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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 414

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 414 · Bl. 204v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 414

Bl. 204vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteDarauff Johann Niedennstein geanttwort, das gemeine Pfenner nichts mehr dann allein, was der vertragk mitbrechtte, begertenn, Sie hettenn auch nie nichts auff den Saltzkauff geschlagenn, sonnder die zehenn alb. zu ausrichttung der gebeuw vnnd dinst vnnder sich vonn Irem erbe abgezogenn, Hat S.

Darauf hat Johann Niedenstein geantwortet, dass die gemeinen Pfänner nichts mehr begehrten, als allein was der Vertrag mit sich brächte; sie hätten auch nie etwas auf den Salzkauf geschlagen, sondern die zehn Albus zur Ausrichtung der Gebäude und Dienste unter sich von ihrem Erbe abgezogen. Da haben Seine

2

Fgl. gesagt, mann ziehe den gebauw vielmahls ann, vnnd seÿ doch in etzlichenn Jarenn nichts gebawet, man solle die Register vorlegenn, vnnd S.

Fürstliche Gnaden gesagt, man führe die Gebäude vielmals an, und es sei doch in etlichen Jahren nichts gebaut worden; man solle die Register vorlegen und Seiner

3

Fgl. berechnenn, Wo solche Innahme etzliche Jar hinkommenn, vnnd gebliebenn seÿ, Darauff Johann Niedennstein geantwort, es werdenn ohnn zweiuell solche Register beide der Innahme vnd ausgabe, noch wohl vorhanndenn sein, Wenn es auch die not erfordernn, vnnd den Pfennernn S.

Fürstlichen Gnaden berechnen, wo solche Einnahme etliche Jahre hingekommen und geblieben sei. Darauf hat Johann Niedenstein geantwortet, es würden ohne Zweifel solche Register, sowohl der Einnahme als auch der Ausgabe, noch wohl vorhanden sein; wenn es auch die Not erfordere und den Pfännern gebühren sollte, Seiner

4

Fgl. etwas rechennschafft daruonn zuthun geburenn wolt, acht ers daruor, sie wurdenn solche Register vnnd rechennschafft keinn scheu tragenn, Weitter hatt S.

Fürstlichen Gnaden davon Rechenschaft zu geben, so halte er dafür, sie würden vor solchen Registern und solcher Rechenschaft keine Scheu tragen. Weiter haben Seine

5

Fgl. anngehabenn vnnd gesagt, aus dem das die Pfenner des Sohlenn ziehenns halbenn, so harte klagttenn, vnnd doch die knechte sagenn, das sie wohl beÿ einannder ziehenn könnenn, könne S.

Fürstliche Gnaden angehoben und gesagt, daraus, dass die Pfänner wegen des Soleziehens so hart klagten und doch die Knechte sagten, dass sie wohl beieinander ziehen könnten, könnten Seine

6

Fgl. anders nicht merckenn, dann wie zuuor, das die Pfenner S.

Fürstliche Gnaden nichts anderes merken, als wie zuvor, dass die Pfänner Seiner

7

Fgl. nutzunge zuuerhindernn geneigt, vnnd fragte den Renttmeister, ob auch derhalbenn clage wehre vorgelauffen, Welcher geanttwort, das er daruber keine clage vernommenn habe, Hierauff Johann Niedennstein geanttwort, es möchte sein, das noch bishero, dieweil die knechtte zum sieden nicht hettenn kommenn könnenn, auch kein klage gewesen, Wann aber die knechte wie vonn alters gewönnlich,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Fürstlichen Gnaden Nutzung zu verhindern geneigt seien, und fragten den Rentmeister, ob auch deswegen eine Klage vorgekommen wäre. Der hat geantwortet, dass er darüber keine Klage vernommen habe. Hierauf hat Johann Niedenstein geantwortet, es möchte sein, dass bisher, weil die Knechte nicht zum Sieden hätten kommen können, auch keine Klage gewesen sei; wenn aber die Knechte, wie es von alters her gewöhnlich

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