Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 445–454
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 445–454 · Bl. 220r–224v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 445
Bl. 220rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen Seiteso sey auch Gemeinenn Pfennernn, vor dem das solches beschehenn, vnnd der Itzige gebettene verhör tagk gehalttenn, in dem nichts neues zuverwilligenn, oder annzufahenn, Zum drittenn hat der Renndtmeister ann die Salzgrebenn begert, nach dem die pfenner Jerlich zweyhundert guldenn pension,
…so sei auch den gemeinen Pfännern, bevor solches geschehen und der jetzt erbetene Verhörtag gehalten ist, in dem nichts Neues zu bewilligen oder anzufangen. Zum dritten hat der Rentmeister an die Salzgrafen begehrt: Nachdem die Pfänner jährlich zweihundert Gulden Pension,
Je das Quartal Funffzigk guldenn in Gottes ehr zureichenn verschriebenn, vnnd dero Itzo vff Johannis Baptistæ Hundert vertaget, das sie sich vonn wegenn der pfenner dieselbigenn in acht tagen auszurichttenn, vnnd zubezahlenn, wolttenn geschickt machenn.
je Quartal fünfzig Gulden, zu Gottes Ehre zu reichen verschrieben haben und davon jetzt auf Johannis Baptistae (24. Juni) hundert fällig geworden sind, dass sie sich von wegen der Pfänner darauf einrichten wollten, dieselben in acht Tagen auszurichten und zu bezahlen.
Hierauff den Salzgrebenn beuohlenn, sie sollenn den Renndtmeister bittenn, das er noch ein Monat oder zweenn damit wolle in ruhe stehenn, vnnd gedult habenn, vnnder des woltenn sich die pfenner mit gelde geschickt machenn, vnnd mit der bezahlung gepurlich machenn,
Hierauf ist den Salzgrafen befohlen worden, sie sollen den Rentmeister bitten, dass er damit noch einen Monat oder zwei in Ruhe stehen und Geduld haben wolle; unterdessen wollten sich die Pfänner mit Geld versehen und es mit der Bezahlung gebührlich machen
vnnd sich recht erzeigenn, Dem Leztenn anntwort schreibenn nach, so gemeine pfenner ann vnnsernn gnedigenn furstenn vnnd herrenn etc. sfgl. bedennckenn gethann, habenn sfgl. diese volgennde schrifft den pfennernn wiederumb zugeschickt, Philips vonn Gottes gnadenn Lanndtgraue zu Heßenn, Graue zu Cazenelnpogen, etc.Läuft auf der nächsten Seite weiter
und sich recht erzeigen. Nach dem letzten Antwortschreiben, das die gemeinen Pfänner an unseren gnädigen Fürsten und Herrn etc. auf Seiner Fürstlichen Gnaden Bedenken getan haben, haben Seine Fürstlichen Gnaden diese folgende Schrift den Pfännern wiederum zugeschickt: Philips, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc.
S. 446
Bl. 220vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd sich recht erzeigenn, Dem Leztenn anntwort schreibenn nach, so gemeine pfenner ann vnnsernn gnedigenn furstenn vnnd herrenn etc. sfgl. bedennckenn gethann, habenn sfgl. diese volgennde schrifft den pfennernn wiederumb zugeschickt, Philips vonn Gottes gnadenn Lanndtgraue zu Heßenn, Graue zu Cazenelnpogen, etc.
…und sich recht erzeigen. Nach dem letzten Antwortschreiben, das die gemeinen Pfänner an unseren gnädigen Fürsten und Herrn etc. auf Seiner Fürstlichen Gnaden Bedenken getan haben, haben Seine Fürstlichen Gnaden diese folgende Schrift den Pfännern wiederum zugeschickt: Philips, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc.
Liebenn Getreuenn, Euer anntwort schreibenn, des Datum steht Monntags post Viti, habenn wir enndtpfanngenn, vnnd verlesenn, vnnd hettenn vnns deßelbigenn nit versehenn, das was solches geschehenn, sonnderlich mit verziehung der zweyer Monatenn, zu erforschung, wie sich das vffschüttenn des Salzes schickenn wolle, ist euch zum bestenn geschehenn, Dann wir habenn solchs zuerfahrenn, zweenn karrn mit Salz genn Gießenn führenn, vnnd daselbst ausmeßen laßenn, darin sich dann etwas leichtter,
Liebe Getreue, euer Antwortschreiben, dessen Datum am Montag nach Viti steht, haben wir empfangen und verlesen und hätten uns desselben nicht versehen; denn was solches geschehen ist, besonders mit dem Aufschub der zwei Monate zur Erforschung, wie sich das Aufschütten des Salzes schicken wolle, ist euch zum Besten geschehen. Denn wir haben, um solches zu erfahren, zwei Karren mit Salz nach Gießen führen und daselbst ausmessen lassen, wobei es sich dann etwas leichter,
dann es sonst pflegt befundenn, Inn zuuersicht, es sollenn die wege mögenn befundenn werdenn, damit diese Irringe soviel leichtter mögenn verrichttet werdenn, derohalbenn wir das eigenntlich, grundtlich, vnnd gewißlich zuerfahrenn,
als es sonst pflegt, befunden hat, in der Zuversicht, es sollten die Wege gefunden werden können, damit diese Irrungen umso leichter beigelegt werden mögen, weshalb wir, um das eigentlich, gründlich und gewiss zu erfahren,
weittere vnnd mehr kundtschafft vffgelegt habenn, Vnnd ist darumb nachmahls vnnser gnedigs begerenn, ihr wollet die berurten zwen Monat, damit wir solches eigenntlich erforschenn mögen zuge warttenn vnnd still zustehenn, vnbeschwert sein.Läuft auf der nächsten Seite weiter
weitere und mehr Kundschaft aufgelegt haben. Und es ist darum nochmals unser gnädiges Begehren, ihr wollet unbeschwert sein, die berührten zwei Monate zuzuwarten und stillzustehen, damit wir solches eigentlich erforschen mögen.
