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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 448

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 448 · Bl. 221v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 448

Bl. 221vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteDann die alte Einnung[?] wirdt |: wie wir berichttet :| nicht höher lauffenn, dann vff drey gulden, Wir dannckenn vnnd rechttenn nicht gerne mit vnnsernn vnderthanen, sonnst wurdenn wir den frembdenn die theurte des salzes nicht zu gut haltten.

…Denn die alte Einung[?] wird (wie wir berichtet sind) nicht höher laufen als auf drei Gulden. Wir zanken und rechten nicht gern mit unseren Untertanen, sonst würden wir den Fremden die Teuerung des Salzes nicht zugute halten.

2

Soviel aber anntrifft die ausziehung der Sohlen, Wollenn wir verschaffenn, solche ausziehung ohnn ewernn schadenn vnnd nachteil zugeschehenn.

Soviel aber das Ausziehen der Sole betrifft, wollen wir verschaffen, dass solches Ausziehen ohne euren Schaden und Nachteil geschieht.

3

So wir vnns nun des vfschüttenns vnnd verkauffs des Salzes vergleichenn vnnd einigk werdenn, Wollenn wir vnns vmb die anndernn Irrige punctenn |: welche bey vnns nichtt vergeßenn, dann dieselbenn nicht so wichttigk :| leichtlich vergleichenn.

Wenn wir uns nun über das Aufschütten und den Verkauf des Salzes vergleichen und einig werden, wollen wir uns über die anderen strittigen Punkte (welche bei uns nicht vergessen sind, doch nicht so wichtig) leicht vergleichen.

4

Das alles habenn wir euch gnediger guter meinung hinwieder mit wißenn zuuerhalttenn, Vnnd wollenns vnns nachmals mitt gnadenn also gennzlich versehenn.

Das alles haben wir euch in gnädiger, guter Meinung hinwieder wissentlich nicht vorenthalten wollen, und wollen uns dessen nochmals mit Gnaden gänzlich versehen.

5

Datum Cassell Mitwochenns post Kiliani Anno etc. 39.

Gegeben zu Kassel am Mittwoch nach Kiliani (9. Juli) im Jahr 1539.

6

Vnnsernn liebenn Getreuenn den pfennernn In vnnsernn Bodenn zu Allenndorff.

Unseren lieben Getreuen, den Pfännern in unseren Böden zu Allendorf.

7

Heut dinstags post Stephani inuentionis Anno etc. 45. seindt beide Räthe sampt den Salzgrebenn, Wartten, vnnd dem verordenttenn außschos gemeiner pfenner vffm Rathause bey einannder versamblet gewesenn, daselbst nach gelegenenn sachenn vor gut anngesehenn / eintrechtigk geschlossenn, vnnd beuohlenn, das alle pfenner in vnnd ausserhalb dem furstenthumb Hessenn gesessenn, vff schirstkunfftigenn Montags post assumptionis Mariæ Iegenn abenndt alhier einzukommenn, sollenn beschriebenn werdenn, Montags post assumptionis Mariæ Anno 39. seindt etliche vom adell vnnd anndere auslenndische pfenner, souiel derselbenn desmahls annkommenn, sampt beidenn Räthenn, vnnd anndernn pfennernn gemeinlich zu allenderst vff dem Rathause beyenannder versamblet gewesenn, daselbst alle furgefallene beschwerung vnnd handelung, so Ihnenn samptlich Inn Irem Saltzwerck vnnd Erbe vom verschienenn Weynachttenn bis dahero zu wiedder vnnd enndtgegenn dem furstlichenn vffgerichtten vertrage begegnet, Innhalt einer Registratur erholenn vnnd verlesenn lassenn, Damit ein Jeder pfenner dieselben annhörenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Heute, am Dienstag nach Stephani inventionis (August) im Jahr 1545, sind beide Räte samt den Salzgrafen, Warten und dem verordneten Ausschuss der gemeinen Pfänner auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen, haben daselbst nach Gelegenheit der Sachen für gut angesehen, einträchtig beschlossen und befohlen, dass alle Pfänner, die innerhalb und außerhalb des Fürstentums Hessen ansässig sind, angeschrieben werden sollen, am nächstkommenden Montag nach Assumptionis Mariae (Mariä Himmelfahrt, August) gegen Abend hier einzukommen. Am Montag nach Assumptionis Mariae (18. August) im Jahr 1539 sind etliche vom Adel und andere auswärtige Pfänner, soviel derselben damals angekommen sind, samt beiden Räten und anderen Pfännern gemeinsam zu allererst auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen, haben daselbst alle vorgefallenen Beschwerungen und Handlungen, die ihnen sämtlich in ihrem Salzwerk und Erbe von den vergangenen Weihnachten bis hierher wider und entgegen dem fürstlichen aufgerichteten Vertrag begegnet sind, nach Inhalt einer Registratur wiederholen und verlesen lassen, damit ein jeder Pfänner dieselben anhören

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