Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 460–469
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 460–469 · Bl. 227v–232r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 460
Bl. 227vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteNach dem nun die Gesanndtenn vffgesessenn, nach Haus zu rittenn, Jst sfgl. auch ausgerittenn, Jrer an sichttigk wordenn vnnd im zureitenn zu Johann Riedenstein gesagt, Reuhe1[?] her, wir mussenn bass vonn der sach redenn, vnnd vnder anndern mancherley redenn anngehabenn, Wie meinstu das dieser sach ein wegk gefundenn werde, Dann ich werde berichtt, das meine knechte nit siedenn können, Wen sie nicht auff ewere tage vnnd nebenn ewernn knechtenn ziehenn sollenn, Darauff Johann Riedennstein geantwort sfgl. mussenn in dem den knechtenn nit so hoch glaubenn gebenn, dan sfgl habe Je wohl vermerckt, wie die knechte den Pfennern geneigt, es werdenn auch sfgl. in warheit befindenn, das sfgl. knechtte vff die vnderschiedtliche tage,
…Nachdem nun die Gesandten aufgesessen waren, um nach Hause zu reiten, sind Seine Fürstlichen Gnaden auch ausgeritten, ihrer ansichtig geworden und haben im Heranreiten zu Johann Riedenstein gesagt: Reite[?] her, wir müssen besser von der Sache reden, und unter anderen mancherlei Reden angehoben: Wie meinst du, dass für diese Sache ein Weg gefunden werde? Denn ich werde berichtet, dass meine Knechte nicht sieden können, wenn sie nicht an euren Tagen und neben euren Knechten ziehen sollen. Darauf hat Johann Riedennstein geantwortet, Seine Fürstlichen Gnaden müssten in dem den Knechten nicht so hohen Glauben schenken, denn Seine Fürstlichen Gnaden hätten ja wohl gemerkt, wie die Knechte den Pfännern gesinnt seien; es würden auch Seine Fürstlichen Gnaden in Wahrheit befinden, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte an den unterschiedlichen Tagen
wohl ziehenn vnnd siedenn können, sonnderlich wann sfgl. wie anngefanngenn, mit dem Sohlennkastenn fortfarenn lasse, Hierauff sfgl. gesagt, Ja Jch kenne sie wohl, das sie gerne mich vnnd euch zwingenn wolttenn, Jch will Jme aber ferner nachdenncken, dann Jch bin nicht geneigt, ewernn schadenn zusuchenn, sonnder alwege mein Saltz dermassenn anzuwerdenn2[?], das es euch ohne schadenn sey,Läuft auf der nächsten Seite weiter
wohl ziehen und sieden könnten, besonders wenn Seine Fürstlichen Gnaden, wie angefangen, mit dem Solekasten fortfahren ließen. Hierauf haben Seine Fürstlichen Gnaden gesagt: Ja, ich kenne sie wohl, dass sie gern mich und euch zwingen wollten. Ich will dem aber ferner nachdenken, denn ich bin nicht geneigt, euren Schaden zu suchen, sondern allewege mein Salz dermaßen abzusetzen[?], dass es euch ohne Schaden sei,
Unsichere Lesungen
- Reuhe — Wort unsicher
- anzuwerdenn — evtl. anzuwendenn
S. 461
Bl. 228rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitewohl ziehenn vnnd siedenn können, sonnderlich wann sfgl. wie anngefanngenn, mit dem Sohlennkastenn fortfarenn lasse, Hierauff sfgl. gesagt, Ja Jch kenne sie wohl, das sie gerne mich vnnd euch zwingenn wolttenn, Jch will Jme aber ferner nachdenncken, dann Jch bin nicht geneigt, ewernn schadenn zusuchenn, sonnder alwege mein Saltz dermassenn anzuwerdenn[?], das es euch ohne schadenn sey,
…wohl ziehen und sieden könnten, besonders wenn Seine Fürstlichen Gnaden, wie angefangen, mit dem Solekasten fortfahren ließen. Hierauf haben Seine Fürstlichen Gnaden gesagt: Ja, ich kenne sie wohl, dass sie gern mich und euch zwingen wollten. Ich will dem aber ferner nachdenken, denn ich bin nicht geneigt, euren Schaden zu suchen, sondern allewege mein Salz dermaßen abzusetzen[?], dass es euch ohne Schaden sei,
vnnd habe derhalbenn kundtschafft vfgelegt, vnnd wege gesucht, das ich mein Saltz souiel Jch dessenn gesiedenn kann, vf dem wasser hinab wohl weis abzuwerdenn,
und habe deshalb Kundschaft aufgelegt und Wege gesucht, dass ich mein Salz, soviel ich dessen sieden kann, auf dem Wasser hinab wohl abzusetzen weiß.
So will ich auch dem kauffgelde mitt den — 4 thalernn vnnd — 2 fl. weitter nachdenncken, Darauff Johann Nydennstein schlieslich geantwort, das die pfenner Je nicht annders vonn sfgl. vertröstet, dann das sfgl.
