Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 450–459
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 450–459 · Bl. 222v–227r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 450
Bl. 222vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch.
Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd seine wohl gut meinung darzu sagenn, vnd zum bestenn mit anrathenn helffenn möchttenn, Vnd wiewohl allennthalbenn befundenn, das der Landtsfurst wie aus hiebeuor sfgl.[?] zugeschicktenn Registrirten schrif tenn zuersehenn, etwas weitters dann der vertragk mitpringt, begert vnd furgenommenn, habenn sie doch allesampt nach notturfftiger bewegung allerley sachenn einmutiglich verabscheidet, dahin gerathenn vnd beschlossenn, das sie sfgl. zu vnderthenigem diennst, vnd gnedigem gefallenn, nit aus pflicht,
…und seine wohlgemeinte Meinung dazu sagen und zum Besten mit anraten helfen möchte. Und wiewohl allenthalben befunden wurde, dass der Landesfürst, wie aus den zuvor von Seiner Fürstlichen Gnaden[?] zugeschickten registrierten Schriften zu ersehen ist, etwas Weiteres, als der Vertrag mit sich bringt, begehrt und vorgenommen hat, haben sie doch allesamt nach notdürftiger Erwägung allerlei Sachen einmütig verabschiedet, dahin geraten und beschlossen, dass sie Seiner Fürstlichen Gnaden zu untertänigem Dienst und gnädigem Gefallen, nicht aus Pflicht,
sonnder aus vnnderthenigkeit die zwen Monat, so sein f. gl. in schrifftenn begert, still gestanndenn habenn wollenn, doch dem vfgerichttetenn vnnd bewilligtenn Furstlichenn vertrage, daraus sie in keinem oder Artickel1[?] getretten,
sondern aus Untertänigkeit die zwei Monate, die Seine Fürstlichen Gnaden in Schriften begehrt haben, stillgestanden haben wollen, doch dem aufgerichteten und bewilligten fürstlichen Vertrag, aus dem sie in keinem oder Artikel[?] getreten sind
oder denselbenn begebenn haben wollenn, In alwegk vnnabbruchlich vnnd ohn schadenn, Vnnd demnach beide Saltzgrebenn Johann Widennstein vnd Johann Kasselmann ann sfgl. mit volgender Supplication anntwort abgefertiget, Durchleuchtiger Hochgeborner Furst vnnd Herr, E.
oder denselben aufgegeben haben wollen, in jeder Weise unabbrüchlich und ohne Schaden. Und demnach haben sie beide Salzgrafen, Johann Widennstein und Johann Kasselmann, an Seine Fürstlichen Gnaden mit folgender Supplikationsantwort abgefertigt: Durchlauchtiger, hochgeborener Fürst und Herr, Euer
G. schreibenn, des datum stehet Mittwochenn post Kiliani dieses lauffenndenn Jars, habenn wir vnderthenig enndtpfanngenn vnnd verlesenn, vnnd wollenn E.
Gnaden Schreiben, dessen Datum am Mittwoch nach Kiliani dieses laufenden Jahres steht, haben wir untertänig empfangen und verlesen und wollen Euer
G. zu vnderthenigem diennst, vnnd gnedigem gefallenn, die zwene Monat in gedult vnnd stille gestanndenn habenn wollenn, doch das wir durch diese nachlassung vnd bewilligung aus dem aufgerichtenn vnnd bewilligten vertrag,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gnaden zu untertänigem Dienst und gnädigem Gefallen die zwei Monate in Geduld und Stille gestanden haben, doch so, dass wir durch diese Nachlassung und Bewilligung aus dem aufgerichteten und bewilligten Vertrag
Unsichere Lesungen
- Artickel — Wortbild unklar, evtl. anders
S. 451
Bl. 223rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. zu vnderthenigem diennst, vnnd gnedigem gefallenn, die zwene Monat in gedult vnnd stille gestanndenn habenn wollenn, doch das wir durch diese nachlassung vnd bewilligung aus dem aufgerichtenn vnnd bewilligten vertrag,
…Gnaden zu untertänigem Dienst und gnädigem Gefallen die zwei Monate in Geduld und Stille gestanden haben, doch so, dass wir durch diese Nachlassung und Bewilligung aus dem aufgerichteten und bewilligten Vertrag
in keinem punct oder Artickell geschrittenn habenn woltenn, dauonn wir offenntlich vnnd solenniter protestiren, Mitt vnderthenigem bittenn, E.
in keinem Punkt oder Artikel geschritten haben wollten, wovon wir öffentlich und feierlich (solenniter) protestieren, mit untertäniger Bitte, Euer
G. wollenn vnns des, dem rechtenn vnnd Erbarkeit gemes, ein Reuers gebenn, vnnd, damit die Wenuti=1[?] genn vnnd einfeltigenn gesettigt, zu hanndenn stellen, Dieweil aber nun die zeit der zweyer Monatenn vorlang verflossenn, ist nachmals vmb Gotts vnnd seines ewigk worts willenn, vnnser vleisichs bittenn, E. f gl. wollen die viel gebettene scheidtsrichtter,
Gnaden wollen uns dessen, dem Recht und der Ehrbarkeit gemäß, einen Revers geben und, damit die Wenuti=[?]gen und Einfältigen zufriedengestellt werden, zu Händen stellen. Weil aber nun die Zeit der zwei Monate längst verflossen ist, ist nochmals um Gottes und seines ewigen Wortes willen unser fleißiges Bitten, Euer Fürstliche Gnaden wollen die vielfach erbetenen Schiedsrichter
laut vnnd vermöge des vertrags, gnediglich setzenn, vnnd vnns aller gebrechenn vnnd beschwerung enndtrichttenn vnnd enndtscheidenn lassenn, Daran geschicht Gott dem almechtigen gefallenn,
laut und kraft des Vertrags gnädig einsetzen und uns aller Gebrechen und Beschwerung entrichten und entscheiden lassen; daran geschieht Gott dem Allmächtigen ein Gefallen,
damit wir nit so erbermblich wieder alle billichkeit, vonn E. f gl. dienernn zum ewigenn bettelstab gedrungenn, des lanndes verlauffenn mussenn, Es woltenn auch E.
