Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 380–389
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 380–389 · Bl. 187v–192r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 380
Bl. 187vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitegemeynenn pfennernn Jre knechtte in keinenn weg endtziehenn noch annehmenn sollenn, Vnnd dieweill den Pfennernn beschwerlich den Schultheissenn in dem so Jre knechtte Jre gebott vnnd verbott verachtten, annzusuchenn, auch alzeit nicht bey hanndenn,
den gemeinen Pfännern ihre Knechte in keiner Weise entziehen noch annehmen sollen. Und weil es den Pfännern beschwerlich ist, in dem Fall, dass ihre Knechte ihr Gebot und Verbot verachten, den Schultheißen anzurufen, der auch nicht allezeit zur Hand ist,
Dardurch solche verechtter vonn hanndenn vnnd die Pfenner zu keiner straffe kommenn könnenn, So hat J. f. g. gnediglich vergünt vnnd zugelassenn, das die Pfenner, oder Jre verordenntenn solche verechtter, wenns Jne vonnötenn annehmenn mögenn, bis an J. f. g.
wodurch solche Verächter aus der Hand kommen und die Pfänner zu keiner Strafe gelangen können, so haben Seine Fürstliche Gnaden gnädig vergönnt und zugelassen, dass die Pfänner oder ihre Verordneten solche Verächter, wenn es ihnen vonnöten ist, festnehmen mögen, bis an Seiner Fürstlichen Gnaden
Schultzenn, Zum drittenn, das wir in dem artickell des Saltzmessens vnnd liefferns beschwert, aus vhrsachenn, das vnser knechtte dasselbige annders dann vonn altters, vnd vor den Pfennernn liefernn vnnd messenn sollenn, des sie in keinenn weg gesinnet, sonnder wollenn daruor gemeinenn Pfennernn samptlich die schlüssel vbergebenn, welches so es beschehe gemeinenn Pfennernn zu vnuberwindtlichenn verderben gereichenn woltte, Derwegenn J. f. g. vnnderthenig gebettenn diesem fürschlage einenn anndernn gelindernn weg zugebenn, Darauff J. f. g. nach gehaptem bedennckenn, diese antwort gebenn, J. f. g. habe wohl vff einen weg gedachtt, damit diesem zuuorkommenn, wolle vnns aber doch dasselbig zubeschehenn nicht zugesagt habenn, Nemblich, das das frische Saltz, so vor der Pfannen verkaufft, in dem werth, wie es Jtzt gekaufft, bezahlt solle werdenn, Es wolle aber J. f. g. etliche Pfannen zur Proba vffschüttenn lassenn, vnnd was als dann J. f. g. im abgannge einer pfannenn befinde, das der keuffer[?] die vffgeschüttenn Pfannenn saltzes, souiel der abganng ertragenn müge, theurer bezahlenn solle, Enndtlich geschlossenn, das der Lanndtvogt zu Eschwege schirstkommenden Monttag zu Allenndorff erscheinenn, vnnd dieses artickels halbenn weitter mit vnns hanndelnn solle, Zum vierdenn das J. f. g. knechtte den Ladegestenn Jn Jre behausung vnnd zu Jegenn lauffenn, vnnd also den vnsernn die Ladegeste genntzlich enndtziehen, auch wenn sie alreith vor vnsernn Bodenn haltenn, die pferde bey den zäumenn vonn vnsernn vor die Jrenn enndtfürenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Schultheißen. Zum dritten, dass wir in dem Artikel des Salzmessens und -lieferns beschwert sind, aus dem Grund, dass unsere Knechte dasselbe anders als von alters her und vor den Pfännern liefern und messen sollen, wozu sie in keiner Weise gesonnen sind, sondern sie wollen zuvor den gemeinen Pfännern sämtlich die Schlüssel übergeben, was, wenn es geschähe, den gemeinen Pfännern zu unüberwindlichem Verderben gereichen würde; deswegen haben wir Seine Fürstliche Gnaden untertänig gebeten, für diesen Vorschlag einen anderen, gelinderen Weg zu finden. Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden nach gehabtem Bedenken diese Antwort gegeben: Seine Fürstliche Gnaden habe wohl an einen Weg gedacht, um dem vorzukommen, wolle uns aber doch nicht zugesagt haben, dass dasselbe geschehe, nämlich, dass das frische Salz, das vor der Pfanne verkauft wird, zu dem Wert, wie es jetzt gekauft wird, bezahlt werden solle; es wolle aber Seine Fürstliche Gnaden etliche Pfannen zur Probe aufschütten lassen, und was Seine Fürstliche Gnaden dann am Abgang einer Pfanne befinde, das solle der Käufer[?] für die aufgeschütteten Pfannen Salzes, soviel der Abgang ausmachen möge, teurer bezahlen. Endlich wurde beschlossen, dass der Landvogt zu Eschwege am nächstkommenden Montag zu Allendorf erscheinen und wegen dieses Artikels weiter mit uns verhandeln solle. Zum vierten, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte den Ladegästen in ihre Behausung und entgegenlaufen und so den Unseren die Ladegäste gänzlich entziehen, und auch, wenn sie bereits vor unseren Koten halten, die Pferde bei den Zäumen von den Unseren vor die Ihren wegführen.
