Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 381
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 381 · Bl. 188r · Band 1
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Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 381
Bl. 188rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteSchultzenn, Zum drittenn, das wir in dem artickell des Saltzmessens vnnd liefferns beschwert, aus vhrsachenn, das vnser knechtte dasselbige annders dann vonn altters, vnd vor den Pfennernn liefernn vnnd messenn sollenn, des sie in keinenn weg gesinnet, sonnder wollenn daruor gemeinenn Pfennernn samptlich die schlüssel vbergebenn, welches so es beschehe gemeinenn Pfennernn zu vnuberwindtlichenn verderben gereichenn woltte, Derwegenn J. f. g. vnnderthenig gebettenn diesem fürschlage einenn anndernn gelindernn weg zugebenn, Darauff J. f. g. nach gehaptem bedennckenn, diese antwort gebenn, J. f. g. habe wohl vff einen weg gedachtt, damit diesem zuuorkommenn, wolle vnns aber doch dasselbig zubeschehenn nicht zugesagt habenn, Nemblich, das das frische Saltz, so vor der Pfannen verkaufft, in dem werth, wie es Jtzt gekaufft, bezahlt solle werdenn, Es wolle aber J. f. g. etliche Pfannen zur Proba vffschüttenn lassenn, vnnd was als dann J. f. g. im abgannge einer pfannenn befinde, das der keuffer1[?] die vffgeschüttenn Pfannenn saltzes, souiel der abganng ertragenn müge, theurer bezahlenn solle, Enndtlich geschlossenn, das der Lanndtvogt zu Eschwege schirstkommenden Monttag zu Allenndorff erscheinenn, vnnd dieses artickels halbenn weitter mit vnns hanndelnn solle, Zum vierdenn das J. f. g. knechtte den Ladegestenn Jn Jre behausung vnnd zu Jegenn lauffenn, vnnd also den vnsernn die Ladegeste genntzlich enndtziehen, auch wenn sie alreith vor vnsernn Bodenn haltenn, die pferde bey den zäumenn vonn vnsernn vor die Jrenn enndtfürenn,
Schultheißen. Zum dritten, dass wir in dem Artikel des Salzmessens und -lieferns beschwert sind, aus dem Grund, dass unsere Knechte dasselbe anders als von alters her und vor den Pfännern liefern und messen sollen, wozu sie in keiner Weise gesonnen sind, sondern sie wollen zuvor den gemeinen Pfännern sämtlich die Schlüssel übergeben, was, wenn es geschähe, den gemeinen Pfännern zu unüberwindlichem Verderben gereichen würde; deswegen haben wir Seine Fürstliche Gnaden untertänig gebeten, für diesen Vorschlag einen anderen, gelinderen Weg zu finden. Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden nach gehabtem Bedenken diese Antwort gegeben: Seine Fürstliche Gnaden habe wohl an einen Weg gedacht, um dem vorzukommen, wolle uns aber doch nicht zugesagt haben, dass dasselbe geschehe, nämlich, dass das frische Salz, das vor der Pfanne verkauft wird, zu dem Wert, wie es jetzt gekauft wird, bezahlt werden solle; es wolle aber Seine Fürstliche Gnaden etliche Pfannen zur Probe aufschütten lassen, und was Seine Fürstliche Gnaden dann am Abgang einer Pfanne befinde, das solle der Käufer[?] für die aufgeschütteten Pfannen Salzes, soviel der Abgang ausmachen möge, teurer bezahlen. Endlich wurde beschlossen, dass der Landvogt zu Eschwege am nächstkommenden Montag zu Allendorf erscheinen und wegen dieses Artikels weiter mit uns verhandeln solle. Zum vierten, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte den Ladegästen in ihre Behausung und entgegenlaufen und so den Unseren die Ladegäste gänzlich entziehen, und auch, wenn sie bereits vor unseren Koten halten, die Pferde bei den Zäumen von den Unseren vor die Ihren wegführen.
Darauff J. f. g. geanntwort, was vnns daran ge legenn, das J. f. g. knechtte, die Ladegeste alle hettenn, Wenn vnns J. f. g. vnnser Saltz bezahlte, Die Gesanndtenn aber wiederumb J. f. g. diese anntwort gebenn, das sie der bezahlung halber Jnhalts dem vertrage wohl zufriedenn stundenn, das aber Jren knechttenn die Ladegest wie gemelt enndtzogenn, were Jnenn in allen wegenn beschwerlich, Zum fünfftenn habenn die Gesanndtenn J. f. g. anngezeigt, das der schetzer zu wenig, vnnd das Saltzmessenn, Jnnhalts der vffgerichttenn Ordenung nichtt gnugsame versehenn, vnnd gewahrenn könnenn, Derhalbenn sie bedacht, vff Jrer seittenn, so fer es J. f. g. nit zuwieder etliche mehr zuordenenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden geantwortet, was uns daran gelegen sei, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte die Ladegäste alle hätten, wenn uns Seine Fürstliche Gnaden unser Salz bezahlte. Die Gesandten aber haben Seiner Fürstlichen Gnaden wiederum diese Antwort gegeben, dass sie wegen der Bezahlung gemäß dem Inhalt des Vertrags wohl zufrieden wären, dass aber ihren Knechten die Ladegäste wie gemeldet entzogen würden, wäre ihnen in jeder Hinsicht beschwerlich. Zum fünften haben die Gesandten Seiner Fürstlichen Gnaden angezeigt, dass die Schätzer zu wenige seien und das Salzmessen gemäß dem Inhalt der aufgerichteten Ordnung nicht genügend versehen und beaufsichtigen könnten; deshalb hätten sie gedacht, auf ihrer Seite, sofern es Seiner Fürstlichen Gnaden nicht zuwider sei, etliche mehr zu verordnen
Unsichere Lesungen
- keuffer — auch kenner lesbar