S. 447
Bl. 221rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen Seiteweittere vnnd mehr kundtschafft vffgelegt habenn, Vnnd ist darumb nachmahls vnnser gnedigs begerenn, ihr wollet die berurten zwen Monat, damit wir solches eigenntlich erforschenn mögen zuge warttenn vnnd still zustehenn, vnbeschwert sein.
…weitere und mehr Kundschaft aufgelegt haben. Und es ist darum nochmals unser gnädiges Begehren, ihr wollet unbeschwert sein, die berührten zwei Monate zuzuwarten und stillzustehen, damit wir solches eigentlich erforschen mögen.
Wo dann nach ausganng der zweyer Monat, wir zu beidenn theiln, zu williger vergleichung nicht kommen mögenn, als dann soll vnns die begerte erkenndtnus der Lanndtschafft, doch zu vnnser beidenn theilenn notturfft, solches puncten halbenn, den kauff vnnd das auffschüttenn des Salz belanngennde, nicht zuwiedder sein, dann Je so gernn als Ihr wolttet die vier thaler erhalttenn, Je so gerne wolttenn wir gemeinem nuze zu gute, das zum wenigstenn die zwene fallenn möchtten, dann wir nach achttung annderer Salzwercke, wo die hin vnnd wiedder in Lanndenn sein,
Wenn wir dann nach Ausgang der zwei Monate auf beiden Seiten zu williger Vergleichung nicht kommen können, dann soll uns die begehrte Erkenntnis der Landschaft — doch nach unser beider Teile Notdurft — wegen dieses Punktes, den Kauf und das Aufschütten des Salzes betreffend, nicht zuwider sein; denn ebenso gern, wie ihr die vier Taler erhalten wolltet, ebenso gern wollten wir, dem gemeinen Nutzen zugute, dass zum wenigsten die zwei fallen möchten; denn wir befinden nach Betrachtung anderer Salzwerke, wo die hin und wieder in den Landen sind,
das dis salz zu theur ist, vnnd kann bey dem anndernn Salz nicht wohl gannghafftigk pleibenn, vnnd möcht mann noch mehr fallen laßenn, solt vnns auch nicht zuwieder sein, Darumb wollet es wohl bedennckenn, kompt es zu erkanndtnus, werdenn wir vnnser vnnd gemeiner Lanndtschafft notturfft des puncten halbenn auch nicht vergeßenn,
dass dieses Salz zu teuer ist und neben dem anderen Salz nicht wohl gangbar bleiben kann; und möchte man noch mehr fallen lassen, sollte uns das auch nicht zuwider sein. Darum wollet es wohl bedenken; kommt es zur Erkenntnis, werden wir unsere und der gemeinen Landschaft Notdurft wegen dieses Punktes auch nicht vergessen.
Dann die alte Einnung[?]1 wirdt |: wie wir berichttet :| nicht höher lauffenn, dann vff drey gulden, Wir dannckenn vnnd rechttenn nicht gerne mit vnnsernn vnderthanen, sonnst wurdenn wir den frembdenn die theurte des salzes nicht zu gut haltten.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Denn die alte Einung[?] wird (wie wir berichtet sind) nicht höher laufen als auf drei Gulden. Wir zanken und rechten nicht gern mit unseren Untertanen, sonst würden wir den Fremden die Teuerung des Salzes nicht zugute halten.
Unsichere Lesungen
- Einnung[?] — Anfangsbuchstabe unklar
S. 448
Bl. 221vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteDann die alte Einnung[?] wirdt |: wie wir berichttet :| nicht höher lauffenn, dann vff drey gulden, Wir dannckenn vnnd rechttenn nicht gerne mit vnnsernn vnderthanen, sonnst wurdenn wir den frembdenn die theurte des salzes nicht zu gut haltten.
…Denn die alte Einung[?] wird (wie wir berichtet sind) nicht höher laufen als auf drei Gulden. Wir zanken und rechten nicht gern mit unseren Untertanen, sonst würden wir den Fremden die Teuerung des Salzes nicht zugute halten.