S. 381
Bl. 188rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteSchultzenn, Zum drittenn, das wir in dem artickell des Saltzmessens vnnd liefferns beschwert, aus vhrsachenn, das vnser knechtte dasselbige annders dann vonn altters, vnd vor den Pfennernn liefernn vnnd messenn sollenn, des sie in keinenn weg gesinnet, sonnder wollenn daruor gemeinenn Pfennernn samptlich die schlüssel vbergebenn, welches so es beschehe gemeinenn Pfennernn zu vnuberwindtlichenn verderben gereichenn woltte, Derwegenn J. f. g. vnnderthenig gebettenn diesem fürschlage einenn anndernn gelindernn weg zugebenn, Darauff J. f. g. nach gehaptem bedennckenn, diese antwort gebenn, J. f. g. habe wohl vff einen weg gedachtt, damit diesem zuuorkommenn, wolle vnns aber doch dasselbig zubeschehenn nicht zugesagt habenn, Nemblich, das das frische Saltz, so vor der Pfannen verkaufft, in dem werth, wie es Jtzt gekaufft, bezahlt solle werdenn, Es wolle aber J. f. g. etliche Pfannen zur Proba vffschüttenn lassenn, vnnd was als dann J. f. g. im abgannge einer pfannenn befinde, das der keuffer1[?] die vffgeschüttenn Pfannenn saltzes, souiel der abganng ertragenn müge, theurer bezahlenn solle, Enndtlich geschlossenn, das der Lanndtvogt zu Eschwege schirstkommenden Monttag zu Allenndorff erscheinenn, vnnd dieses artickels halbenn weitter mit vnns hanndelnn solle, Zum vierdenn das J. f. g. knechtte den Ladegestenn Jn Jre behausung vnnd zu Jegenn lauffenn, vnnd also den vnsernn die Ladegeste genntzlich enndtziehen, auch wenn sie alreith vor vnsernn Bodenn haltenn, die pferde bey den zäumenn vonn vnsernn vor die Jrenn enndtfürenn,
Schultheißen. Zum dritten, dass wir in dem Artikel des Salzmessens und -lieferns beschwert sind, aus dem Grund, dass unsere Knechte dasselbe anders als von alters her und vor den Pfännern liefern und messen sollen, wozu sie in keiner Weise gesonnen sind, sondern sie wollen zuvor den gemeinen Pfännern sämtlich die Schlüssel übergeben, was, wenn es geschähe, den gemeinen Pfännern zu unüberwindlichem Verderben gereichen würde; deswegen haben wir Seine Fürstliche Gnaden untertänig gebeten, für diesen Vorschlag einen anderen, gelinderen Weg zu finden. Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden nach gehabtem Bedenken diese Antwort gegeben: Seine Fürstliche Gnaden habe wohl an einen Weg gedacht, um dem vorzukommen, wolle uns aber doch nicht zugesagt haben, dass dasselbe geschehe, nämlich, dass das frische Salz, das vor der Pfanne verkauft wird, zu dem Wert, wie es jetzt gekauft wird, bezahlt werden solle; es wolle aber Seine Fürstliche Gnaden etliche Pfannen zur Probe aufschütten lassen, und was Seine Fürstliche Gnaden dann am Abgang einer Pfanne befinde, das solle der Käufer[?] für die aufgeschütteten Pfannen Salzes, soviel der Abgang ausmachen möge, teurer bezahlen. Endlich wurde beschlossen, dass der Landvogt zu Eschwege am nächstkommenden Montag zu Allendorf erscheinen und wegen dieses Artikels weiter mit uns verhandeln solle. Zum vierten, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte den Ladegästen in ihre Behausung und entgegenlaufen und so den Unseren die Ladegäste gänzlich entziehen, und auch, wenn sie bereits vor unseren Koten halten, die Pferde bei den Zäumen von den Unseren vor die Ihren wegführen.
Darauff J. f. g. geanntwort, was vnns daran ge legenn, das J. f. g. knechtte, die Ladegeste alle hettenn, Wenn vnns J. f. g. vnnser Saltz bezahlte, Die Gesanndtenn aber wiederumb J. f. g. diese anntwort gebenn, das sie der bezahlung halber Jnhalts dem vertrage wohl zufriedenn stundenn, das aber Jren knechttenn die Ladegest wie gemelt enndtzogenn, were Jnenn in allen wegenn beschwerlich, Zum fünfftenn habenn die Gesanndtenn J. f. g. anngezeigt, das der schetzer zu wenig, vnnd das Saltzmessenn, Jnnhalts der vffgerichttenn Ordenung nichtt gnugsame versehenn, vnnd gewahrenn könnenn, Derhalbenn sie bedacht, vff Jrer seittenn, so fer es J. f. g. nit zuwieder etliche mehr zuordenenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden geantwortet, was uns daran gelegen sei, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte die Ladegäste alle hätten, wenn uns Seine Fürstliche Gnaden unser Salz bezahlte. Die Gesandten aber haben Seiner Fürstlichen Gnaden wiederum diese Antwort gegeben, dass sie wegen der Bezahlung gemäß dem Inhalt des Vertrags wohl zufrieden wären, dass aber ihren Knechten die Ladegäste wie gemeldet entzogen würden, wäre ihnen in jeder Hinsicht beschwerlich. Zum fünften haben die Gesandten Seiner Fürstlichen Gnaden angezeigt, dass die Schätzer zu wenige seien und das Salzmessen gemäß dem Inhalt der aufgerichteten Ordnung nicht genügend versehen und beaufsichtigen könnten; deshalb hätten sie gedacht, auf ihrer Seite, sofern es Seiner Fürstlichen Gnaden nicht zuwider sei, etliche mehr zu verordnen
