Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 400

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 400 · Bl. 197v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 400

Bl. 197vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch.

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteHabenn beide Räthe, sampt Saltzgreuenn, Warttenn, vnd dem ausschos, den Renntmeister, Schultheissenn vnnd Warttenn zum Sodenn auffs Rathaus bitten lassen, vnnd mit Ihnenn gehanndelt, wie volgett, Erstlich, Ob sie auch bedacht, den Eidt, welcher Saltzgreuen vnnd Warttenn geburenn will, dem Furstlichen vfgerichttenn vertrage gemes zuthunde, Darauff der Renntmeister geantwort Schwalbach, als verordennter Wartte, Vnnser gnedigenn Herrn, seye erbuetigk vnnd willigk seinenn geburenndenn eidt zuthundt Innhalt dem Furstlichenn vfgerichttenn vertrage, Dieweil aber vnnser gnediger furst vnnd herr auch einen Saltzgreuenn verordennt, So sey sein bitt, die Pfenner wollenn, bißsolannge, das derselbige auch zur stette komme, vnnd bestettiget werde, mit dem eyde, doch dem Contract ohnn nachtteill, in ruhenn stehenn, vff das als dann der eidt vonn den beuelchhabernn in sampt geschehe, vnnd bestettigt werdenn möge, Wolle sich auch bis vff die zeitt in seinem ampt Jegenn gemeinenn Pfennern, als einem ehrlichenn frommenn wohl annstehet, dem vertrage gemes, aller gebuere erzeigenn vnnd halttenn, Darauff der Saltzgreue vonn wegenn der Pfenner geantwort, das sie seiner Personn halbenn, wohl zufriedenn, dieweil er sich den eidt dem vertrage gemes zuthun erbeut, so fernn doch das die bestellung des Saltzgrebenn, vffs fürderlichst geschehe, vnnd die Pfenner des mercklichenn schadenns, so sie ein zeitlanng aus gebrech der beuelchhaber erlittenn, furtter mochttenn verschonet werdenn, Zum anndernn, dieweil der vertragk klar mitbringt, das kein amptmann, Schultheis, oder beuelchhaber vber das Saltzwergk geordnet werdenn soll, er habe denn zuuor vff den vertragk gelobt vnnd geschworenn, so habenn die Pfenner ann den Renndtmeister gesonnenn, auch seinenn eidt zuthun, vff das sie zum Regiment, souiel desto fueglicher kommenn mochttenn, Darauff der Renntmeister geantwort, Er habe vber das Saltzwergk noch zur zeit nicht mehr beuehlichs, dann allein, das er bis vf annkunfft des Saltzgrebenn zum Sodenn, das Regiment solle helffenn warenn vnnd bestellenn, Zum drittenn, das die Pfenner sampt Irenn knechttenn beschwert, das, wiewohl vnnser gnediger Herr nu zur zeit selbst Bothenn vnnd saltzes gnug, aus Irenn der Pfenner Bothenn, die Pfanne saltzes vor — 6 fl. muntz soll gefordert vnnd genommenn werdenn, Wie sie dannal bereit ann ffgl.1 suppliciret,