Soviel aber anntrifft die ausziehung der Sohlen, Wollenn wir verschaffenn, solche ausziehung ohnn ewernn schadenn vnnd nachteil zugeschehenn.
Soviel aber das Ausziehen der Sole betrifft, wollen wir verschaffen, dass solches Ausziehen ohne euren Schaden und Nachteil geschieht.
So wir vnns nun des vfschüttenns vnnd verkauffs des Salzes vergleichenn vnnd einigk werdenn, Wollenn wir vnns vmb die anndernn Irrige punctenn |: welche bey vnns nichtt vergeßenn, dann dieselbenn nicht so wichttigk :| leichtlich vergleichenn.
Wenn wir uns nun über das Aufschütten und den Verkauf des Salzes vergleichen und einig werden, wollen wir uns über die anderen strittigen Punkte (welche bei uns nicht vergessen sind, doch nicht so wichtig) leicht vergleichen.
Das alles habenn wir euch gnediger guter meinung hinwieder mit wißenn zuuerhalttenn, Vnnd wollenns vnns nachmals mitt gnadenn also gennzlich versehenn.
Das alles haben wir euch in gnädiger, guter Meinung hinwieder wissentlich nicht vorenthalten wollen, und wollen uns dessen nochmals mit Gnaden gänzlich versehen.
Datum Cassell Mitwochenns post Kiliani Anno etc. 39.
Gegeben zu Kassel am Mittwoch nach Kiliani (9. Juli) im Jahr 1539.
Vnnsernn liebenn Getreuenn den pfennernn In vnnsernn Bodenn zu Allenndorff.
Unseren lieben Getreuen, den Pfännern in unseren Böden zu Allendorf.
Heut dinstags post Stephani inuentionis Anno etc. 45. seindt beide Räthe sampt den Salzgrebenn, Wartten, vnnd dem verordenttenn außschos gemeiner pfenner vffm Rathause bey einannder versamblet gewesenn, daselbst nach gelegenenn sachenn vor gut anngesehenn / eintrechtigk geschlossenn, vnnd beuohlenn, das alle pfenner in vnnd ausserhalb dem furstenthumb Hessenn gesessenn, vff schirstkunfftigenn Montags post assumptionis Mariæ Iegenn abenndt alhier einzukommenn, sollenn beschriebenn werdenn, Montags post assumptionis Mariæ Anno 39. seindt etliche vom adell vnnd anndere auslenndische pfenner, souiel derselbenn desmahls annkommenn, sampt beidenn Räthenn, vnnd anndernn pfennernn gemeinlich zu allenderst vff dem Rathause beyenannder versamblet gewesenn, daselbst alle furgefallene beschwerung vnnd handelung, so Ihnenn samptlich Inn Irem Saltzwerck vnnd Erbe vom verschienenn Weynachttenn bis dahero zu wiedder vnnd enndtgegenn dem furstlichenn vffgerichtten vertrage begegnet, Innhalt einer Registratur erholenn vnnd verlesenn lassenn, Damit ein Jeder pfenner dieselben annhörenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Heute, am Dienstag nach Stephani inventionis (August) im Jahr 1545, sind beide Räte samt den Salzgrafen, Warten und dem verordneten Ausschuss der gemeinen Pfänner auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen, haben daselbst nach Gelegenheit der Sachen für gut angesehen, einträchtig beschlossen und befohlen, dass alle Pfänner, die innerhalb und außerhalb des Fürstentums Hessen ansässig sind, angeschrieben werden sollen, am nächstkommenden Montag nach Assumptionis Mariae (Mariä Himmelfahrt, August) gegen Abend hier einzukommen. Am Montag nach Assumptionis Mariae (18. August) im Jahr 1539 sind etliche vom Adel und andere auswärtige Pfänner, soviel derselben damals angekommen sind, samt beiden Räten und anderen Pfännern gemeinsam zu allererst auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen, haben daselbst alle vorgefallenen Beschwerungen und Handlungen, die ihnen sämtlich in ihrem Salzwerk und Erbe von den vergangenen Weihnachten bis hierher wider und entgegen dem fürstlichen aufgerichteten Vertrag begegnet sind, nach Inhalt einer Registratur wiederholen und verlesen lassen, damit ein jeder Pfänner dieselben anhören
S. 449
Bl. 222rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch.