Unsichere Lesungen
- keuffer — auch kenner lesbar
S. 382
Bl. 188vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteDarauff J. f. g. geanntwort, was vnns daran ge legenn, das J. f. g. knechtte, die Ladegeste alle hettenn, Wenn vnns J. f. g. vnnser Saltz bezahlte, Die Gesanndtenn aber wiederumb J. f. g. diese anntwort gebenn, das sie der bezahlung halber Jnhalts dem vertrage wohl zufriedenn stundenn, das aber Jren knechttenn die Ladegest wie gemelt enndtzogenn, were Jnenn in allen wegenn beschwerlich, Zum fünfftenn habenn die Gesanndtenn J. f. g. anngezeigt, das der schetzer zu wenig, vnnd das Saltzmessenn, Jnnhalts der vffgerichttenn Ordenung nichtt gnugsame versehenn, vnnd gewahrenn könnenn, Derhalbenn sie bedacht, vff Jrer seittenn, so fer es J. f. g. nit zuwieder etliche mehr zuordenenn,
Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden geantwortet, was uns daran gelegen sei, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte die Ladegäste alle hätten, wenn uns Seine Fürstliche Gnaden unser Salz bezahlte. Die Gesandten aber haben Seiner Fürstlichen Gnaden wiederum diese Antwort gegeben, dass sie wegen der Bezahlung gemäß dem Inhalt des Vertrags wohl zufrieden wären, dass aber ihren Knechten die Ladegäste wie gemeldet entzogen würden, wäre ihnen in jeder Hinsicht beschwerlich. Zum fünften haben die Gesandten Seiner Fürstlichen Gnaden angezeigt, dass die Schätzer zu wenige seien und das Salzmessen gemäß dem Inhalt der aufgerichteten Ordnung nicht genügend versehen und beaufsichtigen könnten; deshalb hätten sie gedacht, auf ihrer Seite, sofern es Seiner Fürstlichen Gnaden nicht zuwider sei, etliche mehr zu verordnen
vnd einem Jedenn ein annzahl Bodenn zuuerwalten, einzuthünn, Diesenn fürschlag hat J. f. g. bewilliget, doch also, das mann Je zweyenn eine annzahl Bothenn samptlich zuuerwalttenn einthue, Vnnd hatt J. f. g. ferner zugelassenn, vnnd beuohlen, das der Pfenner Saltzgreuenn vnnd Karttenn1[?] auch vff J. f. g. seittenn vfsehenns habenn sollenn, damit J. f. g. knechtte,Läuft auf der nächsten Seite weiter
und einem jeden eine Anzahl Koten zur Verwaltung zuzuteilen. Diesen Vorschlag haben Seine Fürstliche Gnaden bewilligt, doch so, dass man je zweien eine Anzahl Koten gemeinsam zu verwalten zuteile. Und Seine Fürstliche Gnaden haben ferner zugelassen und befohlen, dass die Salzgrafen und Warten[?] der Pfänner auch auf Seiner Fürstlichen Gnaden Seite Aufsicht haben sollen, damit Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte
Unsichere Lesungen
- Karttenn — Anfangsbuchstabe unsicher
S. 383
Bl. 189rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitevnd einem Jedenn ein annzahl Bodenn zuuerwalten, einzuthünn, Diesenn fürschlag hat J. f. g. bewilliget, doch also, das mann Je zweyenn eine annzahl Bothenn samptlich zuuerwalttenn einthue, Vnnd hatt J. f. g. ferner zugelassenn, vnnd beuohlen, das der Pfenner Saltzgreuenn vnnd Karttenn[?] auch vff J. f. g. seittenn vfsehenns habenn sollenn, damit J. f. g. knechtte,
und einem jeden eine Anzahl Koten zur Verwaltung zuzuteilen. Diesen Vorschlag haben Seine Fürstliche Gnaden bewilligt, doch so, dass man je zweien eine Anzahl Koten gemeinsam zu verwalten zuteile. Und Seine Fürstliche Gnaden haben ferner zugelassen und befohlen, dass die Salzgrafen und Warten[?] der Pfänner auch auf Seiner Fürstlichen Gnaden Seite Aufsicht haben sollen, damit Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte
auch dem vffgerichttenn vertrage gemes, im Saltzmessenn vnnd liefernn leben vnnd hanndelenn, Zum Sechstenn, habenn die Gesanndtenn J. f. g. vnderthenig gebettenn,
auch dem aufgerichteten Vertrag gemäß im Salzmessen und -liefern leben und handeln. Zum sechsten haben die Gesandten Seine Fürstliche Gnaden untertänig gebeten,
nach deme die pfenner J. f. g. im Wirttemberger zoge etliche Pfannenn saltzes vndertheniglich fürgestreckt, dauon Jhnenn noch Hundert güldenn ausstendigk, das J. f. g. dem Cammermeister, Jne dieselbigenn zugebenn, gnediglich beuelenn wolt.
nachdem die Pfänner Seiner Fürstlichen Gnaden im Württemberger Zug etliche Pfannen Salzes untertänig vorgestreckt haben, wovon ihnen noch hundert Gulden ausstehen, dass Seine Fürstliche Gnaden dem Kammermeister gnädig befehlen wolle, ihnen dieselben zu geben.
Darauff J. f. g. geantwort, es sey billich, vnnd solle auch also geschehenn.
Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden geantwortet, es sei billig und solle auch so geschehen.
Zum Siebenndenn vnnd beschlieslich, habenn sie J. f. g. anngezeigt, das sie Jost Beckern, J. f. g.
