Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 386
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 386 · Bl. 190v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 386
Bl. 190vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteJegen seiner Gestrennge hertzlich bedannckt, vnnd derowegen1[?] die Räthe sampt dem verordentenn Ausschos heischenn lassenn, Welche darauff wie volget gerathschlagt, vnnd eintrechttiglich geschlossenn, Das sie es bey gethaner bitt vnnd anzeigung nachmahls bleibenn lassenn wollenn, vnnd nach dem sein Gestrennge, vonn f.
bei Seiner Gestrengen herzlich bedankt und deswegen[?] die Räte samt dem verordneten Ausschuss zusammenrufen lassen, welche darauf wie folgt beratschlagt und einträchtig beschlossen haben, dass sie es bei der getanen Bitte und Anzeige nochmals bleiben lassen wollen; und nachdem Seine Gestrenge von Seiner Fürstlichen
G. sie des zuhanndthabenn, keinenn beuelch, So müssenn sie sich, Wiewohl mit grosser beschwer nach gelegennheit vnd gestalt dieser sach ein zeitlanng gedüldenn vnnd die gethane furstliche furschlegk ann gemeine Pfenner beide Inn: vnnd auslennder gelanngenn lassenn, Ohne welcher beuelch vnnd bewilligunge sie ettwas dem vertrage zuwieder zubewilligenn, oder nachzugebenn, keinenn gewalt habenn, vnnd was sie als dann vonn dennselbigenn in antworte befindenn,
Gnaden keinen Befehl hat, sie darin zu handhaben, so müssen sie sich, wiewohl mit großer Beschwer, nach Gelegenheit und Gestalt dieser Sache eine Zeit lang gedulden und die gemachten fürstlichen Vorschläge an die gemeinen Pfänner, sowohl In- als auch Ausländer, gelangen lassen, ohne deren Befehl und Bewilligung sie keine Vollmacht haben, etwas dem Vertrag Zuwiderlaufendes zu bewilligen oder nachzugeben; und was sie dann von denselben als Antwort erhalten,
seyner Gestrennge zu gelegener zeitt vnderthenniger meinung wiederumb zuerkennenn gebenn, Vff Sonnabenndt nach Lætare Hat der Schultheis In Sodenn, zwene der Pfenner Knechtte wollenn zurbuße stellenn, Nemblich Hannsenn Neuß[?], darumb das er einem Lademann,Läuft auf der nächsten Seite weiter
wollen sie Seiner Gestrengen zu gelegener Zeit in untertäniger Meinung wiederum zu erkennen geben. Am Sonnabend nach Laetare (22. März) hat der Schultheiß in Sooden zwei Knechte der Pfänner zur Buße stellen wollen, nämlich Hans Neuß[?], deswegen, weil er einem Lademann
Unsichere Lesungen
- derowegen — Endung abgekürzt