Fortsetzung von der vorigen SeiteHeut dinstags post Stephani inuentionis Anno etc. 45. seindt beide Räthe sampt den Salzgrebenn, Wartten, vnnd dem verordenttenn außschos gemeiner pfenner vffm Rathause bey einannder versamblet gewesenn, daselbst nach gelegenenn sachenn vor gut anngesehenn / eintrechtigk geschlossenn, vnnd beuohlenn, das alle pfenner in vnnd ausserhalb dem furstenthumb Hessenn gesessenn, vff schirstkunfftigenn Montags post assumptionis Mariæ Iegenn abenndt alhier einzukommenn, sollenn beschriebenn werdenn, Montags post assumptionis Mariæ Anno 39. seindt etliche vom adell vnnd anndere auslenndische pfenner, souiel derselbenn desmahls annkommenn, sampt beidenn Räthenn, vnnd anndernn pfennernn gemeinlich zu allenderst vff dem Rathause beyenannder versamblet gewesenn, daselbst alle furgefallene beschwerung vnnd handelung, so Ihnenn samptlich Inn Irem Saltzwerck vnnd Erbe vom verschienenn Weynachttenn bis dahero zu wiedder vnnd enndtgegenn dem furstlichenn vffgerichtten vertrage begegnet, Innhalt einer Registratur erholenn vnnd verlesenn lassenn, Damit ein Jeder pfenner dieselben annhörenn,
…Heute, am Dienstag nach Stephani inventionis (August) im Jahr 1545, sind beide Räte samt den Salzgrafen, Warten und dem verordneten Ausschuss der gemeinen Pfänner auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen, haben daselbst nach Gelegenheit der Sachen für gut angesehen, einträchtig beschlossen und befohlen, dass alle Pfänner, die innerhalb und außerhalb des Fürstentums Hessen ansässig sind, angeschrieben werden sollen, am nächstkommenden Montag nach Assumptionis Mariae (Mariä Himmelfahrt, August) gegen Abend hier einzukommen. Am Montag nach Assumptionis Mariae (18. August) im Jahr 1539 sind etliche vom Adel und andere auswärtige Pfänner, soviel derselben damals angekommen sind, samt beiden Räten und anderen Pfännern gemeinsam zu allererst auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen, haben daselbst alle vorgefallenen Beschwerungen und Handlungen, die ihnen sämtlich in ihrem Salzwerk und Erbe von den vergangenen Weihnachten bis hierher wider und entgegen dem fürstlichen aufgerichteten Vertrag begegnet sind, nach Inhalt einer Registratur wiederholen und verlesen lassen, damit ein jeder Pfänner dieselben anhören
vnnd seine wohl gut meinung darzu sagenn, vnd zum bestenn mit anrathenn helffenn möchttenn, Vnd wiewohl allennthalbenn befundenn, das der Landtsfurst wie aus hiebeuor sfgl.1[?] zugeschicktenn Registrirten schrif tenn zuersehenn, etwas weitters dann der vertragk mitpringt, begert vnd furgenommenn, habenn sie doch allesampt nach notturfftiger bewegung allerley sachenn einmutiglich verabscheidet, dahin gerathenn vnd beschlossenn, das sie sfgl. zu vnderthenigem diennst, vnd gnedigem gefallenn, nit aus pflicht,Läuft auf der nächsten Seite weiter
und seine wohlgemeinte Meinung dazu sagen und zum Besten mit anraten helfen möchte. Und wiewohl allenthalben befunden wurde, dass der Landesfürst, wie aus den zuvor von Seiner Fürstlichen Gnaden[?] zugeschickten registrierten Schriften zu ersehen ist, etwas Weiteres, als der Vertrag mit sich bringt, begehrt und vorgenommen hat, haben sie doch allesamt nach notdürftiger Erwägung allerlei Sachen einmütig verabschiedet, dahin geraten und beschlossen, dass sie Seiner Fürstlichen Gnaden zu untertänigem Dienst und gnädigem Gefallen, nicht aus Pflicht,
Unsichere Lesungen
- sfgl. — Kürzel, wohl S. f. g.
S. 450
Bl. 222vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch.
Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd seine wohl gut meinung darzu sagenn, vnd zum bestenn mit anrathenn helffenn möchttenn, Vnd wiewohl allennthalbenn befundenn, das der Landtsfurst wie aus hiebeuor sfgl.[?] zugeschicktenn Registrirten schrif tenn zuersehenn, etwas weitters dann der vertragk mitpringt, begert vnd furgenommenn, habenn sie doch allesampt nach notturfftiger bewegung allerley sachenn einmutiglich verabscheidet, dahin gerathenn vnd beschlossenn, das sie sfgl. zu vnderthenigem diennst, vnd gnedigem gefallenn, nit aus pflicht,
…und seine wohlgemeinte Meinung dazu sagen und zum Besten mit anraten helfen möchte. Und wiewohl allenthalben befunden wurde, dass der Landesfürst, wie aus den zuvor von Seiner Fürstlichen Gnaden[?] zugeschickten registrierten Schriften zu ersehen ist, etwas Weiteres, als der Vertrag mit sich bringt, begehrt und vorgenommen hat, haben sie doch allesamt nach notdürftiger Erwägung allerlei Sachen einmütig verabschiedet, dahin geraten und beschlossen, dass sie Seiner Fürstlichen Gnaden zu untertänigem Dienst und gnädigem Gefallen, nicht aus Pflicht,
sonnder aus vnnderthenigkeit die zwen Monat, so sein f. gl. in schrifftenn begert, still gestanndenn habenn wollenn, doch dem vfgerichttetenn vnnd bewilligtenn Furstlichenn vertrage, daraus sie in keinem oder Artickel1[?] getretten,
sondern aus Untertänigkeit die zwei Monate, die Seine Fürstlichen Gnaden in Schriften begehrt haben, stillgestanden haben wollen, doch dem aufgerichteten und bewilligten fürstlichen Vertrag, aus dem sie in keinem oder Artikel[?] getreten sind
oder denselbenn begebenn haben wollenn, In alwegk vnnabbruchlich vnnd ohn schadenn, Vnnd demnach beide Saltzgrebenn Johann Widennstein vnd Johann Kasselmann ann sfgl. mit volgender Supplication anntwort abgefertiget, Durchleuchtiger Hochgeborner Furst vnnd Herr, E.