Zum siebten und abschließend haben sie Seiner Fürstlichen Gnaden angezeigt, dass sie Jost Becker, Seiner Fürstlichen Gnaden
Secretarien eine forme des eidts, welchenn Jre knechtte Jerlichenn zun Bodenn schwerenn sollenn, vbergebenn habenn, Mitt vnderthetiger bitt, das J. f. g. denselbigenn vmb verhüetung willenn künftiges misuerstanndts vnderschreibenn vnnd versiegelnn wolte, Darauff seine fürstliche gnadenn nach der ver lesung solches eidts, diese anntwort gegebenn, die Substantz des Eids wer wohl in sich nicht vnrecht, allein das er in der Ordenung vnförmlich gestelt, in dem das die Pfenner allennthalben forne, vnnd J. f. g. hindenn gesetzt sein, Darauff dem Canntzler denselbenn zu vbersehenn vnd formlich zusetzenn beuohlenn, vonn dem auch die Gesandenn, dem gegebenenn abscheide nach den eidt gefordert, vnnd nach dem er noch nicht gefertigt, Habenn die Gesanndtenn dem Canntzler zu vnderricht der sachenn anngezeigt, das sie kein andere forma des eidts, dann wie vbergebenn annzunemenn beuelch habenn, Derhalbenn gebetten, so baldt er dermassenn geferttigt, Jne zum fürderlichstenn zuzustellenn, Auff heut Monntag nach Scolastice Anno ut su. sendt Rudolff Schennck Lanndtvogt zu Eschwege, Johann Bartelmes Renntmeister, vnnd Jost Becker Secretari, Jn Vrbann[?] Thüldenn Hause erschienenn, habenn die Pfenner fürfordernn lassenn, vnnd Jne aus beuelch des Fürstenn des Saltzmessens vnnd liefferns halbenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Sekretär, eine Form des Eides übergeben haben, den ihre Knechte jährlich zu den Koten schwören sollen, mit untertäniger Bitte, dass Seine Fürstliche Gnaden denselben zur Verhütung künftigen Missverständnisses unterschreiben und besiegeln wolle. Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden nach der Verlesung dieses Eides diese Antwort gegeben: Die Substanz des Eides wäre wohl in sich nicht unrecht, allein dass er in der Anordnung unförmlich gestellt sei, indem die Pfänner allenthalben vorne und Seine Fürstliche Gnaden hinten gesetzt seien. Darauf wurde dem Kanzler befohlen, denselben durchzusehen und förmlich zu setzen, von dem die Gesandten auch, dem gegebenen Abschied nach, den Eid gefordert haben; und nachdem er noch nicht gefertigt war, haben die Gesandten dem Kanzler zur Unterrichtung der Sache angezeigt, dass sie Befehl hätten, keine andere Form des Eides anzunehmen als die übergebene; deshalb baten sie, ihn ihnen, sobald er dermaßen gefertigt sei, aufs Förderlichste zuzustellen. Am heutigen Montag nach Scholastica (17. Februar) im Jahr wie oben sind Rudolf Schenck, Landvogt zu Eschwege, Johann Bartelmes, Rentmeister, und Jost Becker, Sekretär, in Urban[?] Thüldens Haus erschienen, haben die Pfänner vorfordern lassen und ihnen aus Befehl des Fürsten wegen des Salzmessens und -lieferns
S. 384
Bl. 189vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteSecretarien eine forme des eidts, welchenn Jre knechtte Jerlichenn zun Bodenn schwerenn sollenn, vbergebenn habenn, Mitt vnderthetiger bitt, das J. f. g. denselbigenn vmb verhüetung willenn künftiges misuerstanndts vnderschreibenn vnnd versiegelnn wolte, Darauff seine fürstliche gnadenn nach der ver lesung solches eidts, diese anntwort gegebenn, die Substantz des Eids wer wohl in sich nicht vnrecht, allein das er in der Ordenung vnförmlich gestelt, in dem das die Pfenner allennthalben forne, vnnd J. f. g. hindenn gesetzt sein, Darauff dem Canntzler denselbenn zu vbersehenn vnd formlich zusetzenn beuohlenn, vonn dem auch die Gesandenn, dem gegebenenn abscheide nach den eidt gefordert, vnnd nach dem er noch nicht gefertigt, Habenn die Gesanndtenn dem Canntzler zu vnderricht der sachenn anngezeigt, das sie kein andere forma des eidts, dann wie vbergebenn annzunemenn beuelch habenn, Derhalbenn gebetten, so baldt er dermassenn geferttigt, Jne zum fürderlichstenn zuzustellenn, Auff heut Monntag nach Scolastice Anno ut su. sendt Rudolff Schennck Lanndtvogt zu Eschwege, Johann Bartelmes Renntmeister, vnnd Jost Becker Secretari, Jn Vrbann1[?] Thüldenn Hause erschienenn, habenn die Pfenner fürfordernn lassenn, vnnd Jne aus beuelch des Fürstenn des Saltzmessens vnnd liefferns halbenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Sekretär, eine Form des Eides übergeben haben, den ihre Knechte jährlich zu den Koten schwören sollen, mit untertäniger Bitte, dass Seine Fürstliche Gnaden denselben zur Verhütung künftigen Missverständnisses unterschreiben und besiegeln wolle. Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden nach der Verlesung dieses Eides diese Antwort gegeben: Die Substanz des Eides wäre wohl in sich nicht unrecht, allein dass er in der Anordnung unförmlich gestellt sei, indem die Pfänner allenthalben vorne und Seine Fürstliche Gnaden hinten gesetzt seien. Darauf wurde dem Kanzler befohlen, denselben durchzusehen und förmlich zu setzen, von dem die Gesandten auch, dem gegebenen Abschied nach, den Eid gefordert haben; und nachdem er noch nicht gefertigt war, haben die Gesandten dem Kanzler zur Unterrichtung der Sache angezeigt, dass sie Befehl hätten, keine andere Form des Eides anzunehmen als die übergebene; deshalb baten sie, ihn ihnen, sobald er dermaßen gefertigt sei, aufs Förderlichste zuzustellen. Am heutigen Montag nach Scholastica (17. Februar) im Jahr wie oben sind Rudolf Schenck, Landvogt zu Eschwege, Johann Bartelmes, Rentmeister, und Jost Becker, Sekretär, in Urban[?] Thüldens Haus erschienen, haben die Pfänner vorfordern lassen und ihnen aus Befehl des Fürsten wegen des Salzmessens und -lieferns
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- Vrbann — auch Erbann lesbar
S. 385
Bl. 190rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteSecretarien eine forme des eidts, welchenn Jre knechtte Jerlichenn zun Bodenn schwerenn sollenn, vbergebenn habenn, Mitt vnderthetiger bitt, das J. f. g. denselbigenn vmb verhüetung willenn künftiges misuerstanndts vnderschreibenn vnnd versiegelnn wolte, Darauff seine fürstliche gnadenn nach der ver lesung solches eidts, diese anntwort gegebenn, die Substantz des Eids wer wohl in sich nicht vnrecht, allein das er in der Ordenung vnförmlich gestelt, in dem das die Pfenner allennthalben forne, vnnd J. f. g. hindenn gesetzt sein, Darauff dem Canntzler denselbenn zu vbersehenn vnd formlich zusetzenn beuohlenn, vonn dem auch die Gesandenn, dem gegebenenn abscheide nach den eidt gefordert, vnnd nach dem er noch nicht gefertigt, Habenn die Gesanndtenn dem Canntzler zu vnderricht der sachenn anngezeigt, das sie kein andere forma des eidts, dann wie vbergebenn annzunemenn beuelch habenn, Derhalbenn gebetten, so baldt er dermassenn geferttigt, Jne zum fürderlichstenn zuzustellenn, Auff heut Monntag nach Scolastice Anno ut su. sendt Rudolff Schennck Lanndtvogt zu Eschwege, Johann Bartelmes Renntmeister, vnnd Jost Becker Secretari, Jn Vrbann[?] Thüldenn Hause erschienenn, habenn die Pfenner fürfordernn lassenn, vnnd Jne aus beuelch des Fürstenn des Saltzmessens vnnd liefferns halbenn,
Sekretär, eine Form des Eides übergeben haben, den ihre Knechte jährlich zu den Koten schwören sollen, mit untertäniger Bitte, dass Seine Fürstliche Gnaden denselben zur Verhütung künftigen Missverständnisses unterschreiben und besiegeln wolle. Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden nach der Verlesung dieses Eides diese Antwort gegeben: Die Substanz des Eides wäre wohl in sich nicht unrecht, allein dass er in der Anordnung unförmlich gestellt sei, indem die Pfänner allenthalben vorne und Seine Fürstliche Gnaden hinten gesetzt seien. Darauf wurde dem Kanzler befohlen, denselben durchzusehen und förmlich zu setzen, von dem die Gesandten auch, dem gegebenen Abschied nach, den Eid gefordert haben; und nachdem er noch nicht gefertigt war, haben die Gesandten dem Kanzler zur Unterrichtung der Sache angezeigt, dass sie Befehl hätten, keine andere Form des Eides anzunehmen als die übergebene; deshalb baten sie, ihn ihnen, sobald er dermaßen gefertigt sei, aufs Förderlichste zuzustellen. Am heutigen Montag nach Scholastica (17. Februar) im Jahr wie oben sind Rudolf Schenck, Landvogt zu Eschwege, Johann Bartelmes, Rentmeister, und Jost Becker, Sekretär, in Urban[?] Thüldens Haus erschienen, haben die Pfänner vorfordern lassen und ihnen aus Befehl des Fürsten wegen des Salzmessens und -lieferns
hanndelung wie volget furgeschlagenn, Daruff die so gesanndt gebettenn, das sie dem letzten abschiede zu Cassell nach bey dem verkauffe des Saltzes gehanndthabt werdenn möchttenn, vnnd es ffgl. seittenn, mit dem Saltzkauffe stille zuhaltenn, bisolanng das die Pfenner Ihr Saltz, Inhalt dem vertrage, verkaufft, vnnd abwerdenn, desgleichenn das Irenn Knechttenn die Ladegeste, wie bishero beschehenn, hinfurtter nicht möchten enndtzogenn werdenn, Wo sichs aber dann zutragen1[?] würde, das Irenn Saltz vbrigk vnnd liegen bliebe, So möchttenn sie deshalbenn hanndelunge, doch dem vertrage gemes, wohl duldenn vnd leidenn,
eine Verhandlung, wie folgt, vorgeschlagen. Darauf haben die Abgesandten gebeten, dass sie dem letzten Abschied zu Kassel gemäß beim Verkauf des Salzes gehandhabt werden möchten und dass man auf Seiner Fürstlichen Gnaden Seite mit dem Salzverkauf stillhalten möge, bis die Pfänner ihr Salz gemäß dem Inhalt des Vertrags verkauft und abgesetzt hätten; desgleichen, dass ihren Knechten die Ladegäste, wie es bisher geschehen ist, hinfort nicht mehr entzogen werden möchten. Wo es sich aber dann zutragen[?] würde, dass ihr Salz übrig und liegen bliebe, so möchten sie deshalb eine Verhandlung, doch dem Vertrag gemäß, wohl dulden und leiden.
