g.

wodurch solche Verächter aus der Hand kommen und die Pfänner zu keiner Strafe gelangen können, so haben Seine Fürstliche Gnaden gnädig vergönnt und zugelassen, dass die Pfänner oder ihre Verordneten solche Verächter, wenn es ihnen vonnöten ist, festnehmen mögen, bis an Seiner Fürstlichen Gnaden

3

Schultzenn, Zum drittenn, das wir in dem artickell des Saltzmessens vnnd liefferns beschwert, aus vhrsachenn, das vnser knechtte dasselbige annders dann vonn altters, vnd vor den Pfennernn liefernn vnnd messenn sollenn, des sie in keinenn weg gesinnet, sonnder wollenn daruor gemeinenn Pfennernn samptlich die schlüssel vbergebenn, welches so es beschehe gemeinenn Pfennernn zu vnuberwindtlichenn verderben gereichenn woltte, Derwegenn J. f. g. vnnderthenig gebettenn diesem fürschlage einenn anndernn gelindernn weg zugebenn, Darauff J. f. g. nach gehaptem bedennckenn, diese antwort gebenn, J. f. g. habe wohl vff einen weg gedachtt, damit diesem zuuorkommenn, wolle vnns aber doch dasselbig zubeschehenn nicht zugesagt habenn, Nemblich, das das frische Saltz, so vor der Pfannen verkaufft, in dem werth, wie es Jtzt gekaufft, bezahlt solle werdenn, Es wolle aber J. f. g. etliche Pfannen zur Proba vffschüttenn lassenn, vnnd was als dann J. f. g. im abgannge einer pfannenn befinde, das der keuffer[?] die vffgeschüttenn Pfannenn saltzes, souiel der abganng ertragenn müge, theurer bezahlenn solle, Enndtlich geschlossenn, das der Lanndtvogt zu Eschwege schirstkommenden Monttag zu Allenndorff erscheinenn, vnnd dieses artickels halbenn weitter mit vnns hanndelnn solle, Zum vierdenn das J. f. g. knechtte den Ladegestenn Jn Jre behausung vnnd zu Jegenn lauffenn, vnnd also den vnsernn die Ladegeste genntzlich enndtziehen, auch wenn sie alreith vor vnsernn Bodenn haltenn, die pferde bey den zäumenn vonn vnsernn vor die Jrenn enndtfürenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Schultheißen. Zum dritten, dass wir in dem Artikel des Salzmessens und -lieferns beschwert sind, aus dem Grund, dass unsere Knechte dasselbe anders als von alters her und vor den Pfännern liefern und messen sollen, wozu sie in keiner Weise gesonnen sind, sondern sie wollen zuvor den gemeinen Pfännern sämtlich die Schlüssel übergeben, was, wenn es geschähe, den gemeinen Pfännern zu unüberwindlichem Verderben gereichen würde; deswegen haben wir Seine Fürstliche Gnaden untertänig gebeten, für diesen Vorschlag einen anderen, gelinderen Weg zu finden. Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden nach gehabtem Bedenken diese Antwort gegeben: Seine Fürstliche Gnaden habe wohl an einen Weg gedacht, um dem vorzukommen, wolle uns aber doch nicht zugesagt haben, dass dasselbe geschehe, nämlich, dass das frische Salz, das vor der Pfanne verkauft wird, zu dem Wert, wie es jetzt gekauft wird, bezahlt werden solle; es wolle aber Seine Fürstliche Gnaden etliche Pfannen zur Probe aufschütten lassen, und was Seine Fürstliche Gnaden dann am Abgang einer Pfanne befinde, das solle der Käufer[?] für die aufgeschütteten Pfannen Salzes, soviel der Abgang ausmachen möge, teurer bezahlen. Endlich wurde beschlossen, dass der Landvogt zu Eschwege am nächstkommenden Montag zu Allendorf erscheinen und wegen dieses Artikels weiter mit uns verhandeln solle. Zum vierten, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte den Ladegästen in ihre Behausung und entgegenlaufen und so den Unseren die Ladegäste gänzlich entziehen, und auch, wenn sie bereits vor unseren Koten halten, die Pferde bei den Zäumen von den Unseren vor die Ihren wegführen.