oder denselben aufgegeben haben wollen, in jeder Weise unabbrüchlich und ohne Schaden. Und demnach haben sie beide Salzgrafen, Johann Widennstein und Johann Kasselmann, an Seine Fürstlichen Gnaden mit folgender Supplikationsantwort abgefertigt: Durchlauchtiger, hochgeborener Fürst und Herr, Euer
G. schreibenn, des datum stehet Mittwochenn post Kiliani dieses lauffenndenn Jars, habenn wir vnderthenig enndtpfanngenn vnnd verlesenn, vnnd wollenn E.
Gnaden Schreiben, dessen Datum am Mittwoch nach Kiliani dieses laufenden Jahres steht, haben wir untertänig empfangen und verlesen und wollen Euer
G. zu vnderthenigem diennst, vnnd gnedigem gefallenn, die zwene Monat in gedult vnnd stille gestanndenn habenn wollenn, doch das wir durch diese nachlassung vnd bewilligung aus dem aufgerichtenn vnnd bewilligten vertrag,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gnaden zu untertänigem Dienst und gnädigem Gefallen die zwei Monate in Geduld und Stille gestanden haben, doch so, dass wir durch diese Nachlassung und Bewilligung aus dem aufgerichteten und bewilligten Vertrag
Unsichere Lesungen
- Artickel — Wortbild unklar, evtl. anders
S. 451
Bl. 223rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. zu vnderthenigem diennst, vnnd gnedigem gefallenn, die zwene Monat in gedult vnnd stille gestanndenn habenn wollenn, doch das wir durch diese nachlassung vnd bewilligung aus dem aufgerichtenn vnnd bewilligten vertrag,
…Gnaden zu untertänigem Dienst und gnädigem Gefallen die zwei Monate in Geduld und Stille gestanden haben, doch so, dass wir durch diese Nachlassung und Bewilligung aus dem aufgerichteten und bewilligten Vertrag
in keinem punct oder Artickell geschrittenn habenn woltenn, dauonn wir offenntlich vnnd solenniter protestiren, Mitt vnderthenigem bittenn, E.
in keinem Punkt oder Artikel geschritten haben wollten, wovon wir öffentlich und feierlich (solenniter) protestieren, mit untertäniger Bitte, Euer
G. wollenn vnns des, dem rechtenn vnnd Erbarkeit gemes, ein Reuers gebenn, vnnd, damit die Wenuti=1[?] genn vnnd einfeltigenn gesettigt, zu hanndenn stellen, Dieweil aber nun die zeit der zweyer Monatenn vorlang verflossenn, ist nachmals vmb Gotts vnnd seines ewigk worts willenn, vnnser vleisichs bittenn, E. f gl. wollen die viel gebettene scheidtsrichtter,
Gnaden wollen uns dessen, dem Recht und der Ehrbarkeit gemäß, einen Revers geben und, damit die Wenuti=[?]gen und Einfältigen zufriedengestellt werden, zu Händen stellen. Weil aber nun die Zeit der zwei Monate längst verflossen ist, ist nochmals um Gottes und seines ewigen Wortes willen unser fleißiges Bitten, Euer Fürstliche Gnaden wollen die vielfach erbetenen Schiedsrichter
laut vnnd vermöge des vertrags, gnediglich setzenn, vnnd vnns aller gebrechenn vnnd beschwerung enndtrichttenn vnnd enndtscheidenn lassenn, Daran geschicht Gott dem almechtigen gefallenn,
laut und kraft des Vertrags gnädig einsetzen und uns aller Gebrechen und Beschwerung entrichten und entscheiden lassen; daran geschieht Gott dem Allmächtigen ein Gefallen,
damit wir nit so erbermblich wieder alle billichkeit, vonn E. f gl. dienernn zum ewigenn bettelstab gedrungenn, des lanndes verlauffenn mussenn, Es woltenn auch E.