Hierauff sie der Lanndtvogt trewlich gewarnnet, vnd solches Irs furhabenn, besser zubedennckenn erinnert, dann wo sie darauff verharrenn, würde ffgl. vervrsacht, sich deshalbenn, mit Ihnenn rechtfertigenn zulassenn, daraus Ine gros vngnadt, wie zubesorgenn, enndtstehenn möchtte, Welches freundtlichenn Warnnes sich die so gesanndt,
Hierauf hat der Landvogt sie treulich gewarnt und ermahnt, ihr Vorhaben besser zu bedenken, denn wenn sie darauf beharrten, würde Seine Fürstliche Gnaden veranlasst, sich deswegen mit ihnen rechtlich auseinanderzusetzen, woraus ihnen, wie zu besorgen sei, große Ungnade entstehen könnte. Für diese freundliche Warnung haben sich die Abgesandten
Jegen seiner Gestrennge hertzlich bedannckt, vnnd derowegen[?] die Räthe sampt dem verordentenn Ausschos heischenn lassenn, Welche darauff wie volget gerathschlagt, vnnd eintrechttiglich geschlossenn, Das sie es bey gethaner bitt vnnd anzeigung nachmahls bleibenn lassenn wollenn, vnnd nach dem sein Gestrennge, vonn f.Läuft auf der nächsten Seite weiter
bei Seiner Gestrengen herzlich bedankt und deswegen[?] die Räte samt dem verordneten Ausschuss zusammenrufen lassen, welche darauf wie folgt beratschlagt und einträchtig beschlossen haben, dass sie es bei der getanen Bitte und Anzeige nochmals bleiben lassen wollen; und nachdem Seine Gestrenge von Seiner Fürstlichen
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- zutragen — Wortende abgekürzt
S. 386
Bl. 190vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteJegen seiner Gestrennge hertzlich bedannckt, vnnd derowegen1[?] die Räthe sampt dem verordentenn Ausschos heischenn lassenn, Welche darauff wie volget gerathschlagt, vnnd eintrechttiglich geschlossenn, Das sie es bey gethaner bitt vnnd anzeigung nachmahls bleibenn lassenn wollenn, vnnd nach dem sein Gestrennge, vonn f.
bei Seiner Gestrengen herzlich bedankt und deswegen[?] die Räte samt dem verordneten Ausschuss zusammenrufen lassen, welche darauf wie folgt beratschlagt und einträchtig beschlossen haben, dass sie es bei der getanen Bitte und Anzeige nochmals bleiben lassen wollen; und nachdem Seine Gestrenge von Seiner Fürstlichen
G. sie des zuhanndthabenn, keinenn beuelch, So müssenn sie sich, Wiewohl mit grosser beschwer nach gelegennheit vnd gestalt dieser sach ein zeitlanng gedüldenn vnnd die gethane furstliche furschlegk ann gemeine Pfenner beide Inn: vnnd auslennder gelanngenn lassenn, Ohne welcher beuelch vnnd bewilligunge sie ettwas dem vertrage zuwieder zubewilligenn, oder nachzugebenn, keinenn gewalt habenn, vnnd was sie als dann vonn dennselbigenn in antworte befindenn,
Gnaden keinen Befehl hat, sie darin zu handhaben, so müssen sie sich, wiewohl mit großer Beschwer, nach Gelegenheit und Gestalt dieser Sache eine Zeit lang gedulden und die gemachten fürstlichen Vorschläge an die gemeinen Pfänner, sowohl In- als auch Ausländer, gelangen lassen, ohne deren Befehl und Bewilligung sie keine Vollmacht haben, etwas dem Vertrag Zuwiderlaufendes zu bewilligen oder nachzugeben; und was sie dann von denselben als Antwort erhalten,
seyner Gestrennge zu gelegener zeitt vnderthenniger meinung wiederumb zuerkennenn gebenn, Vff Sonnabenndt nach Lætare Hat der Schultheis In Sodenn, zwene der Pfenner Knechtte wollenn zurbuße stellenn, Nemblich Hannsenn Neuß[?], darumb das er einem Lademann,Läuft auf der nächsten Seite weiter
wollen sie Seiner Gestrengen zu gelegener Zeit in untertäniger Meinung wiederum zu erkennen geben. Am Sonnabend nach Laetare (22. März) hat der Schultheiß in Sooden zwei Knechte der Pfänner zur Buße stellen wollen, nämlich Hans Neuß[?], deswegen, weil er einem Lademann
Unsichere Lesungen
- derowegen — Endung abgekürzt
S. 387
Bl. 191rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seiteseyner Gestrennge zu gelegener zeitt vnderthenniger meinung wiederumb zuerkennenn gebenn, Vff Sonnabenndt nach Lætare Hat der Schultheis In Sodenn, zwene der Pfenner Knechtte wollenn zurbuße stellenn, Nemblich Hannsenn Neuß1[?], darumb das er einem Lademann,
wollen sie Seiner Gestrengen zu gelegener Zeit in untertäniger Meinung wiederum zu erkennen geben. Am Sonnabend nach Laetare (22. März) hat der Schultheiß in Sooden zwei Knechte der Pfänner zur Buße stellen wollen, nämlich Hans Neuß[?], deswegen, weil er einem Lademann
soll sein zu haus ganngenn, vnnd Claus driebenn, das er das Saltz bessern kauf dann Itzo ganngkhafftigk, Nemblich vmb 4 fl.2 müntz, vnnd 2. thaler soll gegebenn habenn, Seint Sonntags Judica seindt beide [übergeschrieben:
nach Hause gegangen sein soll, und Claus Drieben, weil er das Salz zu besserem Kauf, als jetzt gangbar ist, nämlich für 4 Gulden Münze und 2 Taler, gegeben haben soll. Am Sonntag Judica (23. März) sind beide [übergeschrieben:
Räthe] sampt Saltzgreuenn vnnd Warttenn, auch dem verordenttenn Ausschos beyein gewesenn, vnnd ist furgelauffenn wie volgett.
Räte] samt Salzgrafen und Warten sowie dem verordneten Ausschuss beieinander gewesen, und es ist vorgefallen, wie folgt.