S. 381

Bl. 188rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteSchultzenn, Zum drittenn, das wir in dem artickell des Saltzmessens vnnd liefferns beschwert, aus vhrsachenn, das vnser knechtte dasselbige annders dann vonn altters, vnd vor den Pfennernn liefernn vnnd messenn sollenn, des sie in keinenn weg gesinnet, sonnder wollenn daruor gemeinenn Pfennernn samptlich die schlüssel vbergebenn, welches so es beschehe gemeinenn Pfennernn zu vnuberwindtlichenn verderben gereichenn woltte, Derwegenn J. f. g. vnnderthenig gebettenn diesem fürschlage einenn anndernn gelindernn weg zugebenn, Darauff J. f. g. nach gehaptem bedennckenn, diese antwort gebenn, J. f. g. habe wohl vff einen weg gedachtt, damit diesem zuuorkommenn, wolle vnns aber doch dasselbig zubeschehenn nicht zugesagt habenn, Nemblich, das das frische Saltz, so vor der Pfannen verkaufft, in dem werth, wie es Jtzt gekaufft, bezahlt solle werdenn, Es wolle aber J. f. g. etliche Pfannen zur Proba vffschüttenn lassenn, vnnd was als dann J. f. g. im abgannge einer pfannenn befinde, das der keuffer1[?] die vffgeschüttenn Pfannenn saltzes, souiel der abganng ertragenn müge, theurer bezahlenn solle, Enndtlich geschlossenn, das der Lanndtvogt zu Eschwege schirstkommenden Monttag zu Allenndorff erscheinenn, vnnd dieses artickels halbenn weitter mit vnns hanndelnn solle, Zum vierdenn das J. f. g. knechtte den Ladegestenn Jn Jre behausung vnnd zu Jegenn lauffenn, vnnd also den vnsernn die Ladegeste genntzlich enndtziehen, auch wenn sie alreith vor vnsernn Bodenn haltenn, die pferde bey den zäumenn vonn vnsernn vor die Jrenn enndtfürenn,

Schultheißen. Zum dritten, dass wir in dem Artikel des Salzmessens und -lieferns beschwert sind, aus dem Grund, dass unsere Knechte dasselbe anders als von alters her und vor den Pfännern liefern und messen sollen, wozu sie in keiner Weise gesonnen sind, sondern sie wollen zuvor den gemeinen Pfännern sämtlich die Schlüssel übergeben, was, wenn es geschähe, den gemeinen Pfännern zu unüberwindlichem Verderben gereichen würde; deswegen haben wir Seine Fürstliche Gnaden untertänig gebeten, für diesen Vorschlag einen anderen, gelinderen Weg zu finden. Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden nach gehabtem Bedenken diese Antwort gegeben: Seine Fürstliche Gnaden habe wohl an einen Weg gedacht, um dem vorzukommen, wolle uns aber doch nicht zugesagt haben, dass dasselbe geschehe, nämlich, dass das frische Salz, das vor der Pfanne verkauft wird, zu dem Wert, wie es jetzt gekauft wird, bezahlt werden solle; es wolle aber Seine Fürstliche Gnaden etliche Pfannen zur Probe aufschütten lassen, und was Seine Fürstliche Gnaden dann am Abgang einer Pfanne befinde, das solle der Käufer[?] für die aufgeschütteten Pfannen Salzes, soviel der Abgang ausmachen möge, teurer bezahlen. Endlich wurde beschlossen, dass der Landvogt zu Eschwege am nächstkommenden Montag zu Allendorf erscheinen und wegen dieses Artikels weiter mit uns verhandeln solle. Zum vierten, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte den Ladegästen in ihre Behausung und entgegenlaufen und so den Unseren die Ladegäste gänzlich entziehen, und auch, wenn sie bereits vor unseren Koten halten, die Pferde bei den Zäumen von den Unseren vor die Ihren wegführen.