damit wir nicht so erbärmlich, wider alle Billigkeit, von Euer Fürstlichen Gnaden Dienern zum ewigen Bettelstab gedrängt, das Land verlassen müssen. Es wollten auch Euer
G. dieser vnnser anntwort, welche vber zimbliche zeit verpliebenn, kein vngnedigs gefallenn gegenn vnns armenn E.
Gnaden an dieser unserer Antwort, welche über ziemliche Zeit ausgeblieben ist, kein ungnädiges Gefallen gegen uns arme Euer
G. vnderthanenn tragen, Dieweil wir ohnne vorwissenn, verwilligung vnnd zuthun der auslenndischenn pfenner, etwas weitter, dann der vertragk mitbringt, dem rechttenn vnnd der billichkeit nach nicht antworttenn konttenn noch vns geziemet Das seindt wir vmb E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gnaden Untertanen tragen, weil wir ohne Vorwissen, Bewilligung und Zutun der auswärtigen Pfänner etwas Weiteres, als der Vertrag mit sich bringt, dem Recht und der Billigkeit nach nicht antworten konnten, noch es uns geziemte. Das sind wir um Euer
Unsichere Lesungen
- Wenuti= — Wortanfang unklar
S. 452
Bl. 223vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. vnderthanenn tragen, Dieweil wir ohnne vorwissenn, verwilligung vnnd zuthun der auslenndischenn pfenner, etwas weitter, dann der vertragk mitbringt, dem rechttenn vnnd der billichkeit nach nicht antworttenn konttenn noch vns geziemet Das seindt wir vmb E.
…Gnaden Untertanen tragen, weil wir ohne Vorwissen, Bewilligung und Zutun der auswärtigen Pfänner etwas Weiteres, als der Vertrag mit sich bringt, dem Recht und der Billigkeit nach nicht antworten konnten, noch es uns geziemte. Das sind wir um Euer
G. in aller vnderthenigkeit, vber vnnser schuldige pflichte diennste vngespartes leibs vnnd guts zuuerdienenn, allezeit sonnderlich willigk, des Furstliche gnedige vnnd tröstliche anntwort bittennde, Datum Freytag post Assumptionis Mariæ Anno 39 E.
Gnaden in aller Untertänigkeit, über unsere schuldigen Pflichtdienste hinaus, mit ungespartem Leib und Gut zu verdienen allezeit besonders willig, um fürstliche, gnädige und tröstliche Antwort bittend. Gegeben am Freitag nach Assumptionis Mariae (22. August) im Jahr 1539. Euer
Vnderthenige Gemeine pfenner zun Sodenn ssa.2[?] Dem durchleuchtigenn Hochgebornenn Furstenn vnnd Herrnn, Herrnn Philipsenn Lanndtgrauen zu Hessenn, Grauenn zu Catzenelnbogen etc.
Untertänige gemeine Pfänner zu Sooden, unterschrieben[?]. Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipsen, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc.
Montags am tage Bartholomæi habenn die gesamdtenn Saltzgrebenn sfgl. zu Friedewaldt antroffenn, vnd die Supplication anntwort sfgl. behenndigt, darauff sie sfgl. nach essenns vorgenommenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Am Montag, dem Tag Bartholomaei (24. August), haben die gesandten Salzgrafen Seine Fürstlichen Gnaden zu Friedewald angetroffen und die Supplikationsantwort Seiner Fürstlichen Gnaden behändigt, worauf Seine Fürstlichen Gnaden sie nach dem Essen vorgenommen
Unsichere Lesungen
- E. F. G. — kalligraphische Großbuchstaben (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- ssa. — Kürzel unklar
S. 453
Bl. 224rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Erste Buch.
Fortsetzung von der vorigen SeiteMontags am tage Bartholomæi habenn die gesamdtenn Saltzgrebenn sfgl. zu Friedewaldt antroffenn, vnd die Supplication anntwort sfgl. behenndigt, darauff sie sfgl. nach essenns vorgenommenn,
…Am Montag, dem Tag Bartholomaei (24. August), haben die gesandten Salzgrafen Seine Fürstlichen Gnaden zu Friedewald angetroffen und die Supplikationsantwort Seiner Fürstlichen Gnaden behändigt, worauf Seine Fürstlichen Gnaden sie nach dem Essen vorgenommen
vnnd annfenglich mit volgenndenn worttenn begegenet, Dieweil die pfenner nicht alle in bestimpter zeit den vertragk versiegelt, so wolle sfgl. auch Chuer1[?] habenn dennselbigenn zuhalttenn oder nichtt.
und ihnen anfänglich mit folgenden Worten begegnet sind: Weil die Pfänner nicht alle in bestimmter Zeit den Vertrag besiegelt hätten, so wollten Seine Fürstlichen Gnaden auch die Wahl[?] haben, denselben zu halten oder nicht.
Darauff Johann Widennstein sfgl. geantwort, das der vertragk den erstenn tagk als er volnzogenn, vonn allen Pfennernn, so darin verleibt volnkomblich vnnd bis vff diesenn tagk versieglet, es sey aber hernachmahls nach volnziehung des vertragk ein Reuers sfgl.
