Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 440
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 440 · Bl. 217v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 440
Bl. 217vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. zugehapten Rethenn, vnnd sonnderlich den einenn vnvermöglichen Punct, den Saltzverkauff belanngendt, vnd die anndernn alle so vnns, zuwieder dem vfgerichttenn Furstlichenn vertrage, vorgefallenn, vergessenn,
…Gnaden hier gehabten Räte und besonders den einen unerträglichen Punkt, den Salzverkauf betreffend, und die anderen alle, die uns dem aufgerichteten fürstlichen Vertrag zuwider vorgefallen sind, zu vergessen,
mit gnedigem bedennckenn, die gebettene Rechtfertigung des einenn artickuls, zwenn Monat lanng vfzuschieben vnnd doch auch der zweyer vffgesazter thaler halbenn die E.
mit gnädigem Bedenken die erbetene Rechtfertigung des einen Artikels zwei Monate lang aufzuschieben, und doch auch wegen der zwei aufgesetzten Taler, die Euer
Jres theils fallenn, vnnd wir vnnsers theils auch abzuschaffenn schreibt, Habenn wir vnderthenniglich |: wie wohl mit was hertzenn erkenn Gott :| verstanndenn, vnnd mögenn E.
ihrerseits fallen lassen und wir unsererseits auch abschaffen sollen, schreibt, haben wir untertänig (wiewohl mit welchem Herzen, erkenne Gott) verstanden und mögen Euer
G. darauff getreuwer vnderthenniger meinung, wiederumb nicht pergenn, das wir weniger als E.
Gnaden darauf in getreuer, untertäniger Meinung wiederum nicht verbergen, dass wir weniger als Euer
G. verhofft diese sachenn, sonnderlich den Punct den Saltz verkauffs, der do ohnn anweisung vnnd richtigung, des vertrags, in sich selber klar, vnnd aus krafft vnser Erbgerechtigkeit, bey den pfennernn zuhabenn ruhet,
Gnaden erhofft haben, dass diese Sachen, besonders der Punkt des Salzverkaufs, der da ohne Anweisung und Richtung des Vertrags in sich selbst klar ist und kraft unserer Erbgerechtigkeit bei den Pfännern zu haben ruht,
nebenn den anndernn erkenntnus dorffenn solle, vnd verthun1[?] wie wir vnns in annfanng des vertrags besorget, gnugsamb verwahret, auch gesichert, das wir aber nun allererst |:
neben den anderen einer Erkenntnis bedürfen solle, und wir hatten uns, wie wir es zu Anfang des Vertrags besorgt hatten, vertan[?] genügend verwahrt, auch gesichert; dass wir aber nun allererst (
Gott geclagt :| darumb rechttenn, vnd erkenndtnus vber E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gott geklagt) darum rechten und Erkenntnis über Euer
Unsichere Lesungen
- verthun — Wort undeutlich