2

Darauff J. f. g. geanntwort, was vnns daran ge legenn, das J. f. g. knechtte, die Ladegeste alle hettenn, Wenn vnns J. f. g. vnnser Saltz bezahlte, Die Gesanndtenn aber wiederumb J. f. g. diese anntwort gebenn, das sie der bezahlung halber Jnhalts dem vertrage wohl zufriedenn stundenn, das aber Jren knechttenn die Ladegest wie gemelt enndtzogenn, were Jnenn in allen wegenn beschwerlich, Zum fünfftenn habenn die Gesanndtenn J. f. g. anngezeigt, das der schetzer zu wenig, vnnd das Saltzmessenn, Jnnhalts der vffgerichttenn Ordenung nichtt gnugsame versehenn, vnnd gewahrenn könnenn, Derhalbenn sie bedacht, vff Jrer seittenn, so fer es J. f. g. nit zuwieder etliche mehr zuordenenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden geantwortet, was uns daran gelegen sei, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte die Ladegäste alle hätten, wenn uns Seine Fürstliche Gnaden unser Salz bezahlte. Die Gesandten aber haben Seiner Fürstlichen Gnaden wiederum diese Antwort gegeben, dass sie wegen der Bezahlung gemäß dem Inhalt des Vertrags wohl zufrieden wären, dass aber ihren Knechten die Ladegäste wie gemeldet entzogen würden, wäre ihnen in jeder Hinsicht beschwerlich. Zum fünften haben die Gesandten Seiner Fürstlichen Gnaden angezeigt, dass die Schätzer zu wenige seien und das Salzmessen gemäß dem Inhalt der aufgerichteten Ordnung nicht genügend versehen und beaufsichtigen könnten; deshalb hätten sie gedacht, auf ihrer Seite, sofern es Seiner Fürstlichen Gnaden nicht zuwider sei, etliche mehr zu verordnen

Unsichere Lesungen

  1. keuffer — auch kenner lesbar

S. 382

Bl. 188vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteDarauff J. f. g. geanntwort, was vnns daran ge legenn, das J. f. g. knechtte, die Ladegeste alle hettenn, Wenn vnns J. f. g. vnnser Saltz bezahlte, Die Gesanndtenn aber wiederumb J. f. g. diese anntwort gebenn, das sie der bezahlung halber Jnhalts dem vertrage wohl zufriedenn stundenn, das aber Jren knechttenn die Ladegest wie gemelt enndtzogenn, were Jnenn in allen wegenn beschwerlich, Zum fünfftenn habenn die Gesanndtenn J. f. g. anngezeigt, das der schetzer zu wenig, vnnd das Saltzmessenn, Jnnhalts der vffgerichttenn Ordenung nichtt gnugsame versehenn, vnnd gewahrenn könnenn, Derhalbenn sie bedacht, vff Jrer seittenn, so fer es J. f. g. nit zuwieder etliche mehr zuordenenn,

Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden geantwortet, was uns daran gelegen sei, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte die Ladegäste alle hätten, wenn uns Seine Fürstliche Gnaden unser Salz bezahlte. Die Gesandten aber haben Seiner Fürstlichen Gnaden wiederum diese Antwort gegeben, dass sie wegen der Bezahlung gemäß dem Inhalt des Vertrags wohl zufrieden wären, dass aber ihren Knechten die Ladegäste wie gemeldet entzogen würden, wäre ihnen in jeder Hinsicht beschwerlich. Zum fünften haben die Gesandten Seiner Fürstlichen Gnaden angezeigt, dass die Schätzer zu wenige seien und das Salzmessen gemäß dem Inhalt der aufgerichteten Ordnung nicht genügend versehen und beaufsichtigen könnten; deshalb hätten sie gedacht, auf ihrer Seite, sofern es Seiner Fürstlichen Gnaden nicht zuwider sei, etliche mehr zu verordnen

2

vnd einem Jedenn ein annzahl Bodenn zuuerwalten, einzuthünn, Diesenn fürschlag hat J. f. g. bewilliget, doch also, das mann Je zweyenn eine annzahl Bothenn samptlich zuuerwalttenn einthue, Vnnd hatt J. f. g. ferner zugelassenn, vnnd beuohlen, das der Pfenner Saltzgreuenn vnnd Karttenn1[?] auch vff J. f. g. seittenn vfsehenns habenn sollenn, damit J. f. g. knechtte,Läuft auf der nächsten Seite weiter

und einem jeden eine Anzahl Koten zur Verwaltung zuzuteilen. Diesen Vorschlag haben Seine Fürstliche Gnaden bewilligt, doch so, dass man je zweien eine Anzahl Koten gemeinsam zu verwalten zuteile. Und Seine Fürstliche Gnaden haben ferner zugelassen und befohlen, dass die Salzgrafen und Warten[?] der Pfänner auch auf Seiner Fürstlichen Gnaden Seite Aufsicht haben sollen, damit Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte

