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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 438

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 438 · Bl. 216v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 438

Bl. 216vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteNachdem in solcher hanndtlung allerley zubedennckenn sein will, Dieweil wir aber darvor halttenn, das der Jtzige manngell des verkauffs, aus dem enndtstehe, das die grosse theuerte, Jtzt vorhanndenn gewesenn, Wollenn wir verhoffenn, es solt baldt besser werdenn, so widder habernn1[?] wirdet.

…Nachdem in solcher Verhandlung allerlei zu bedenken sein will: Weil wir aber dafürhalten, dass der jetzige Mangel des Verkaufs daraus entstehe, dass die große Teuerung jetzt vorhanden gewesen ist, wollen wir hoffen, es sollte bald besser werden, wenn es wieder Hafer[?] gibt.

2

Derhalbenn haben wir gedacht, die dinge zwenn Monat lanng annzusehenn, ob es baß feyler, vnnd das saltz gulttiger werdenn, vnnd also abgehenn wollte.

Deshalb haben wir gedacht, die Dinge zwei Monate lang anzusehen, ob es besser feil und das Salz gängiger werden und so abgehen wollte.

3

Wurde es aber nit gultiger, oder das ihr hierüber die erkenndtnus der Lanndtschafft Je habenn woltet, So soll vnns das, des gemelttenn Punctenn halbenn, nit zuwiedder sein, doch also, was wir derowegenn gebrechenns habenn, das solch in gleichnus auch gehört, vnnd gerechtfertiget werde, vnnd dieweil vnns vngelegenn sein will, solchenn hanndell der bezahlung des Saltzes, der gestalt vor die Lanndtschafft zubringenn, als ob wir ersteigerung hettenn gemacht, So wollenn wir die zwenn thaler, so neulich vfgesazt sein, vnnsers theils zuuor fallenn lassenn,

Würde es aber nicht gängiger, oder wolltet ihr hierüber die Erkenntnis der Landschaft durchaus haben, so soll uns das wegen des genannten Punktes nicht zuwider sein, doch so, dass, was wir deswegen an Gebrechen haben, solches gleichermaßen auch gehört und gerechtfertigt werde. Und weil es uns ungelegen sein will, solchen Handel der Bezahlung des Salzes dergestalt vor die Landschaft zu bringen, als ob wir eine Steigerung gemacht hätten, so wollen wir die zwei Taler, die neulich aufgesetzt worden sind, unsererseits zuvor fallen lassen,

4

auch ewers theils Jnnhalt des vertrags abschaffenn, was als dann die Lanndtschafft weytter vfsezt, oder bewilligett, so wir gehort sein werdet ihr wohl befindenn, Dann wir achttenn ohne das, das die zwene thaler, oder der new gemachte vfsatz, der zehenn alb, gemeinem nutz zu nachtteil,Läuft auf der nächsten Seite weiter

und sie auch eurerseits nach Inhalt des Vertrags abschaffen; was dann die Landschaft weiter aufsetzt oder bewilligt, wenn wir gehört sein werden, werdet ihr wohl befinden. Denn wir achten ohnehin, dass die zwei Taler oder der neu gemachte Aufsatz der zehn Albus dem gemeinen Nutzen zum Nachteil

Unsichere Lesungen

  1. habernn — Wort undeutlich

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