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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 442

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 442 · Bl. 218v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 442

Bl. 218vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteWollen sich gemeine pfenner vor verhörung vnnd richtung allerley gebrechenn, sie also vngehorter sache, zuverderbenn, vnnd zubeleidigenn, darvor vnderthenglich gebettenn habenn, auch in dem gnedigs vnnd beßers zu E.

…wollen die gemeinen Pfänner vor Verhörung und Richtung allerlei Gebrechen untertänig gebeten haben, sie nicht so ungehörter Sache zu verderben und zu beleidigen, und auch in dem Gnädigeres und Besseres zu Euer

2

F.

Fürstliche

3

G. selbst vnnd derenn Lanndtschafft nuz in bedennckenn nehmenn, Im fall nicht, vnnd E.

Gnaden selbst und deren Landschaft Nutzen in Bedenken zu nehmen. Im Fall nicht, und Euer

4

F.

Fürstliche

5

G. schreibenn in dem stadt habenn solte, werdenn wir Itzo vnnser knechte keinenn bezaltenn, es were dann, das wir zuwieder dem vertrage, vonn vnnser Einnung[?]1, wie wir vonn alters gehapt, abtrettenn, das den Pfennernn keins wegs zuthun, noch leidenn mögenn, So wirdt es E.

Gnaden Schreiben in dem statthaben sollte, werden wir jetzt keinen unserer Knechte bezahlen können, es sei denn, dass wir dem Vertrag zuwider von unserer Einung[?], wie wir sie von alters her gehabt haben, abträten, was die Pfänner keineswegs tun noch leiden mögen. So wird es Euer

6

F.

Fürstliche

7

G. hiernachmals nicht großen nuz gebenn, Welches wir mit gannz vnderthenniger getreuer bitt gnediglich in dem zuverstehenn, E.

Gnaden hernach nicht großen Nutzen geben. Was wir mit ganz untertäniger, getreuer Bitte, es gnädig in dem zu verstehen, Euer

8

F.

Fürstliche

9

G. vnangezeigt nicht mochtenn laßenn, vnnd wollen nachmals vnderthenig gebettenn habenn, E.

Gnaden nicht unangezeigt lassen mochten, und wollen nochmals untertänig gebeten haben, Euer

10

F.

Fürstliche

11

G. wollenn ohne vorgehennde erkentnus, sich des vertrages vnnd des buchstabenns darzu der pfenner bewilligung, auch gelittnenn schadenn, dahin weisenn laßenn, sich Jegenn sie in gnadenn, vnnd dem vertrage gemes erzeigenn.

Gnaden wollen sich ohne vorhergehende Erkenntnis durch den Vertrag und dessen Buchstaben, dazu durch die Bewilligung der Pfänner und den erlittenen Schaden dahin weisen lassen, sich gegen sie in Gnaden und dem Vertrag gemäß zu erzeigen.

12

Das seindt wir samptlich vnd sonderlich in aller vnderthenigkeit zuverdienenn willig.Läuft auf der nächsten Seite weiter

Das sind wir sämtlich und sonderlich in aller Untertänigkeit zu verdienen willig.

Unsichere Lesungen

  1. Einnung[?] — Anfangsbuchstabe unklar

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