Unsichere Lesungen

  1. Karttenn — Anfangsbuchstabe unsicher

S. 383

Bl. 189rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevnd einem Jedenn ein annzahl Bodenn zuuerwalten, einzuthünn, Diesenn fürschlag hat J. f. g. bewilliget, doch also, das mann Je zweyenn eine annzahl Bothenn samptlich zuuerwalttenn einthue, Vnnd hatt J. f. g. ferner zugelassenn, vnnd beuohlen, das der Pfenner Saltzgreuenn vnnd Karttenn[?] auch vff J. f. g. seittenn vfsehenns habenn sollenn, damit J. f. g. knechtte,

und einem jeden eine Anzahl Koten zur Verwaltung zuzuteilen. Diesen Vorschlag haben Seine Fürstliche Gnaden bewilligt, doch so, dass man je zweien eine Anzahl Koten gemeinsam zu verwalten zuteile. Und Seine Fürstliche Gnaden haben ferner zugelassen und befohlen, dass die Salzgrafen und Warten[?] der Pfänner auch auf Seiner Fürstlichen Gnaden Seite Aufsicht haben sollen, damit Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte

2

auch dem vffgerichttenn vertrage gemes, im Saltzmessenn vnnd liefernn leben vnnd hanndelenn, Zum Sechstenn, habenn die Gesanndtenn J. f. g. vnderthenig gebettenn,

auch dem aufgerichteten Vertrag gemäß im Salzmessen und -liefern leben und handeln. Zum sechsten haben die Gesandten Seine Fürstliche Gnaden untertänig gebeten,

3

nach deme die pfenner J. f. g. im Wirttemberger zoge etliche Pfannenn saltzes vndertheniglich fürgestreckt, dauon Jhnenn noch Hundert güldenn ausstendigk, das J. f. g. dem Cammermeister, Jne dieselbigenn zugebenn, gnediglich beuelenn wolt.

nachdem die Pfänner Seiner Fürstlichen Gnaden im Württemberger Zug etliche Pfannen Salzes untertänig vorgestreckt haben, wovon ihnen noch hundert Gulden ausstehen, dass Seine Fürstliche Gnaden dem Kammermeister gnädig befehlen wolle, ihnen dieselben zu geben.

4

Darauff J. f. g. geantwort, es sey billich, vnnd solle auch also geschehenn.

Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden geantwortet, es sei billig und solle auch so geschehen.

5

Zum Siebenndenn vnnd beschlieslich, habenn sie J. f. g. anngezeigt, das sie Jost Beckern, J. f. g.

Zum siebten und abschließend haben sie Seiner Fürstlichen Gnaden angezeigt, dass sie Jost Becker, Seiner Fürstlichen Gnaden

6

Secretarien eine forme des eidts, welchenn Jre knechtte Jerlichenn zun Bodenn schwerenn sollenn, vbergebenn habenn, Mitt vnderthetiger bitt, das J. f. g. denselbigenn vmb verhüetung willenn künftiges misuerstanndts vnderschreibenn vnnd versiegelnn wolte, Darauff seine fürstliche gnadenn nach der ver lesung solches eidts, diese anntwort gegebenn, die Substantz des Eids wer wohl in sich nicht vnrecht, allein das er in der Ordenung vnförmlich gestelt, in dem das die Pfenner allennthalben forne, vnnd J. f. g. hindenn gesetzt sein, Darauff dem Canntzler denselbenn zu vbersehenn vnd formlich zusetzenn beuohlenn, vonn dem auch die Gesandenn, dem gegebenenn abscheide nach den eidt gefordert, vnnd nach dem er noch nicht gefertigt, Habenn die Gesanndtenn dem Canntzler zu vnderricht der sachenn anngezeigt, das sie kein andere forma des eidts, dann wie vbergebenn annzunemenn beuelch habenn, Derhalbenn gebetten, so baldt er dermassenn geferttigt, Jne zum fürderlichstenn zuzustellenn, Auff heut Monntag nach Scolastice Anno ut su. sendt Rudolff Schennck Lanndtvogt zu Eschwege, Johann Bartelmes Renntmeister, vnnd Jost Becker Secretari, Jn Vrbann[?] Thüldenn Hause erschienenn, habenn die Pfenner fürfordernn lassenn, vnnd Jne aus beuelch des Fürstenn des Saltzmessens vnnd liefferns halbenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Sekretär, eine Form des Eides übergeben haben, den ihre Knechte jährlich zu den Koten schwören sollen, mit untertäniger Bitte, dass Seine Fürstliche Gnaden denselben zur Verhütung künftigen Missverständnisses unterschreiben und besiegeln wolle. Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden nach der Verlesung dieses Eides diese Antwort gegeben: Die Substanz des Eides wäre wohl in sich nicht unrecht, allein dass er in der Anordnung unförmlich gestellt sei, indem die Pfänner allenthalben vorne und Seine Fürstliche Gnaden hinten gesetzt seien. Darauf wurde dem Kanzler befohlen, denselben durchzusehen und förmlich zu setzen, von dem die Gesandten auch, dem gegebenen Abschied nach, den Eid gefordert haben; und nachdem er noch nicht gefertigt war, haben die Gesandten dem Kanzler zur Unterrichtung der Sache angezeigt, dass sie Befehl hätten, keine andere Form des Eides anzunehmen als die übergebene; deshalb baten sie, ihn ihnen, sobald er dermaßen gefertigt sei, aufs Förderlichste zuzustellen. Am heutigen Montag nach Scholastica (17. Februar) im Jahr wie oben sind Rudolf Schenck, Landvogt zu Eschwege, Johann Bartelmes, Rentmeister, und Jost Becker, Sekretär, in Urban[?] Thüldens Haus erschienen, haben die Pfänner vorfordern lassen und ihnen aus Befehl des Fürsten wegen des Salzmessens und -lieferns