Darauf hat Johann Widennstein Seiner Fürstlichen Gnaden geantwortet, dass der Vertrag am ersten Tag, als er vollzogen wurde, von allen Pfännern, die darin einverleibt sind, vollkommen und bis auf diesen Tag besiegelt worden sei; es sei aber hernach, nach Vollziehung des Vertrags, ein Revers von Seiner Fürstlichen Gnaden
Secretarien Jost Verkernn2[?] den Pfennernn zuuersieglen zugestalt wordenn, des doch vormahls im vertragk niemahls gedacht, das auch vonn Ihnenn allenn, ausgenommenn zweyen Edelleutenn versieglet, Vnnd wiewohl die erst darin bedenken gehapt, werenn sie doch vff sfgl. erfordernn das zuuersieglenn willigk, Demnach hat sfgl. die vbergebene anntwort zu hanndenn genommenn, vnnd gefragt, Was die pfenner mitt dem Reuers wollenn gemeint habenn, Darauff Johann Widennstein geantworttet, vnnd vnderthe nig gebettenn, sfgl. wollenn es nit dahin achtenn, als das die pfenner Inen mistrawenn, sonndernn allenn kunfftigenn Irthumb zuuerkommenn, damit hiernechst nit gesagt muge werdenn, das die pfenner in dem, das sie Jezt sfgl. zu ehrenn vnnd gnedigem gefallenn, etwas weitter dann der vertragk mitbringt, bewilligt, vnnd damit aus dem aufgerichttenn vertrag geschrittenn habenn solttenn, betenn sie des vonn sfgl. gnedige sicherung, Dagegenn sfgl. diese meinung vorgewanndt, das sfgl. des Sohlenn ziehenns halbenn in keinem wege erkendtnus leidenn wollte, aber vmb die anndernn artickel mögenn sfgl. erkenndtnus wohl gedüldenn, doch sollen sie nicht gedennckenn, das Ihnenn sfgl. die zu richter setzenn wolle, die sie gernn hettenn, als Stadthaltern vnnd Cantzlarnn, dann sfgl. sey bericht, das die Pfenner denselbenn geschennckt sollenn habenn, das sie nicht vff sfgl. sonndernn vff der pfenner seittenn sein sollen, sonndernn wolle Inenn die setzenn, die das nicht erkennenn werdenn, das sie meinenn, Hierauff Johann Widennstein abermahls vnderthenig gebettenn, sfgl. wollte den artickuln des Sohlennziehens gnediger bedennckenn, dann derselbig sfgl. der leidtlichste, vnnd am wenigstenn beschwerlich, vnnd könntte sfgl. denselbenn liederlich wege findenn, das er dem vertrag gemes möchte gehalttenn werdenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Sekretär Jost Verkernn[?] den Pfännern zu besiegeln zugestellt worden, dessen doch vormals im Vertrag niemals gedacht worden sei, der auch von ihnen allen, ausgenommen zwei Edelleuten, besiegelt worden sei; und wiewohl diese zuerst darin Bedenken gehabt hätten, wären sie doch auf Seiner Fürstlichen Gnaden Erfordern willig, das zu besiegeln. Demnach haben Seine Fürstlichen Gnaden die übergebene Antwort zu Händen genommen und gefragt, was die Pfänner mit dem Revers gemeint haben wollten. Darauf hat Johann Widennstein geantwortet und untertänig gebeten, Seine Fürstlichen Gnaden wollten es nicht dahin achten, als ob die Pfänner ihnen misstrauten, sondern es geschehe, um allem künftigen Irrtum zuvorzukommen, damit hernach nicht gesagt werden könne, dass die Pfänner in dem, dass sie jetzt Seiner Fürstlichen Gnaden zu Ehren und gnädigem Gefallen etwas Weiteres, als der Vertrag mit sich bringt, bewilligt hätten, damit aus dem aufgerichteten Vertrag geschritten sein sollten; darüber bäten sie von Seiner Fürstlichen Gnaden gnädige Sicherung. Dagegen haben Seine Fürstlichen Gnaden diese Meinung vorgebracht, dass Seine Fürstlichen Gnaden wegen des Soleziehens in keiner Weise eine Erkenntnis leiden wollten; aber wegen der anderen Artikel möchten Seine Fürstlichen Gnaden eine Erkenntnis wohl dulden, doch sollten sie nicht denken, dass Seine Fürstlichen Gnaden ihnen die zu Richtern setzen wollten, die sie gern hätten, wie Statthalter und Kanzler, denn Seinen Fürstlichen Gnaden sei berichtet, dass die Pfänner denselben Geschenke gemacht haben sollten, damit sie nicht auf Seiner Fürstlichen Gnaden, sondern auf der Pfänner Seite sein sollten; sondern sie wollten ihnen die setzen, die das nicht erkennen würden, was sie meinen. Hierauf hat Johann Widennstein abermals untertänig gebeten, Seine Fürstlichen Gnaden wollten den Artikel des Soleziehens gnädiger bedenken, denn derselbe sei für Seine Fürstlichen Gnaden der leidlichste und am wenigsten beschwerlich, und Seine Fürstlichen Gnaden könnten dafür leicht Wege finden, dass er dem Vertrag gemäß gehalten werden könnte.
Unsichere Lesungen
- Chuer — Wortbild unklar, wohl Kür
- Verkernn — Name, Anfangsbuchstabe unsicher
S. 454
Bl. 224vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch.
