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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 409

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 409 · Bl. 202r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 409

Bl. 202rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteGl. dienernn, am verkaufft des Saltzes, desgleichenn an giessenn vnnd schoppen, vf Sonntag vnd Mitwochenn, vnnd anndernn mehr, zuwidder Jegenn dem vertrage, vnns armenn leuthenn, nicht zu geringer beschwerunge, teglichenn verhindert wurdenn,

Gnaden Dienern beim Verkauf des Salzes, desgleichen beim Gießen und Schöpfen an Sonntag und Mittwoch, und in anderem mehr, zuwider dem Vertrag, uns armen Leuten zu nicht geringer Beschwerung, täglich verhindert worden sind,

2

Mitt furwenndung als soltte solches dem bewilligttenn vertrage nicht enntgegenn sein, das wir doch vnnser vnnmeidtlicher notturfft wegenn, nicht nachzugebenn wissenn, So ist vnnser ganntz vnnderthenig vleissig bitt, E.

mit dem Vorwand, als sollte solches dem bewilligten Vertrag nicht entgegen sein, was wir doch wegen unserer unvermeidlichen Notdurft nicht nachzugeben wissen: So ist unsere ganz untertänige, fleißige Bitte, Euer

3

Fgl. wollennt, zu volge des vertrags in berurtem artickell, dieses furgefallenenn misverstannds halbenn, Ire Räthe gein Eschwege, oder gein Allendorf, zu abhelffung dieser gebrechenn, gnediglich verordenen, vnnd allennthalbenn hierinnenn, wo es die notturfft erfordert,

Fürstliche Gnaden wollen gemäß dem Vertrag in dem genannten Artikel wegen dieses vorgefallenen Missverständnisses Ihre Räte nach Eschwege oder nach Allendorf zur Abhilfe dieser Gebrechen gnädig verordnen und allenthalben hierin, wo es die Notdurft erfordert,

4

wie der vertrage mitbringet, verfahren lassen, So soll es auch ann vnns ann nichtenn erwindenn, damit dem vertrage diesorts1[?] auch geburliche volge geschehe, Das seindt wir vmb E.

wie der Vertrag es mit sich bringt, verfahren lassen. So soll es auch an uns in nichts fehlen, damit dem Vertrag auch an diesem Ort[?] gebührliche Folge geschehe. Das sind wir um Euer

5

Fgl. in aller vnnderthenigkeit vber vnnsere schuldige pflichte dienste vngespartes leibes vnnd gutes zuuerdienenn allezeit sonnderlich willigk.

Fürstliche Gnaden in aller Untertänigkeit über unsere schuldigen Pflichtdienste hinaus mit ungespartem Leib und Gut zu verdienen allezeit besonders willig.

6

E.

Euer

7

F.

Fürstlichen

8

Gl. vnnderthenige Gemeine Pfenner zun Bodenn.

Gnaden untertänige gemeine Pfänner zu den Koten.

Unsichere Lesungen

  1. diesorts — Vokal unklar

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