S. 384

Bl. 189vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteSecretarien eine forme des eidts, welchenn Jre knechtte Jerlichenn zun Bodenn schwerenn sollenn, vbergebenn habenn, Mitt vnderthetiger bitt, das J. f. g. denselbigenn vmb verhüetung willenn künftiges misuerstanndts vnderschreibenn vnnd versiegelnn wolte, Darauff seine fürstliche gnadenn nach der ver lesung solches eidts, diese anntwort gegebenn, die Substantz des Eids wer wohl in sich nicht vnrecht, allein das er in der Ordenung vnförmlich gestelt, in dem das die Pfenner allennthalben forne, vnnd J. f. g. hindenn gesetzt sein, Darauff dem Canntzler denselbenn zu vbersehenn vnd formlich zusetzenn beuohlenn, vonn dem auch die Gesandenn, dem gegebenenn abscheide nach den eidt gefordert, vnnd nach dem er noch nicht gefertigt, Habenn die Gesanndtenn dem Canntzler zu vnderricht der sachenn anngezeigt, das sie kein andere forma des eidts, dann wie vbergebenn annzunemenn beuelch habenn, Derhalbenn gebetten, so baldt er dermassenn geferttigt, Jne zum fürderlichstenn zuzustellenn, Auff heut Monntag nach Scolastice Anno ut su. sendt Rudolff Schennck Lanndtvogt zu Eschwege, Johann Bartelmes Renntmeister, vnnd Jost Becker Secretari, Jn Vrbann1[?] Thüldenn Hause erschienenn, habenn die Pfenner fürfordernn lassenn, vnnd Jne aus beuelch des Fürstenn des Saltzmessens vnnd liefferns halbenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Sekretär, eine Form des Eides übergeben haben, den ihre Knechte jährlich zu den Koten schwören sollen, mit untertäniger Bitte, dass Seine Fürstliche Gnaden denselben zur Verhütung künftigen Missverständnisses unterschreiben und besiegeln wolle. Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden nach der Verlesung dieses Eides diese Antwort gegeben: Die Substanz des Eides wäre wohl in sich nicht unrecht, allein dass er in der Anordnung unförmlich gestellt sei, indem die Pfänner allenthalben vorne und Seine Fürstliche Gnaden hinten gesetzt seien. Darauf wurde dem Kanzler befohlen, denselben durchzusehen und förmlich zu setzen, von dem die Gesandten auch, dem gegebenen Abschied nach, den Eid gefordert haben; und nachdem er noch nicht gefertigt war, haben die Gesandten dem Kanzler zur Unterrichtung der Sache angezeigt, dass sie Befehl hätten, keine andere Form des Eides anzunehmen als die übergebene; deshalb baten sie, ihn ihnen, sobald er dermaßen gefertigt sei, aufs Förderlichste zuzustellen. Am heutigen Montag nach Scholastica (17. Februar) im Jahr wie oben sind Rudolf Schenck, Landvogt zu Eschwege, Johann Bartelmes, Rentmeister, und Jost Becker, Sekretär, in Urban[?] Thüldens Haus erschienen, haben die Pfänner vorfordern lassen und ihnen aus Befehl des Fürsten wegen des Salzmessens und -lieferns

Unsichere Lesungen

  1. Vrbann — auch Erbann lesbar

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.