Fortsetzung von der vorigen SeiteSecretarien Jost Verkernn[?] den Pfennernn zuuersieglen zugestalt wordenn, des doch vormahls im vertragk niemahls gedacht, das auch vonn Ihnenn allenn, ausgenommenn zweyen Edelleutenn versieglet, Vnnd wiewohl die erst darin bedenken gehapt, werenn sie doch vff sfgl. erfordernn das zuuersieglenn willigk, Demnach hat sfgl. die vbergebene anntwort zu hanndenn genommenn, vnnd gefragt, Was die pfenner mitt dem Reuers wollenn gemeint habenn, Darauff Johann Widennstein geantworttet, vnnd vnderthe nig gebettenn, sfgl. wollenn es nit dahin achtenn, als das die pfenner Inen mistrawenn, sonndernn allenn kunfftigenn Irthumb zuuerkommenn, damit hiernechst nit gesagt muge werdenn, das die pfenner in dem, das sie Jezt sfgl. zu ehrenn vnnd gnedigem gefallenn, etwas weitter dann der vertragk mitbringt, bewilligt, vnnd damit aus dem aufgerichttenn vertrag geschrittenn habenn solttenn, betenn sie des vonn sfgl. gnedige sicherung, Dagegenn sfgl. diese meinung vorgewanndt, das sfgl. des Sohlenn ziehenns halbenn in keinem wege erkendtnus leidenn wollte, aber vmb die anndernn artickel mögenn sfgl. erkenndtnus wohl gedüldenn, doch sollen sie nicht gedennckenn, das Ihnenn sfgl. die zu richter setzenn wolle, die sie gernn hettenn, als Stadthaltern vnnd Cantzlarnn, dann sfgl. sey bericht, das die Pfenner denselbenn geschennckt sollenn habenn, das sie nicht vff sfgl. sonndernn vff der pfenner seittenn sein sollen, sonndernn wolle Inenn die setzenn, die das nicht erkennenn werdenn, das sie meinenn, Hierauff Johann Widennstein abermahls vnderthenig gebettenn, sfgl. wollte den artickuln des Sohlennziehens gnediger bedennckenn, dann derselbig sfgl. der leidtlichste, vnnd am wenigstenn beschwerlich, vnnd könntte sfgl. denselbenn liederlich wege findenn, das er dem vertrag gemes möchte gehalttenn werdenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
…Sekretär Jost Verkernn[?] den Pfännern zu besiegeln zugestellt worden, dessen doch vormals im Vertrag niemals gedacht worden sei, der auch von ihnen allen, ausgenommen zwei Edelleuten, besiegelt worden sei; und wiewohl diese zuerst darin Bedenken gehabt hätten, wären sie doch auf Seiner Fürstlichen Gnaden Erfordern willig, das zu besiegeln. Demnach haben Seine Fürstlichen Gnaden die übergebene Antwort zu Händen genommen und gefragt, was die Pfänner mit dem Revers gemeint haben wollten. Darauf hat Johann Widennstein geantwortet und untertänig gebeten, Seine Fürstlichen Gnaden wollten es nicht dahin achten, als ob die Pfänner ihnen misstrauten, sondern es geschehe, um allem künftigen Irrtum zuvorzukommen, damit hernach nicht gesagt werden könne, dass die Pfänner in dem, dass sie jetzt Seiner Fürstlichen Gnaden zu Ehren und gnädigem Gefallen etwas Weiteres, als der Vertrag mit sich bringt, bewilligt hätten, damit aus dem aufgerichteten Vertrag geschritten sein sollten; darüber bäten sie von Seiner Fürstlichen Gnaden gnädige Sicherung. Dagegen haben Seine Fürstlichen Gnaden diese Meinung vorgebracht, dass Seine Fürstlichen Gnaden wegen des Soleziehens in keiner Weise eine Erkenntnis leiden wollten; aber wegen der anderen Artikel möchten Seine Fürstlichen Gnaden eine Erkenntnis wohl dulden, doch sollten sie nicht denken, dass Seine Fürstlichen Gnaden ihnen die zu Richtern setzen wollten, die sie gern hätten, wie Statthalter und Kanzler, denn Seinen Fürstlichen Gnaden sei berichtet, dass die Pfänner denselben Geschenke gemacht haben sollten, damit sie nicht auf Seiner Fürstlichen Gnaden, sondern auf der Pfänner Seite sein sollten; sondern sie wollten ihnen die setzen, die das nicht erkennen würden, was sie meinen. Hierauf hat Johann Widennstein abermals untertänig gebeten, Seine Fürstlichen Gnaden wollten den Artikel des Soleziehens gnädiger bedenken, denn derselbe sei für Seine Fürstlichen Gnaden der leidlichste und am wenigsten beschwerlich, und Seine Fürstlichen Gnaden könnten dafür leicht Wege finden, dass er dem Vertrag gemäß gehalten werden könnte.
S. 455
Bl. 225rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch.
Fortsetzung von der vorigen SeiteSecretarien Jost Verkernn[?] den Pfennernn zuuersieglen zugestalt wordenn, des doch vormahls im vertragk niemahls gedacht, das auch vonn Ihnenn allenn, ausgenommenn zweyen Edelleutenn versieglet, Vnnd wiewohl die erst darin bedenken gehapt, werenn sie doch vff sfgl. erfordernn das zuuersieglenn willigk, Demnach hat sfgl. die vbergebene anntwort zu hanndenn genommenn, vnnd gefragt, Was die pfenner mitt dem Reuers wollenn gemeint habenn, Darauff Johann Widennstein geantworttet, vnnd vnderthe nig gebettenn, sfgl. wollenn es nit dahin achtenn, als das die pfenner Inen mistrawenn, sonndernn allenn kunfftigenn Irthumb zuuerkommenn, damit hiernechst nit gesagt muge werdenn, das die pfenner in dem, das sie Jezt sfgl. zu ehrenn vnnd gnedigem gefallenn, etwas weitter dann der vertragk mitbringt, bewilligt, vnnd damit aus dem aufgerichttenn vertrag geschrittenn habenn solttenn, betenn sie des vonn sfgl. gnedige sicherung, Dagegenn