damit wir nicht so erbärmlich, wider alle Billigkeit, von Euer Fürstlichen Gnaden Dienern zum ewigen Bettelstab gedrängt, das Land verlassen müssen. Es wollten auch Euer
G. dieser vnnser anntwort, welche vber zimbliche zeit verpliebenn, kein vngnedigs gefallenn gegenn vnns armenn E.
Gnaden an dieser unserer Antwort, welche über ziemliche Zeit ausgeblieben ist, kein ungnädiges Gefallen gegen uns arme Euer
G. vnderthanenn tragen, Dieweil wir ohnne vorwissenn, verwilligung vnnd zuthun der auslenndischenn pfenner, etwas weitter, dann der vertragk mitbringt, dem rechttenn vnnd der billichkeit nach nicht antworttenn konttenn noch vns geziemet Das seindt wir vmb E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gnaden Untertanen tragen, weil wir ohne Vorwissen, Bewilligung und Zutun der auswärtigen Pfänner etwas Weiteres, als der Vertrag mit sich bringt, dem Recht und der Billigkeit nach nicht antworten konnten, noch es uns geziemte. Das sind wir um Euer
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- Wenuti= — Wortanfang unklar
S. 452
Bl. 223vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. vnderthanenn tragen, Dieweil wir ohnne vorwissenn, verwilligung vnnd zuthun der auslenndischenn pfenner, etwas weitter, dann der vertragk mitbringt, dem rechttenn vnnd der billichkeit nach nicht antworttenn konttenn noch vns geziemet Das seindt wir vmb E.
…Gnaden Untertanen tragen, weil wir ohne Vorwissen, Bewilligung und Zutun der auswärtigen Pfänner etwas Weiteres, als der Vertrag mit sich bringt, dem Recht und der Billigkeit nach nicht antworten konnten, noch es uns geziemte. Das sind wir um Euer
G. in aller vnderthenigkeit, vber vnnser schuldige pflichte diennste vngespartes leibs vnnd guts zuuerdienenn, allezeit sonnderlich willigk, des Furstliche gnedige vnnd tröstliche anntwort bittennde, Datum Freytag post Assumptionis Mariæ Anno 39 E.
Gnaden in aller Untertänigkeit, über unsere schuldigen Pflichtdienste hinaus, mit ungespartem Leib und Gut zu verdienen allezeit besonders willig, um fürstliche, gnädige und tröstliche Antwort bittend. Gegeben am Freitag nach Assumptionis Mariae (22. August) im Jahr 1539. Euer
Vnderthenige Gemeine pfenner zun Sodenn ssa.2[?] Dem durchleuchtigenn Hochgebornenn Furstenn vnnd Herrnn, Herrnn Philipsenn Lanndtgrauen zu Hessenn, Grauenn zu Catzenelnbogen etc.
Untertänige gemeine Pfänner zu Sooden, unterschrieben[?]. Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipsen, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc.
Montags am tage Bartholomæi habenn die gesamdtenn Saltzgrebenn sfgl. zu Friedewaldt antroffenn, vnd die Supplication anntwort sfgl. behenndigt, darauff sie sfgl. nach essenns vorgenommenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Am Montag, dem Tag Bartholomaei (24. August), haben die gesandten Salzgrafen Seine Fürstlichen Gnaden zu Friedewald angetroffen und die Supplikationsantwort Seiner Fürstlichen Gnaden behändigt, worauf Seine Fürstlichen Gnaden sie nach dem Essen vorgenommen
Unsichere Lesungen
- E. F. G. — kalligraphische Großbuchstaben (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- ssa. — Kürzel unklar
S. 453
Bl. 224rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Erste Buch.
Fortsetzung von der vorigen SeiteMontags am tage Bartholomæi habenn die gesamdtenn Saltzgrebenn sfgl. zu Friedewaldt antroffenn, vnd die Supplication anntwort sfgl. behenndigt, darauff sie sfgl. nach essenns vorgenommenn,
…Am Montag, dem Tag Bartholomaei (24. August), haben die gesandten Salzgrafen Seine Fürstlichen Gnaden zu Friedewald angetroffen und die Supplikationsantwort Seiner Fürstlichen Gnaden behändigt, worauf Seine Fürstlichen Gnaden sie nach dem Essen vorgenommen
vnnd annfenglich mit volgenndenn worttenn begegenet, Dieweil die pfenner nicht alle in bestimpter zeit den vertragk versiegelt, so wolle sfgl. auch Chuer1[?] habenn dennselbigenn zuhalttenn oder nichtt.
und ihnen anfänglich mit folgenden Worten begegnet sind: Weil die Pfänner nicht alle in bestimmter Zeit den Vertrag besiegelt hätten, so wollten Seine Fürstlichen Gnaden auch die Wahl[?] haben, denselben zu halten oder nicht.
Darauff Johann Widennstein sfgl. geantwort, das der vertragk den erstenn tagk als er volnzogenn, vonn allen Pfennernn, so darin verleibt volnkomblich vnnd bis vff diesenn tagk versieglet, es sey aber hernachmahls nach volnziehung des vertragk ein Reuers sfgl.
