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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 437

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 437 · Bl. 216r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 437

Bl. 216rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

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Fortsetzung von der vorigen SeiteJare, sein beide Räthe des Raths, sampt dem verordenntenn Ausschos gemeyner pfenner, alhie zu Allenndorff auff dem Rathause versamblet gewesenn, vnnd nachdem etzlich beschwerung Punct vnnd artickell, dieser letztenn handelung halben, zuberathschlagenn furgefallenn, vnnd aber fur vnnötig geacht, auch bisweilenn vnnschicklich, den gantz=[?] Ausschos damit zubemuhenn, So habenn abgerurte Rethe vnnd ausschos alle semptlich vor nutz, notwendigk, vnnd gut anngesehenn, vnnd beschlossenn, das etzliche der Elttestenn verstenndigstenn Personenn, zu solchenn Rathschlage dienlich, aus dem Rath vnnd der gemeine, benebenn den Saltzgrevenn geordennt, der ausschos geengert, vnnd die anndernn darmit vnbemuhet vnnd verschonet werdenn, Darauff die gemeine Jn den Rath gekorenn, Johann Schaffnit den Elttern, Heintz Meinhardt, Michell Riegenrodt, vnnd Gabrieln Sauslernn[?], der Rath in die Gemeine, Gißler Schwannflugell, Johann Stein, Hermann Fischer, vnd Georgenn Sieffertt, doch also, ob bey weilenn einer oder mehr, vor Jetzgenenntten Personenn, verritte, vnnd nicht annheimisch befundenn wurde, das sie als dann etzliche anndere vnnd mehr Personenn, ann des oder derselbigenn abwesendenn stadt, aus dem Rath vnnd der gemeine,

…sind beide Räte des Rats samt dem verordneten Ausschuss der gemeinen Pfänner hier zu Allendorf auf dem Rathaus versammelt gewesen; und nachdem etliche Beschwerungspunkte und Artikel wegen dieser letzten Verhandlung zu beratschlagen vorgefallen sind, es aber für unnötig, auch bisweilen unschicklich erachtet wurde, den ganzen[?] Ausschuss damit zu bemühen, so haben die berührten Räte und der Ausschuss alle gemeinsam für nützlich, notwendig und gut angesehen und beschlossen, dass etliche der ältesten und verständigsten Personen, die zu solchem Ratschlag dienlich sind, aus dem Rat und der Gemeinde neben den Salzgrafen verordnet, der Ausschuss verengt und die anderen damit unbemüht und verschont werden. Darauf hat die Gemeinde in den Rat gewählt: Johann Schaffnit den Älteren, Heintz Meinhardt, Michell Riegenrodt und Gabrieln Sauslernn[?]; der Rat in die Gemeinde: Gißler Schwannflugell, Johann Stein, Hermann Fischer und Georgenn Sieffertt, doch so, dass, falls bisweilen einer oder mehrere der jetztgenannten Personen verreist und nicht daheim befunden würde, sie dann etliche andere und mehr Personen an des oder derselben Abwesenden Statt aus dem Rat und der Gemeinde

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bey sich zufordernn, vnnd wann beschlossenn, Jrenn Rathschlag den Räthenn, sampt anndernn des ausschoßes annzuzeigenn, vnnd derselbigenn gutdunckenn, darauff annzuhörenn habenn, Dem vorigenn letztenn abschiede nach, hat vnnser gnediger furst vnnd Herr Sonntags Viti diese volgennde schrifft vnnd bedenckenn, gemeinenn Pfennernn zugeschickt, Philips vonn Gottes gnadenn Lanndtgraff zu Hessen, Grave zu Catzennelnpogenn1 Liebenn Getrewenn, vnnsere Räthe so wir Jungst bey euch zu Allenndorff gehapt, habenn vnns berichttet, wes daselbst gehanndelt, des Punctenn halbenn, den Saltzverkauff belanngenndt, vnnd das sie sich deshalben,

zu sich fordern und, wenn beschlossen ist, ihren Ratschlag den Räten samt den anderen des Ausschusses anzeigen und deren Gutdünken darauf anhören sollen. Dem vorigen letzten Abschied gemäß hat unser gnädiger Fürst und Herr am Sonntag Viti (15. Juni) diese folgende Schrift und dieses Bedenken den gemeinen Pfännern zugeschickt: Philips, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen. Liebe Getreue, unsere Räte, die wir jüngst bei euch zu Allendorf gehabt haben, haben uns berichtet, was daselbst verhandelt worden ist wegen des Punktes, den Salzverkauf betreffend, und dass sie sich deshalb

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vonn vnnsern wegenn, mit euch nit habenn vergleichen mögenn, welches wir nit gerne vernommenn habenn, dann wir Je lieber wolttenn, so es Gottes wille wehre, das es gutlich möchtte hingelegt werdenn, vnnd vonn vnns zu beidenn theilenn, keiner rechtfertigung bedürfte,

von unseretwegen mit euch nicht haben vergleichen können, was wir nicht gern vernommen haben; denn wir wollten ja lieber, wenn es Gottes Wille wäre, dass es gütlich beigelegt werden könnte und von uns auf beiden Seiten keiner Rechtfertigung (gerichtlichen Austragung) bedürfte.

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Nachdem in solcher hanndtlung allerley zubedennckenn sein will, Dieweil wir aber darvor halttenn, das der Jtzige manngell des verkauffs, aus dem enndtstehe, das die grosse theuerte, Jtzt vorhanndenn gewesenn, Wollenn wir verhoffenn, es solt baldt besser werdenn, so widder habernn[?] wirdet.Läuft auf der nächsten Seite weiter

Nachdem in solcher Verhandlung allerlei zu bedenken sein will: Weil wir aber dafürhalten, dass der jetzige Mangel des Verkaufs daraus entstehe, dass die große Teuerung jetzt vorhanden gewesen ist, wollen wir hoffen, es sollte bald besser werden, wenn es wieder Hafer[?] gibt.

Unsichere Lesungen

  1. Catzennelnpogenn — Schlusszeichen, evtl. etc.

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