sfgl. diese meinung vorgewanndt, das sfgl. des Sohlenn ziehenns halbenn in keinem wege erkendtnus leidenn wollte, aber vmb die anndernn artickel mögenn sfgl. erkenndtnus wohl gedüldenn, doch sollen sie nicht gedennckenn, das Ihnenn sfgl. die zu richter setzenn wolle, die sie gernn hettenn, als Stadthaltern vnnd Cantzlarnn, dann sfgl. sey bericht, das die Pfenner denselbenn geschennckt sollenn habenn, das sie nicht vff sfgl. sonndernn vff der pfenner seittenn sein sollen, sonndernn wolle Inenn die setzenn, die das nicht erkennenn werdenn, das sie meinenn, Hierauff Johann Widennstein abermahls vnderthenig gebettenn, sfgl. wollte den artickuln des Sohlennziehens gnediger bedennckenn, dann derselbig sfgl. der leidtlichste, vnnd am wenigstenn beschwerlich, vnnd könntte sfgl. denselbenn liederlich wege findenn, das er dem vertrag gemes möchte gehalttenn werdenn,
…Sekretär Jost Verkernn[?] den Pfännern zu besiegeln zugestellt worden, dessen doch vormals im Vertrag niemals gedacht worden sei, der auch von ihnen allen, ausgenommen zwei Edelleuten, besiegelt worden sei; und wiewohl diese zuerst darin Bedenken gehabt hätten, wären sie doch auf Seiner Fürstlichen Gnaden Erfordern willig, das zu besiegeln. Demnach haben Seine Fürstlichen Gnaden die übergebene Antwort zu Händen genommen und gefragt, was die Pfänner mit dem Revers gemeint haben wollten. Darauf hat Johann Widennstein geantwortet und untertänig gebeten, Seine Fürstlichen Gnaden wollten es nicht dahin achten, als ob die Pfänner ihnen misstrauten, sondern es geschehe, um allem künftigen Irrtum zuvorzukommen, damit hernach nicht gesagt werden könne, dass die Pfänner in dem, dass sie jetzt Seiner Fürstlichen Gnaden zu Ehren und gnädigem Gefallen etwas Weiteres, als der Vertrag mit sich bringt, bewilligt hätten, damit aus dem aufgerichteten Vertrag geschritten sein sollten; darüber bäten sie von Seiner Fürstlichen Gnaden gnädige Sicherung. Dagegen haben Seine Fürstlichen Gnaden diese Meinung vorgebracht, dass Seine Fürstlichen Gnaden wegen des Soleziehens in keiner Weise eine Erkenntnis leiden wollten; aber wegen der anderen Artikel möchten Seine Fürstlichen Gnaden eine Erkenntnis wohl dulden, doch sollten sie nicht denken, dass Seine Fürstlichen Gnaden ihnen die zu Richtern setzen wollten, die sie gern hätten, wie Statthalter und Kanzler, denn Seinen Fürstlichen Gnaden sei berichtet, dass die Pfänner denselben Geschenke gemacht haben sollten, damit sie nicht auf Seiner Fürstlichen Gnaden, sondern auf der Pfänner Seite sein sollten; sondern sie wollten ihnen die setzen, die das nicht erkennen würden, was sie meinen. Hierauf hat Johann Widennstein abermals untertänig gebeten, Seine Fürstlichen Gnaden wollten den Artikel des Soleziehens gnädiger bedenken, denn derselbe sei für Seine Fürstlichen Gnaden der leidlichste und am wenigsten beschwerlich, und Seine Fürstlichen Gnaden könnten dafür leicht Wege finden, dass er dem Vertrag gemäß gehalten werden könnte.
Es ist aber sfgl. vf Irem vorhabenn beruhet vnnd gesagt, Es könne sfgl. dieweil die pfenner sfgl. dienernn nebenn den Ihrenn zuziehenn nit wollenn vergönnenn, annders nicht befindenn, dann das die pfenner sfgl. vnnd Ire nutzung zuhindernn geneigt, vnnd gefragt, warumb die pfenner mit dieser anntwort solanng verzogenn hettenn, vnnd weitter vnder anndernn gefragt, warumb sie denn die pfenner nicht, allein darumb, das sie gernne ein vrsach zu nur[?] zurlagenn[?] suchenn woltenn, Darauff Johann Widennstein geanntwortet, warumb die pfenner mit dieser antwort so lanng verzogenn, Das habenn sfgl. aus derselbenn anntwort vngezweiuelt wohl verstanndenn, Nemblich das sie ohne vorwissenn vnnd zuthun der auslenndischenn pfenner, dieselbenn nitt hettenn wissenn vonn sich zugebenn, hette Inenn auch nit geziemet, das aber der pfenner knechtt Jzo nitt södenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Seine Fürstlichen Gnaden sind aber auf ihrem Vorhaben beharrt und haben gesagt, Seine Fürstlichen Gnaden könnten, weil die Pfänner Seiner Fürstlichen Gnaden Dienern nicht vergönnen wollten, neben den Ihren zu ziehen, nichts anderes befinden, als dass die Pfänner Seine Fürstlichen Gnaden und ihre Nutzung zu hindern geneigt seien, und haben gefragt, warum die Pfänner mit dieser Antwort so lange gezögert hätten, und weiter unter anderem gefragt, warum sie denn, die Pfänner, nicht — allein darum, dass sie gern eine Ursache zum nur[?] Zerschlagen[?] suchen wollten. Darauf hat Johann Widennstein geantwortet: Warum die Pfänner mit dieser Antwort so lange gezögert hätten, das hätten Seine Fürstlichen Gnaden aus derselben Antwort ungezweifelt wohl verstanden, nämlich dass sie ohne Vorwissen und Zutun der auswärtigen Pfänner dieselbe nicht hätten von sich geben können, es hätte ihnen auch nicht geziemt; dass aber der Pfänner Knechte jetzt nicht sieden,
Unsichere Lesungen
- zu nur zurlagenn — Wortbilder unklar (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
S. 456
Bl. 225vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch.