Darauf hat Johann Widennstein Seiner Fürstlichen Gnaden geantwortet, dass der Vertrag am ersten Tag, als er vollzogen wurde, von allen Pfännern, die darin einverleibt sind, vollkommen und bis auf diesen Tag besiegelt worden sei; es sei aber hernach, nach Vollziehung des Vertrags, ein Revers von Seiner Fürstlichen Gnaden
Secretarien Jost Verkernn2[?] den Pfennernn zuuersieglen zugestalt wordenn, des doch vormahls im vertragk niemahls gedacht, das auch vonn Ihnenn allenn, ausgenommenn zweyen Edelleutenn versieglet, Vnnd wiewohl die erst darin bedenken gehapt, werenn sie doch vff sfgl. erfordernn das zuuersieglenn willigk, Demnach hat sfgl. die vbergebene anntwort zu hanndenn genommenn, vnnd gefragt, Was die pfenner mitt dem Reuers wollenn gemeint habenn, Darauff Johann Widennstein geantworttet, vnnd vnderthe nig gebettenn, sfgl. wollenn es nit dahin achtenn, als das die pfenner Inen mistrawenn, sonndernn allenn kunfftigenn Irthumb zuuerkommenn, damit hiernechst nit gesagt muge werdenn, das die pfenner in dem, das sie Jezt sfgl. zu ehrenn vnnd gnedigem gefallenn, etwas weitter dann der vertragk mitbringt, bewilligt, vnnd damit aus dem aufgerichttenn vertrag geschrittenn habenn solttenn, betenn sie des vonn sfgl. gnedige sicherung, Dagegenn sfgl. diese meinung vorgewanndt, das sfgl. des Sohlenn ziehenns halbenn in keinem wege erkendtnus leidenn wollte, aber vmb die anndernn artickel mögenn sfgl. erkenndtnus wohl gedüldenn, doch sollen sie nicht gedennckenn, das Ihnenn sfgl. die zu richter setzenn wolle, die sie gernn hettenn, als Stadthaltern vnnd Cantzlarnn, dann sfgl. sey bericht, das die Pfenner denselbenn geschennckt sollenn habenn, das sie nicht vff sfgl. sonndernn vff der pfenner seittenn sein sollen, sonndernn wolle Inenn die setzenn, die das nicht erkennenn werdenn, das sie meinenn, Hierauff Johann Widennstein abermahls vnderthenig gebettenn, sfgl. wollte den artickuln des Sohlennziehens gnediger bedennckenn, dann derselbig sfgl. der leidtlichste, vnnd am wenigstenn beschwerlich, vnnd könntte sfgl. denselbenn liederlich wege findenn, das er dem vertrag gemes möchte gehalttenn werdenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Sekretär Jost Verkernn[?] den Pfännern zu besiegeln zugestellt worden, dessen doch vormals im Vertrag niemals gedacht worden sei, der auch von ihnen allen, ausgenommen zwei Edelleuten, besiegelt worden sei; und wiewohl diese zuerst darin Bedenken gehabt hätten, wären sie doch auf Seiner Fürstlichen Gnaden Erfordern willig, das zu besiegeln. Demnach haben Seine Fürstlichen Gnaden die übergebene Antwort zu Händen genommen und gefragt, was die Pfänner mit dem Revers gemeint haben wollten. Darauf hat Johann Widennstein geantwortet und untertänig gebeten, Seine Fürstlichen Gnaden wollten es nicht dahin achten, als ob die Pfänner ihnen misstrauten, sondern es geschehe, um allem künftigen Irrtum zuvorzukommen, damit hernach nicht gesagt werden könne, dass die Pfänner in dem, dass sie jetzt Seiner Fürstlichen Gnaden zu Ehren und gnädigem Gefallen etwas Weiteres, als der Vertrag mit sich bringt, bewilligt hätten, damit aus dem aufgerichteten Vertrag geschritten sein sollten; darüber bäten sie von Seiner Fürstlichen Gnaden gnädige Sicherung. Dagegen haben Seine Fürstlichen Gnaden diese Meinung vorgebracht, dass Seine Fürstlichen Gnaden wegen des Soleziehens in keiner Weise eine Erkenntnis leiden wollten; aber wegen der anderen Artikel möchten Seine Fürstlichen Gnaden eine Erkenntnis wohl dulden, doch sollten sie nicht denken, dass Seine Fürstlichen Gnaden ihnen die zu Richtern setzen wollten, die sie gern hätten, wie Statthalter und Kanzler, denn Seinen Fürstlichen Gnaden sei berichtet, dass die Pfänner denselben Geschenke gemacht haben sollten, damit sie nicht auf Seiner Fürstlichen Gnaden, sondern auf der Pfänner Seite sein sollten; sondern sie wollten ihnen die setzen, die das nicht erkennen würden, was sie meinen. Hierauf hat Johann Widennstein abermals untertänig gebeten, Seine Fürstlichen Gnaden wollten den Artikel des Soleziehens gnädiger bedenken, denn derselbe sei für Seine Fürstlichen Gnaden der leidlichste und am wenigsten beschwerlich, und Seine Fürstlichen Gnaden könnten dafür leicht Wege finden, dass er dem Vertrag gemäß gehalten werden könnte.