Das Georgk Sauchler senior anngezeigt, Nachdem augennscheinlich, das gemeine Pfenner ein zeitlang des Saltzabwerdenns halben grossenn schadenn erlitten, So wüste er doch vor sein Personn, souiel Ime Saltz gesottenn werdenn möchtte, wohl abzuwerdenn, derowegenn er auch seinenn mitgesellenn, sich mit Ime des Siedenns halbenn zuvergleichenn, etliche wege furgeschlagenn, aber nichts enndtlichs bey Ihnenn ausrichtenn könnenn, Welches er sich beschwert, vnnd meint, wenn er gleich sein saltz selbst nehmen, auch bessernn kauff, dann ein annder gibet, geben soltte, So were Je besser etwas dann gar nichts bekommen, verhofft auch, es soltte dem furstlichen vertrage nitt zu Jegenn sein, das enndtweder seine mitgesellenn Ime das Irte[?] absödenn, oder Ime das seine nach anzahl des Jars abzusiedenn gestattetenn, Darinne er Irenn Rath,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Dass Georg Sauchler der Ältere angezeigt hat: Nachdem augenscheinlich sei, dass die gemeinen Pfänner eine Zeit lang wegen des Salzabsatzes großen Schaden erlitten hätten, so wüsste er doch für seine Person, so viel Salz ihm gesotten werden könnte, wohl abzusetzen; deswegen habe er auch seinen Mitgesellen, sich mit ihm wegen des Siedens zu vergleichen, etliche Wege vorgeschlagen, aber nichts Endgültiges bei ihnen ausrichten können. Darüber beschwere er sich und meine, wenn er gleich sein Salz selbst nehmen und es auch zu besserem Kauf, als ein anderer gibt, geben sollte, so wäre es doch besser, etwas als gar nichts zu bekommen; er hoffe auch, es sollte dem fürstlichen Vertrag nicht entgegen sein, dass entweder seine Mitgesellen ihm das Ihre[?] absieden oder ihm gestatten, das Seine nach der Zahl des Jahres abzusieden. Darin habe er ihren Rat,
Unsichere Lesungen
- Neuß — Name unsicher
- fl. — Guldenzeichen
S. 388
Bl. 191vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteDas Georgk Sauchler senior anngezeigt, Nachdem augennscheinlich, das gemeine Pfenner ein zeitlang des Saltzabwerdenns halben grossenn schadenn erlitten, So wüste er doch vor sein Personn, souiel Ime Saltz gesottenn werdenn möchtte, wohl abzuwerdenn, derowegenn er auch seinenn mitgesellenn, sich mit Ime des Siedenns halbenn zuvergleichenn, etliche wege furgeschlagenn, aber nichts enndtlichs bey Ihnenn ausrichtenn könnenn, Welches er sich beschwert, vnnd meint, wenn er gleich sein saltz selbst nehmen, auch bessernn kauff, dann ein annder gibet, geben soltte, So were Je besser etwas dann gar nichts bekommen, verhofft auch, es soltte dem furstlichen vertrage nitt zu Jegenn sein, das enndtweder seine mitgesellenn Ime das Irte1[?] absödenn, oder Ime das seine nach anzahl des Jars abzusiedenn gestattetenn, Darinne er Irenn Rath,
Dass Georg Sauchler der Ältere angezeigt hat: Nachdem augenscheinlich sei, dass die gemeinen Pfänner eine Zeit lang wegen des Salzabsatzes großen Schaden erlitten hätten, so wüsste er doch für seine Person, so viel Salz ihm gesotten werden könnte, wohl abzusetzen; deswegen habe er auch seinen Mitgesellen, sich mit ihm wegen des Siedens zu vergleichen, etliche Wege vorgeschlagen, aber nichts Endgültiges bei ihnen ausrichten können. Darüber beschwere er sich und meine, wenn er gleich sein Salz selbst nehmen und es auch zu besserem Kauf, als ein anderer gibt, geben sollte, so wäre es doch besser, etwas als gar nichts zu bekommen; er hoffe auch, es sollte dem fürstlichen Vertrag nicht entgegen sein, dass entweder seine Mitgesellen ihm das Ihre[?] absieden oder ihm gestatten, das Seine nach der Zahl des Jahres abzusieden. Darin habe er ihren Rat,
wes er sich in dem zuhalttenn mitzutheilenn, freundtlich gebettenn habenn wölle, Darauff die Räthe sampt dem verordenntenn ausschos eintrechttig beschlossenn, Dieweil solches bishero nit gebreuchlich gewesenn, dem furstlichenn vertrage auch nicht gemes, so sey dennach kein newerung vorzunehmenn noch zugestattenn, Sonnder nach dem gemeine Pfenner vormahls eintrechtig beschlossen, das sie solchenn schadenn, das siedenn belanngendt, samptlich vnnd alle gleich tragenn,
wie er sich darin zu verhalten habe, freundlich erbeten. Darauf haben die Räte samt dem verordneten Ausschuss einträchtig beschlossen: Weil solches bisher nicht gebräuchlich gewesen und auch dem fürstlichen Vertrag nicht gemäß sei, so sei demnach keine Neuerung vorzunehmen noch zu gestatten; sondern nachdem die gemeinen Pfänner vormals einträchtig beschlossen hätten, dass sie solchen Schaden, das Sieden betreffend, sämtlich und alle gleich tragen
vnnd sich darumb vff die Rechnung vergleichenn wollenn, So bittenn sie das Jörge Sauchler vonn solchem furnehmenn abstehenn, vollent sich noch ein zeitlanng wie anndere gemeine Pfenner thun müssenn,
und sich darüber bei der Rechnung vergleichen wollten, so bitten sie, dass Jörg Sauchler von solchem Vorhaben abstehe und sich vollends noch eine Zeit lang, wie es andere gemeine Pfänner tun müssen,
gedüldenn wolle, Hatt er geantwort im Nahmenn Gotts, Wenns Je nit anders gesein kann, müsse er auch wie ein annder der besserung hoffenn, Durchleuchtiger Hochgebornner Furst gnediger Herr, E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
gedulden wolle. Er hat geantwortet, im Namen Gottes, wenn es je nicht anders sein könne, müsse er auch wie ein anderer auf die Besserung hoffen. Durchlauchtiger, hochgeborener Fürst, gnädiger Herr, Euer
Unsichere Lesungen
- Irte — evtl. Ire
S. 389
Bl. 192rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitegedüldenn wolle, Hatt er geantwort im Nahmenn Gotts, Wenns Je nit anders gesein kann, müsse er auch wie ein annder der besserung hoffenn, Durchleuchtiger Hochgebornner Furst gnediger Herr, E.