Fortsetzung von der vorigen SeiteEs ist aber sfgl. vf Irem vorhabenn beruhet vnnd gesagt, Es könne sfgl. dieweil die pfenner sfgl. dienernn nebenn den Ihrenn zuziehenn nit wollenn vergönnenn, annders nicht befindenn, dann das die pfenner sfgl. vnnd Ire nutzung zuhindernn geneigt, vnnd gefragt, warumb die pfenner mit dieser anntwort solanng verzogenn hettenn, vnnd weitter vnder anndernn gefragt, warumb sie denn die pfenner nicht, allein darumb, das sie gernne ein vrsach zu nur[?] zurlagenn[?] suchenn woltenn, Darauff Johann Widennstein geanntwortet, warumb die pfenner mit dieser antwort so lanng verzogenn, Das habenn sfgl. aus derselbenn anntwort vngezweiuelt wohl verstanndenn, Nemblich das sie ohne vorwissenn vnnd zuthun der auslenndischenn pfenner, dieselbenn nitt hettenn wissenn vonn sich zugebenn, hette Inenn auch nit geziemet, das aber der pfenner knechtt Jzo nitt södenn,
…Seine Fürstlichen Gnaden sind aber auf ihrem Vorhaben beharrt und haben gesagt, Seine Fürstlichen Gnaden könnten, weil die Pfänner Seiner Fürstlichen Gnaden Dienern nicht vergönnen wollten, neben den Ihren zu ziehen, nichts anderes befinden, als dass die Pfänner Seine Fürstlichen Gnaden und ihre Nutzung zu hindern geneigt seien, und haben gefragt, warum die Pfänner mit dieser Antwort so lange gezögert hätten, und weiter unter anderem gefragt, warum sie denn, die Pfänner, nicht — allein darum, dass sie gern eine Ursache zum nur[?] Zerschlagen[?] suchen wollten. Darauf hat Johann Widennstein geantwortet: Warum die Pfänner mit dieser Antwort so lange gezögert hätten, das hätten Seine Fürstlichen Gnaden aus derselben Antwort ungezweifelt wohl verstanden, nämlich dass sie ohne Vorwissen und Zutun der auswärtigen Pfänner dieselbe nicht hätten von sich geben können, es hätte ihnen auch nicht geziemt; dass aber der Pfänner Knechte jetzt nicht sieden,
kem aus dem, das sfgl. knechte zuuor vnnd nebenn der pfenner knechttenn verkeufftenn, vnd dadurch der pfenner Saltz vnuerkaufft liegenn pleiben muste, vnnd werenn die pfenner nit vermögenns, solch saltz vfzuschüttenn vnnd den knechtenn Irenn Lohnn hinaus zugebenn, dann ob gleich bisweilenn In 4. 5. oder sechs wochenn einem ein halb Vbinung1[?] mehr oder weniger gesottenn, vnnd gebenn würde,
komme daher, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte zuvor und neben der Pfänner Knechten verkauften und dadurch der Pfänner Salz unverkauft liegen bleiben müsse; und die Pfänner seien nicht vermögend, solches Salz aufzuschütten und den Knechten ihren Lohn herauszugeben, denn wenn auch bisweilen in 4, 5 oder sechs Wochen einem ein halbes Vbinung[?] mehr oder weniger gesotten und gegeben würde,
solchs wer alles vergessenn brodt, vnnd vnnder viel pfennernn kaum einer, der solch geldt, so balde ers zu hanndenn kriege nicht alreitt[?] vnfurthann[?] schuldige, vnnd annderelente, den ers abgeborget, wiederumb damit bezahlenn muste,
solches sei alles vergessenes Brot, und unter vielen Pfännern sei kaum einer, der solches Geld, sobald er es zu Händen bekomme, nicht bereits[?] vorher[?] schuldig sei und andere Leute, von denen er es geborgt habe, wiederum damit bezahlen müsse.
Dieweil nun gleichfals auch die knechte nicht des vermögenns, das sie des Holtzgeldes, auch Ires Lohnns ein zeitlanng enndtrachten mögenn, södenn sie auch nit mehr, dann sie verkeuffenn könnenn.
Weil nun gleichfalls auch die Knechte nicht des Vermögens seien, dass sie des Holzgeldes und auch ihres Lohnes eine Zeitlang entraten könnten, sieden sie auch nicht mehr, als sie verkaufen können.
Darenntgegenn sfgl. wiederumb gesagt, Ja Ich merck wohl was ihr gemeint, Ihr habt gedacht Ich solt gestorbenn sein, vnnd wenn Ich gleich gestorbenn were, wolt Ich doch mein Testament dermassenn geschafft habenn, das ihr den hanndell wie ihr meinet nicht ennaus2[?] furtrenn[?], vnnd solt ich gleich meinenn Räthenn, Jedem eine Pfanne gegebenn habenn, Dann ich befinde nichts annders, dann das ihr meinenn nütz vnnd wolfart gedenncket zuhindernn, vnnd ihr seidt alle mitteinannder Bösewicht Jr hapt meinenn Vatter betrogenn, zu dem werde Ich bericht, Es habenn ewer Vorelttern meynem Elttervatter vergebenn, vnnd ihr sucht nichts anders,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Dagegen haben Seine Fürstlichen Gnaden wiederum gesagt: Ja, ich merke wohl, was ihr meint. Ihr habt gedacht, ich sollte gestorben sein; und wenn ich auch gestorben wäre, wollte ich doch mein Testament dermaßen gemacht haben, dass ihr den Handel, wie ihr meint, nicht hinaus[?] führen[?] könntet, und sollte ich auch meinen Räten jedem eine Pfanne gegeben haben. Denn ich befinde nichts anderes, als dass ihr meinen Nutzen und meine Wohlfahrt zu hindern gedenkt, und ihr seid alle miteinander Bösewichte; ihr habt meinen Vater betrogen, dazu werde ich berichtet, es hätten eure Voreltern meinen Großvater vergiftet, und ihr sucht nichts anderes,
Unsichere Lesungen
- Vbinung — Salzmaß, Schreibung unklar); alreitt vnfurthann (Wortbilder unklar
- ennaus — wohl hinaus
S. 457
