Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 408
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 408 · Bl. 201v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 408
Bl. 201vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteGl. werdent des kein vngnedig gefallenn Jegenn vnstragenn1, Nemblichen nach dem zwischent E.
Gnaden werden deswegen kein ungnädiges Gefallen gegen uns tragen. Nämlich, nachdem zwischen Euer
G. gnediglichenn, vnd vns vnderthenniglichenn ein vertragk des Saltzwercks halbenn, Inn E.
Gnaden gnädig und uns untertänig ein Vertrag wegen des Salzwerks in Euer
Stadt Allenndorff in kurtzverruckter zeit beredt vnnd bewilligt, vnnd in solchem vertrage vnnder anndernn, als in artickell sich anhebendt, vnnd zu weitter bekrefftigunge dieses vertrags Sonnderlichenn versehenn, vnnd verordenet, Wo es sich begebenn wurde, das zwischenn E.
Stadt Allendorf vor kurz verstrichener Zeit beredet und bewilligt worden ist, und in solchem Vertrag unter anderem, wie in dem Artikel, der beginnt „und zur weiteren Bekräftigung dieses Vertrags“, besonders vorgesehen und verordnet worden ist: wenn es sich begeben würde, dass zwischen Euer
F. gl. vnnd vns ein misuerstanndt, der Beholtzunge, abspannunge der Knechte, oder vmb verkauffung des Saltzes einfallenn wurde, wie vnnd welcher gestalt solcher misuerstanndt geortert, vnnd enndtscheidenn werdenn soltte, vnnd wir weitlicher zeit E.
Fürstlichen Gnaden und uns ein Missverständnis wegen der Beholzung, des Abspannens der Knechte oder wegen des Verkaufs des Salzes einfallen würde, wie und in welcher Gestalt solches Missverständnis erörtert und entschieden werden sollte; und wir vor einiger Zeit Euer
Fgl. schrifftlichenn vnnd auch mündtlich, in aller vnderthennigkeit clagennde annzeigenn haben lassenn, Wie dann E.
Fürstlichen Gnaden schriftlich und auch mündlich in aller Untertänigkeit klagend haben anzeigen lassen — wie denn Euer
Fgl. das vngezweiuelt, in gnedigem frischenn gedenckenn tragent, das wir vonn E.
Fürstliche Gnaden das ohne Zweifel in gnädigem, frischem Gedächtnis tragen —, dass wir von Euer
Gl. dienernn, am verkaufft des Saltzes, desgleichenn an giessenn vnnd schoppen, vf Sonntag vnd Mitwochenn, vnnd anndernn mehr, zuwidder3 Jegenn dem vertrage, vnns armenn leuthenn, nicht zu geringer beschwerunge, teglichenn verhindert wurdenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gnaden Dienern beim Verkauf des Salzes, desgleichen beim Gießen und Schöpfen an Sonntag und Mittwoch, und in anderem mehr, zuwider dem Vertrag, uns armen Leuten zu nicht geringer Beschwerung, täglich verhindert worden sind,
Unsichere Lesungen
- vnstragenn — wohl vnserm tragenn, unklar
- weit=licher — Lesung unsicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- zuwidder — Lesung unsicher