Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 416

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 416 · Bl. 205v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 416

Bl. 205vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteFgl. knechtte, nebenn vnnd zugleiche der Pfenner knechtte, wenn sie könten, zöhenn, dann der artickell allein darauff gestellet, das keiner den anndernn hindernn soltte, Dieweil nu der vertragk deutlichenn vnnderschiedtliche tage mitbrechtte, Wüstenn gemeine Pfenner dem vertrage zuwedder, nicht daruonn abzutrettenn, Hierauff S.

Fürstlichen Gnaden Knechte neben und zugleich mit den Knechten der Pfänner, wenn sie könnten, zögen, denn der Artikel sei allein darauf gestellt, dass keiner den anderen hindern solle. Weil nun der Vertrag deutlich unterschiedliche Tage mit sich brächte, wüssten die gemeinen Pfänner dem Vertrag zuwider nicht davon abzutreten. Hierauf haben Seine

2

Fgl. anngehabenn, vnnd gesagt, S.

Fürstliche Gnaden angehoben und gesagt, Seine

3

Fgl. wollenn den artickell selbst nit annders, dann allein das keiner den anndernn hindern solle, vnnd wie Jost daruonn geredt, gemeint habenn, vnnd könnenn S.

Fürstliche Gnaden wollten den Artikel selbst nicht anders, als allein dass keiner den anderen hindern solle, und so, wie Jost davon geredet habe, gemeint haben, und könnten Seine

4

Fgl. noch nicht annders vermerckenn, dann das die Pfenner S.

Fürstliche Gnaden noch immer nichts anderes vermerken, als dass die Pfänner Seine

5

Fgl. in allewege zuhindernn geneigt, Derhalbenn sollenn sie auch wiederumb vonn S.

Fürstliche Gnaden in jeder Weise zu hindern geneigt seien; deshalb sollten sie auch wiederum von Seiner

6

Fgl. nicht viel gnade gewarttenn, vnnd dieweil S.

Fürstlichen Gnaden nicht viel Gnade erwarten. Und weil Seiner

7

Fgl.

Fürstlichen Gnaden

8

Ihre Räthe nit beÿ ein, wolle S.

Räte nicht beieinander seien, wollten Seine

9

Fgl. die Supplication noch ein viertzehn1[?] tage in bedennckenn nehmenn, vnnd ob S.

Fürstliche Gnaden die Supplikation noch etwa vierzehn[?] Tage in Bedenken nehmen, und ob Seine

10

Fgl.

Fürstliche Gnaden

11

Ihre Räthe vermöge derselbigenn, gen Eschwege oder Allenndorff verordenenn wolle, vnnd vnnder anndernn angesagt, der vertragk seÿ den Pfennernn, vnnd nicht S.

Ihre Räte vermöge derselben nach Eschwege oder Allendorf verordnen wollten; und unter anderem haben sie angesagt, der Vertrag sei den Pfännern und nicht Seiner

12

Fgl. gemacht, mit weitter annzeige, das S.

Fürstlichen Gnaden gemacht worden, mit der weiteren Anzeige, dass Seiner

13

Fgl.

Fürstlichen Gnaden

Unsichere Lesungen

  1. viertzehn — Endung als Schnörkel

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.