Bl. 226rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteDarenntgegenn sfgl. wiederumb gesagt, Ja Ich merck wohl was ihr gemeint, Ihr habt gedacht Ich solt gestorbenn sein, vnnd wenn Ich gleich gestorbenn were, wolt Ich doch mein Testament dermassenn geschafft habenn, das ihr den hanndell wie ihr meinet nicht ennaus[?] furtrenn1[?], vnnd solt ich gleich meinenn Räthenn, Jedem eine Pfanne gegebenn habenn, Dann ich befinde nichts annders, dann das ihr meinenn nütz vnnd wolfart gedenncket zuhindernn, vnnd ihr seidt alle mitteinannder Bösewicht Jr hapt meinenn Vatter betrogenn, zu dem werde Ich bericht, Es habenn ewer Vorelttern meynem Elttervatter vergebenn, vnnd ihr sucht nichts anders,
…Dagegen haben Seine Fürstlichen Gnaden wiederum gesagt: Ja, ich merke wohl, was ihr meint. Ihr habt gedacht, ich sollte gestorben sein; und wenn ich auch gestorben wäre, wollte ich doch mein Testament dermaßen gemacht haben, dass ihr den Handel, wie ihr meint, nicht hinaus[?] führen[?] könntet, und sollte ich auch meinen Räten jedem eine Pfanne gegeben haben. Denn ich befinde nichts anderes, als dass ihr meinen Nutzen und meine Wohlfahrt zu hindern gedenkt, und ihr seid alle miteinander Bösewichte; ihr habt meinen Vater betrogen, dazu werde ich berichtet, es hätten eure Voreltern meinen Großvater vergiftet, und ihr sucht nichts anderes,
dann das ihr mich auch betriegenn wöllet, Dieweil ich nun den Hanndell dermassenn befinde, Will ich euch allenn die pestilenz gebenn, vnnd abermahls angezogenn vnnd erholet, Ehe sfgl. vberdas Sohlenziehen erkenndtnus leidenn wolle, darvor wolle sfgl. den gannzenn Vertragk fallenn lassenn,
als dass ihr mich auch betrügen wollt. Weil ich nun den Handel dermaßen befinde, will ich euch allen die Pestilenz geben. Und abermals haben sie angezogen und wiederholt: Ehe Seine Fürstlichen Gnaden über das Soleziehen eine Erkenntnis leiden wollten, eher wollten Seine Fürstlichen Gnaden den ganzen Vertrag fallen lassen
vnnd sich mit den pfennernn anns recht begebenn, Wie Jne das bekommenn wurde, Wurdenn sie wohl befindenn, dann seins Vatters brieff wurde Jhnenn nicht sovil zutragenn,
und sich mit den Pfännern ans Recht begeben; wie ihnen das bekommen würde, würden sie wohl befinden, denn seines Vaters Brief würde ihnen nicht so viel eintragen,
als sie wohl meinttenn, Darauff Johann Riedennstein geantwort, das die Pfenner nicht der hoffnung, das Jre Elttern sfgl. betrogen oder auch sfgl.
wie sie wohl meinten. Darauf hat Johann Riedennstein geantwortet, dass die Pfänner nicht der Meinung seien, dass ihre Eltern Seine Fürstlichen Gnaden betrogen oder auch Seiner Fürstlichen Gnaden
Elttervatter vergebenn habenn solten, wurde sich auch so fernn sfgl der sachenn recht nachforsch2[?] wurde, im grunde der warheit ob Gott will nicht erfindenn, das auch die pfenner, als sfgl kurz hievor in der anntwort anngezogenn, den Furstlichen Räthen geschenckt habenn solttenn, sey Jhnenn vnbewust vermeinenn auch nicht das es geschehenn sey, Vndertheniglich bittennde, sfgl. woltte den Jenigenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Großvater vergiftet haben sollten; es würde sich auch, sofern Seine Fürstlichen Gnaden der Sache recht nachforschen[?] würden, im Grunde der Wahrheit, so Gott will, nicht so finden; dass auch die Pfänner, wie Seine Fürstlichen Gnaden kurz zuvor in der Antwort angezogen hätten, den Fürstlichen Räten Geschenke gemacht haben sollten, sei ihnen unbewusst, und sie meinten auch nicht, dass es geschehen sei; untertänig bittend, Seine Fürstlichen Gnaden wollten denjenigen,
Unsichere Lesungen
- furtrenn — Wortanfang unklar
- nachforsch — Endung als Schnörkel
S. 458
Bl. 226vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteElttervatter vergebenn habenn solten, wurde sich auch so fernn sfgl der sachenn recht nachforsch[?] wurde, im grunde der warheit ob Gott will nicht erfindenn, das auch die pfenner, als sfgl kurz hievor in der anntwort anngezogenn, den Furstlichen Räthen geschenckt habenn solttenn, sey Jhnenn vnbewust vermeinenn auch nicht das es geschehenn sey, Vndertheniglich bittennde, sfgl. woltte den Jenigenn,
…Großvater vergiftet haben sollten; es würde sich auch, sofern Seine Fürstlichen Gnaden der Sache recht nachforschen[?] würden, im Grunde der Wahrheit, so Gott will, nicht so finden; dass auch die Pfänner, wie Seine Fürstlichen Gnaden kurz zuvor in der Antwort angezogen hätten, den Fürstlichen Räten Geschenke gemacht haben sollten, sei ihnen unbewusst, und sie meinten auch nicht, dass es geschehen sei; untertänig bittend, Seine Fürstlichen Gnaden wollten denjenigen,
so die pfenner bey sfgl. dero gestalt anngegebenn, als das sie sfgl. nachteil fahr vnnd hindering suchenn oder begerenn soltenn, nicht glaubenn gebenn, sonndern den pfennern so gnediglich erscheinenn,
die die Pfänner bei Seiner Fürstlichen Gnaden dergestalt angegeben hätten, als ob sie Seiner Fürstlichen Gnaden Nachteil, Gefahr und Hinderung suchen oder begehren sollten, keinen Glauben schenken, sondern den Pfännern so gnädig erscheinen
vnnd sie zu gepurlicher anntwort kommenn lassenn, So wurdenn sfgl. vngezweiuelt im grundt vnnd der warheit, die alle ding richtet, den handell viel annderst, dann sie bey sfgl. anngegebenn, befindenn.
und sie zu gebührender Antwort kommen lassen; so würden Seine Fürstlichen Gnaden ungezweifelt im Grund und in der Wahrheit, die alle Dinge richtet, den Handel viel anders befinden, als sie bei Seiner Fürstlichen Gnaden angegeben worden seien.