Unsichere Lesungen
- Chuer — Wortbild unklar, wohl Kür
- Verkernn — Name, Anfangsbuchstabe unsicher
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Bl. 224vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch.
Fortsetzung von der vorigen SeiteSecretarien Jost Verkernn[?] den Pfennernn zuuersieglen zugestalt wordenn, des doch vormahls im vertragk niemahls gedacht, das auch vonn Ihnenn allenn, ausgenommenn zweyen Edelleutenn versieglet, Vnnd wiewohl die erst darin bedenken gehapt, werenn sie doch vff sfgl. erfordernn das zuuersieglenn willigk, Demnach hat sfgl. die vbergebene anntwort zu hanndenn genommenn, vnnd gefragt, Was die pfenner mitt dem Reuers wollenn gemeint habenn, Darauff Johann Widennstein geantworttet, vnnd vnderthe nig gebettenn, sfgl. wollenn es nit dahin achtenn, als das die pfenner Inen mistrawenn, sonndernn allenn kunfftigenn Irthumb zuuerkommenn, damit hiernechst nit gesagt muge werdenn, das die pfenner in dem, das sie Jezt sfgl. zu ehrenn vnnd gnedigem gefallenn, etwas weitter dann der vertragk mitbringt, bewilligt, vnnd damit aus dem aufgerichttenn vertrag geschrittenn habenn solttenn, betenn sie des vonn sfgl. gnedige sicherung, Dagegenn sfgl. diese meinung vorgewanndt, das sfgl. des Sohlenn ziehenns halbenn in keinem wege erkendtnus leidenn wollte, aber vmb die anndernn artickel mögenn sfgl. erkenndtnus wohl gedüldenn, doch sollen sie nicht gedennckenn, das Ihnenn sfgl. die zu richter setzenn wolle, die sie gernn hettenn, als Stadthaltern vnnd Cantzlarnn, dann sfgl. sey bericht, das die Pfenner denselbenn geschennckt sollenn habenn, das sie nicht vff sfgl. sonndernn vff der pfenner seittenn sein sollen, sonndernn wolle Inenn die setzenn, die das nicht erkennenn werdenn, das sie meinenn, Hierauff Johann Widennstein abermahls vnderthenig gebettenn, sfgl. wollte den artickuln des Sohlennziehens gnediger bedennckenn, dann derselbig sfgl. der leidtlichste, vnnd am wenigstenn beschwerlich, vnnd könntte sfgl. denselbenn liederlich wege findenn, das er dem vertrag gemes möchte gehalttenn werdenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
…Sekretär Jost Verkernn[?] den Pfännern zu besiegeln zugestellt worden, dessen doch vormals im Vertrag niemals gedacht worden sei, der auch von ihnen allen, ausgenommen zwei Edelleuten, besiegelt worden sei; und wiewohl diese zuerst darin Bedenken gehabt hätten, wären sie doch auf Seiner Fürstlichen Gnaden Erfordern willig, das zu besiegeln. Demnach haben Seine Fürstlichen Gnaden die übergebene Antwort zu Händen genommen und gefragt, was die Pfänner mit dem Revers gemeint haben wollten. Darauf hat Johann Widennstein geantwortet und untertänig gebeten, Seine Fürstlichen Gnaden wollten es nicht dahin achten, als ob die Pfänner ihnen misstrauten, sondern es geschehe, um allem künftigen Irrtum zuvorzukommen, damit hernach nicht gesagt werden könne, dass die Pfänner in dem, dass sie jetzt Seiner Fürstlichen Gnaden zu Ehren und gnädigem Gefallen etwas Weiteres, als der Vertrag mit sich bringt, bewilligt hätten, damit aus dem aufgerichteten Vertrag geschritten sein sollten; darüber bäten sie von Seiner Fürstlichen Gnaden gnädige Sicherung. Dagegen haben Seine Fürstlichen Gnaden diese Meinung vorgebracht, dass Seine Fürstlichen Gnaden wegen des Soleziehens in keiner Weise eine Erkenntnis leiden wollten; aber wegen der anderen Artikel möchten Seine Fürstlichen Gnaden eine Erkenntnis wohl dulden, doch sollten sie nicht denken, dass Seine Fürstlichen Gnaden ihnen die zu Richtern setzen wollten, die sie gern hätten, wie Statthalter und Kanzler, denn Seinen Fürstlichen Gnaden sei berichtet, dass die Pfänner denselben Geschenke gemacht haben sollten, damit sie nicht auf Seiner Fürstlichen Gnaden, sondern auf der Pfänner Seite sein sollten; sondern sie wollten ihnen die setzen, die das nicht erkennen würden, was sie meinen. Hierauf hat Johann Widennstein abermals untertänig gebeten, Seine Fürstlichen Gnaden wollten den Artikel des Soleziehens gnädiger bedenken, denn derselbe sei für Seine Fürstlichen Gnaden der leidlichste und am wenigsten beschwerlich, und Seine Fürstlichen Gnaden könnten dafür leicht Wege finden, dass er dem Vertrag gemäß gehalten werden könnte.