gedulden wolle. Er hat geantwortet, im Namen Gottes, wenn es je nicht anders sein könne, müsse er auch wie ein anderer auf die Besserung hoffen. Durchlauchtiger, hochgeborener Fürst, gnädiger Herr, Euer
G. sein vnnser vnderthenig willig dinnste, vber schuldige pflicht zuuor, Gnediger Herr, Es haben sich gebrechenn zugetragenn zwischenn den Pfennernn in Allenndorff ann einem, vnnd Sitzell Keuling1[?] Boderknechtt in den Bodenn, anndern theils, als solcher gestalt, das derselbige sich vorm halbenn Jare, oder wohl lennger vngenehrlich Jegenn seinenn gutherrn beclagt, er könne seins altters vnnd leibs vnuermüglicheit halber Inen im Bode nit lennger gedienenn, vnnd derohalbenn einenn gunstigenn abscheidt begeret, Darauff Ime Jederzeit anntwort begegnet, das er gedult trage, vnnd pleib Ihr diener, sie wollenn Ime allenn vorttell so anndere gutherrnn Iren Knechtenn zugestalt, auch gebenn, darauff er gedult getragenn, bisolannge das Ime aus manngell des Tachs vff dem Bode, das Regennwasser schadenn gethann, denn er vonn Inenn zuerlegenn begert, aber in der guete nit bekommenn mügenn, Darumb er sie vorm Ersamenn Rath zu Allenndorff verclagt, gütlich bittennde, sie zuweisenn, das sein schade den er vff Fünff güldenn gewirdigt, erlegt werde, Darauff der Rath sie beide zum gütlichenn hanndell gewiesenn, den auch der Sitzell besucht, in dem sie dem Sitzell vier güldenn gebottenn, die er annzunehmen, vnd Inenn lennger zudienenn verwilliget, Ehe aber er sich desselbigenn sicher vermeint, habens die Pfenner vmbgezogenn, vnnd Ime solch geldt vor seinen schadenn zugebenn, nit verhenngenn noch gestatten wollenn vnnd den gütherrenn beuohlenn, Ime annzusagen[?], wo er Inenn nit lennger wolt siedenn, vnnd dienenn, So solt er der Bodenn verweist sein, dem die Gütherrn also geuolget, Ist vnnsers dennckenns der pillichkeit, auch Irer lanngenn hergebrachttenn Ordenung mit gemes, die in Irem Innhalt vnnder anndern mitbringt, Welcher meisterknecht ohne redtlich vhrsach,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gnaden seien unsere untertänigen, willigen Dienste über die schuldige Pflicht hinaus zuvor. Gnädiger Herr, es haben sich Gebrechen (Streitigkeiten) zugetragen zwischen den Pfännern in Allendorf auf der einen und Sitzel Keuling[?], Kotenknecht in den Koten, auf der anderen Seite, in solcher Gestalt, dass derselbe sich vor einem halben Jahr oder wohl länger ungefähr gegenüber seinen Gutsherren beklagt hat, er könne wegen seines Alters und der Unvermögenheit seines Leibes ihnen in der Kote nicht länger dienen, und deshalb einen günstigen Abschied begehrt hat. Darauf ist ihm jederzeit die Antwort begegnet, dass er Geduld tragen und ihr Diener bleiben solle; sie wollten ihm allen Vorteil, den andere Gutsherren ihren Knechten gewähren, auch geben. Darauf hat er Geduld getragen, bis ihm aus Mangel des Daches auf der Kote das Regenwasser Schaden getan hat, den er von ihnen zu ersetzen begehrt, aber in der Güte nicht bekommen konnte. Darum hat er sie vor dem ehrsamen Rat zu Allendorf verklagt, gütlich bittend, sie anzuweisen, dass sein Schaden, den er auf fünf Gulden geschätzt hat, ersetzt werde. Darauf hat der Rat sie beide zur gütlichen Verhandlung gewiesen, die auch der Sitzel besucht hat, indem sie dem Sitzel vier Gulden geboten haben, die er anzunehmen und ihnen länger zu dienen eingewilligt hat. Ehe er sich aber dessen sicher wähnte, haben es die Pfänner umgestoßen und ihm solches Geld für seinen Schaden zu geben nicht erlauben noch gestatten wollen, und sie haben den Gutsherren befohlen, ihm anzusagen[?], wenn er ihnen nicht länger sieden und dienen wolle, so solle er der Koten verwiesen sein, worin die Gutsherren also gefolgt sind. Das ist unseres Bedenkens der Billigkeit und auch ihrer lange hergebrachten Ordnung nicht gemäß, die in ihrem Inhalt unter anderem mit sich bringt: Welcher Meisterknecht ohne redliche Ursache
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- Sitzell Keuling — Name unsicher