Hierauff sfgl. gesagt, Ja ihr wolt euch viel enndtschuldigenn, Jhr seidt Bösewichtte, Jch weis das etliche meinen Räthenn geldt gebottenn habenn, Was ihr beide seidt dessenn weis ich nicht, Wenn ihr aber meinenn dienern auch riethet, vnnd meinenn nutz so wohl als den ewern suchttet, vnnd nicht hindertet, so kundte Jch euch glaubenn gebenn, Dieweil ihr aber das nicht thut, vnnd nichts annders sucht, dann mein Saltzwerck nieder zulegenn, So kann ich euch auch in dem nicht enndtschuldiget nehmenn, vnnd ehe dann Jch das gestattenn wolte, mir mein Saltzwerck dermassenn nieder zulegenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Hierauf haben Seine Fürstlichen Gnaden gesagt: Ja, ihr wollt euch viel entschuldigen; ihr seid Bösewichte. Ich weiß, dass etliche meinen Räten Geld geboten haben; was ihr beide seid, dessen weiß ich nicht. Wenn ihr aber meinen Dienern auch rietet und meinen Nutzen so wohl wie den euren suchtet und nicht hindertet, so könnte ich euch Glauben schenken. Weil ihr aber das nicht tut und nichts anderes sucht, als mein Salzwerk niederzulegen, so kann ich euch auch in dem nicht als entschuldigt annehmen; und ehe ich das gestatten wollte, mir mein Salzwerk dermaßen niederzulegen,
S. 459
Bl. 227rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteHierauff sfgl. gesagt, Ja ihr wolt euch viel enndtschuldigenn, Jhr seidt Bösewichtte, Jch weis das etliche meinen Räthenn geldt gebottenn habenn, Was ihr beide seidt dessenn weis ich nicht, Wenn ihr aber meinenn dienern auch riethet, vnnd meinenn nutz so wohl als den ewern suchttet, vnnd nicht hindertet, so kundte Jch euch glaubenn gebenn, Dieweil ihr aber das nicht thut, vnnd nichts annders sucht, dann mein Saltzwerck nieder zulegenn, So kann ich euch auch in dem nicht enndtschuldiget nehmenn, vnnd ehe dann Jch das gestattenn wolte, mir mein Saltzwerck dermassenn nieder zulegenn,
…Hierauf haben Seine Fürstlichen Gnaden gesagt: Ja, ihr wollt euch viel entschuldigen; ihr seid Bösewichte. Ich weiß, dass etliche meinen Räten Geld geboten haben; was ihr beide seid, dessen weiß ich nicht. Wenn ihr aber meinen Dienern auch rietet und meinen Nutzen so wohl wie den euren suchtet und nicht hindertet, so könnte ich euch Glauben schenken. Weil ihr aber das nicht tut und nichts anderes sucht, als mein Salzwerk niederzulegen, so kann ich euch auch in dem nicht als entschuldigt annehmen; und ehe ich das gestatten wollte, mir mein Salzwerk dermaßen niederzulegen,
Ehe wolt ich das die Stadt Allenndorff in grundt abgebrenndt were, Darauff Johann Riedennstein abermahls vndertheniglich gebettenn sie nicht zuverdenncken, das sie die viel gethanenn bitt abermahls repetirten, dann sfgl. werde den Hanndell im grundt der warheit viel ein anders befindenn, Dargegenn sfgl. schlieslich geanntwortt,
eher wollte ich, dass die Stadt Allendorf bis auf den Grund abgebrannt wäre. Darauf hat Johann Riedennstein abermals untertänig gebeten, es ihnen nicht zu verdenken, dass sie die vielfach getane Bitte abermals wiederholten, denn Seine Fürstlichen Gnaden würden den Handel im Grunde der Wahrheit ganz anders befinden. Dagegen haben Seine Fürstlichen Gnaden schließlich geantwortet,
er wolle den handell was sfgl. darin zuthun, bedenncken, vnnd gesagt ziehet hin ihr hapt ewern bescheidt, Diese hanndtlung ist geschehen in beysein sfgl. vnnd sfgl Secretarien genanndt Simon, vnnd der zweyer Gesanndtenn im Schlos zu Friedewaldt Sonntags am tage Barthol.
er wolle den Handel, was Seine Fürstlichen Gnaden darin zu tun hätten, bedenken, und gesagt: Zieht hin, ihr habt euren Bescheid. Diese Verhandlung ist geschehen im Beisein Seiner Fürstlichen Gnaden und Seiner Fürstlichen Gnaden Sekretärs, genannt Simon, und der zwei Gesandten im Schloss zu Friedewald am Sonntag, dem Tag Bartholomaei (24. August).
Nach dem nun die Gesanndtenn vffgesessenn, nach Haus zu rittenn, Jst sfgl. auch ausgerittenn, Jrer an sichttigk wordenn vnnd im zureitenn zu Johann Riedenstein gesagt, Reuhe[?] her, wir mussenn bass vonn der sach redenn, vnnd vnder anndern mancherley redenn anngehabenn, Wie meinstu das dieser sach ein wegk gefundenn werde, Dann ich werde berichtt, das meine knechte nit siedenn können, Wen sie nicht auff ewere tage vnnd nebenn ewernn knechtenn ziehenn sollenn, Darauff Johann Riedennstein geantwort sfgl. mussenn in dem den knechtenn nit so hoch glaubenn gebenn, dan sfgl habe Je wohl vermerckt, wie die knechte den Pfennern geneigt, es werdenn auch sfgl. in warheit befindenn, das sfgl. knechtte vff die vnderschiedtliche tage,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Nachdem nun die Gesandten aufgesessen waren, um nach Hause zu reiten, sind Seine Fürstlichen Gnaden auch ausgeritten, ihrer ansichtig geworden und haben im Heranreiten zu Johann Riedenstein gesagt: Reite[?] her, wir müssen besser von der Sache reden, und unter anderen mancherlei Reden angehoben: Wie meinst du, dass für diese Sache ein Weg gefunden werde? Denn ich werde berichtet, dass meine Knechte nicht sieden können, wenn sie nicht an euren Tagen und neben euren Knechten ziehen sollen. Darauf hat Johann Riedennstein geantwortet, Seine Fürstlichen Gnaden müssten in dem den Knechten nicht so hohen Glauben schenken, denn Seine Fürstlichen Gnaden hätten ja wohl gemerkt, wie die Knechte den Pfännern gesinnt seien; es würden auch Seine Fürstlichen Gnaden in Wahrheit befinden, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte an den unterschiedlichen Tagen
Unsichere Lesungen
- viel ein an= — „ein“ unsicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)