haben beide Räte samt Salzgrafen, Warten und dem Ausschuss den Rentmeister, den Schultheißen und die Warten zu Sooden aufs Rathaus bitten lassen und mit ihnen verhandelt, wie folgt. Erstlich, ob sie auch gedächten, den Eid, der Salzgrafen und Warten gebührt, dem fürstlichen aufgerichteten Vertrag gemäß zu leisten. Darauf hat der Rentmeister geantwortet: Schwalbach, als verordneter Warte unseres gnädigen Herrn, sei erbötig und willig, seinen gebührenden Eid gemäß dem Inhalt des fürstlichen aufgerichteten Vertrags zu leisten; weil aber unser gnädiger Fürst und Herr auch einen Salzgrafen verordnet habe, so sei seine Bitte, die Pfänner wollten, bis derselbe auch zur Stelle komme und bestätigt werde, mit dem Eid, doch dem Vertrag ohne Nachteil, in Ruhe stehen, damit dann der Eid von den Befehlshabern zusammen geschehe und bestätigt werden möge; er wolle sich auch bis zu dieser Zeit in seinem Amt gegenüber den gemeinen Pfännern, wie es einem ehrlichen, frommen Mann wohl ansteht, dem Vertrag gemäß in aller Gebühr erzeigen und halten. Darauf hat der Salzgraf von wegen der Pfänner geantwortet, dass sie mit seiner Person wohl zufrieden seien, weil er sich erbietet, den Eid dem Vertrag gemäß zu leisten, sofern jedoch die Bestellung des Salzgrafen aufs Förderlichste geschehe und die Pfänner mit dem merklichen Schaden, den sie eine Zeit lang aus Mangel an Befehlshabern erlitten hätten, fortan verschont werden möchten. Zum anderen, weil der Vertrag klar mit sich bringt, dass kein Amtmann, Schultheiß oder Befehlshaber über das Salzwerk geordnet werden soll, er habe denn zuvor auf den Vertrag gelobt und geschworen, so haben die Pfänner an den Rentmeister das Ansinnen gestellt, auch seinen Eid zu leisten, damit sie zum Regiment umso füglicher kommen möchten. Darauf hat der Rentmeister geantwortet, er habe über das Salzwerk zur Zeit noch keinen weiteren Befehl, als allein, dass er bis zur Ankunft des Salzgrafen zu Sooden das Regiment helfen solle zu wahren und zu bestellen. Zum dritten, dass die Pfänner samt ihren Knechten beschwert sind, dass, wiewohl unser gnädiger Herr nun zur Zeit selbst Koten und Salz genug hat, aus ihren, der Pfänner, Koten die Pfanne Salzes für 6 Gulden Münze gefordert und genommen werden soll, wie sie damals bereits bei Seiner Fürstlichen Gnaden suppliziert haben

2

auch mit gnediger anntwortt vertröst sein, mit bitt, das sie darmit vonn den beuelchhabern bis auff weitternn beuelch möchttenn verschonet werden, Darauff der Renntmeister geanntwort, er habe verstanndenn, das solchs ein alt herkommenn gewonheit sey, Wisse derhalbenn solchs nit nachzulassenn, Dieweil aber die Haüse2 dis Jars bis vngeuehrlich vf zwey oder drey mit Saltze notturfftig versehenn, so sey er zufriedenn, das sie ein zeitlanng darmit verschonet werdenn, Doch so fern, das der furst, auffs furderlichst darumb ersucht werde, Zum vierdtenn, das sich der Pfenner knechtte beclagenn, der Schültheis in Sodenn habe sie etzlich mahl, mit vnngeschicktenn fluchenn anngefahrenn, vnnd getawet3 durch die Bothenn zulauffenn, daruor aber die Pfenner freundtlich gebettenn, vnnd das sich der Schültheis in Sodenn, solches hinfurter enndthalttenn, vnnd der Pfenner knechtte vber den Furstlichenn auffgerichtenn vertragk vnnd Ordenung mit bussenn vnnd anndernn nicht betruebenn oder vberfahrenn wolle, Darauff der Schültheis geanntwort, Wiewohl das es wahr seÿ, das er etliche Knechtte mit worttenn hart habe anngefahrenn, so seÿ er doch darumb nit bedacht, etwas mit gewalt,Läuft auf der nächsten Seite weiter

und auch mit gnädiger Antwort vertröstet worden sind, mit der Bitte, dass sie damit von den Befehlshabern bis auf weiteren Befehl verschont werden möchten. Darauf hat der Rentmeister geantwortet, er habe verstanden, dass solches eine alte hergekommene Gewohnheit sei; er wisse deshalb solches nicht nachzulassen; weil aber die Häuser dieses Jahr bis auf ungefähr zwei oder drei mit Salz notdürftig versehen seien, so sei er zufrieden, dass sie eine Zeit lang damit verschont würden, doch nur sofern der Fürst aufs Förderlichste darum ersucht werde. Zum vierten, dass sich die Knechte der Pfänner beklagen, der Schultheiß in Sooden habe sie etliche Male mit ungeschickten Flüchen angefahren und gedroht, durch die Koten zu laufen; davor aber haben die Pfänner freundlich gebeten, und dass sich der Schultheiß in Sooden solches hinfort enthalten und die Knechte der Pfänner über den fürstlichen aufgerichteten Vertrag und die Ordnung hinaus mit Bußen und anderem nicht betrüben oder überfahren wolle. Darauf hat der Schultheiß geantwortet, wiewohl es wahr sei, dass er etliche Knechte mit Worten hart angefahren habe, so sei er doch deswegen nicht gesonnen, etwas mit Gewalt

Unsichere Lesungen

  1. ffgl. — Kürzel, wohl Furstlich gnaden
  2. Haüse — Lesung unsicher
  3. getawet — Lesung unsicher

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.