So will ich auch dem Kaufgeld mit den 4 Talern und 2 Gulden weiter nachdenken. Darauf hat Johann Nydennstein schließlich geantwortet, dass die Pfänner ja nicht anders von Seiner Fürstlichen Gnaden vertröstet worden seien, als dass Seine Fürstlichen Gnaden
Jhrenn schadenn in alwege zuuerkommenn geneigt, Vndertheniglich bittennde, sfgl. wolttenn dem auch also nachkommenn, Es werdenn auch sfgl. souiel das kauffgeldt belanngt bey der Lanndtschafft liederlich rath findenn, aus vhrsachenn,
ihrem Schaden in jeder Weise zuvorzukommen geneigt seien; untertänig bittend, Seine Fürstlichen Gnaden wollten dem auch so nachkommen. Es würden auch Seine Fürstlichen Gnaden, soviel das Kaufgeld anlangt, bei der Landschaft leicht Rat finden, aus der Ursache,
Dieweil der fuhrmann nicht des kauffgeldes des Saltzes sonnder der Zehrung halbenn das Saltz dieser theurenn zeit, neher nit gebenn kann, abermahls vndertheniglich bittennde, sfgl. woltte dem hanndell aufs furderlichst doch nach sfgl. gelegenheit, nachdenncken, vnnd sfgl. dieses gnedigenn abschiedts vnderthenig gedannckt.
weil der Fuhrmann nicht wegen des Kaufgeldes des Salzes, sondern wegen der Zehrung das Salz in dieser teuren Zeit nicht billiger geben kann; abermals untertänig bittend, Seine Fürstlichen Gnaden wollten dem Handel aufs Förderlichste, doch nach Seiner Fürstlichen Gnaden Gelegenheit, nachdenken, und haben Seiner Fürstlichen Gnaden für diesen gnädigen Abschied untertänig gedankt.
S. 462
Bl. 228vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Philips vonn Gottes gnadenn Lanndtgraue zu hessenn, Graue zu Catzennelnpogen Vnsernn liebenn Getrewenn, gemeinenn pfennern vnsers Saltzwercks zu Allenndorff ann der Werra Liebenn Getrewenn.
Philips, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen. Unseren lieben Getreuen, den gemeinen Pfännern unseres Salzwerks zu Allendorf an der Werra. Liebe Getreue.
Nach dem ihr vns, als wir am Jungstenn zu Friedewaldt gewesenn, durch ewere geschicktenn ein Supplication hapt vberanntworttenn lassenn, dero Jnnhalt wir damahlen verlesenn, Auch vns darauff vnsers gemuts einer massenn Jegenn ewernn Gesanndtenn erclert, Vnnd die sach bis anhero in bedennckenn genommenn, Damitt aber wir wissenn mogenn, so wir vnsere Räthe, ewerm bittenn nach, niedersetztenn,
Nachdem ihr uns, als wir jüngst zu Friedewald gewesen sind, durch eure Abgeschickten eine Supplikation habt überantworten lassen, deren Inhalt wir damals verlesen, uns auch darauf unseres Gemüts einigermaßen gegenüber euren Gesandten erklärt und die Sache bis hierher in Bedenken genommen haben: Damit wir aber wissen mögen, wenn wir unsere Räte eurer Bitte nach einsetzten,
was ihr als dann zu vns clagenn wolttet, So thun wir hiemit ann euch begerenn, Jr wollet vns zum furderlichstenn verstendigenn, so wir wie gemelt vnsere Räthe nieder setz1[?] wurdenn,
was ihr dann gegen uns klagen wolltet, so begehren wir hiermit an euch, ihr wollet uns aufs Förderlichste verständigen, wenn wir, wie gemeldet, unsere Räte einsetzen[?] würden,
Was ihr als dann zu vns klagenn woltet, Weitter darnach zurichttenn habenn, Des versehenn wir vns zu euch, denenn wirs also vnuer halttenn wolttenn sein lassenn, Datum Rößen[?]stein, den 11.Läuft auf der nächsten Seite weiter
was ihr dann gegen uns klagen wolltet, um uns weiter danach zu richten. Dessen versehen wir uns zu euch, denen wir es so nicht vorenthalten sein lassen wollten. Gegeben zu Rößen[?]stein, den 11.
Unsichere Lesungen
- setz — Endung als Schnörkel
S. 463
Bl. 229rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteWas ihr als dann zu vns klagenn woltet, Weitter darnach zurichttenn habenn, Des versehenn wir vns zu euch, denenn wirs also vnuer halttenn wolttenn sein lassenn, Datum Rößen[?]stein, den 11.
…was ihr dann gegen uns klagen wolltet, um uns weiter danach zu richten. Dessen versehen wir uns zu euch, denen wir es so nicht vorenthalten sein lassen wollten. Gegeben zu Rößen[?]stein, den 11.
Dem durchleuchtigenn Hochgebornnen furstenn vnndt herrn, Herrn Philipsenn Lanndtgrauenn zu hessenn, Grauenn zu Catzennelnpogenn, Vnserm gnedigen herrenn, Durchleuchtiger Hochgebornner furst vnnd herr, E. f. gl. seindt vnsere gehorsame getrew dienst, vber die pflicht zuuor, Gnediger herr, E.
Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipsen, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, unserem gnädigen Herrn. Durchlauchtiger, hochgeborener Fürst und Herr, Euer Fürstlichen Gnaden seien unsere gehorsamen, getreuen Dienste über die Pflicht hinaus zuvor. Gnädiger Herr, Euer
Jungst an vns gethann schreibenn, des datum stehet den 11.
jüngst an uns getanes Schreiben, dessen Datum den 11.
Septembris, habenn wir in vnderthenigkeit empfangen vnnd Jnnhalts verlesenn, darinne E fgl. zuwissen begeret, da E.
September steht, haben wir in Untertänigkeit empfangen und seines Inhalts verlesen, worin Euer Fürstliche Gnaden zu wissen begehren, falls Euer
G. clagenn wolttenn, Welches vns nit wenig /: wie Gott zeugenn mus :/ bekümmert, vnnd zu hertzenn ganngenn, Nach dem E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gnaden klagen wollten; was uns nicht wenig (wie Gott bezeugen muss) bekümmert und zu Herzen gegangen ist, nachdem Euer
Unsichere Lesungen
- Rößen=stein — Ortsname unsicher); Bing sst. (Signatur, Kürzel unsicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
S. 464
Bl. 229vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. clagenn wolttenn, Welches vns nit wenig /: wie Gott zeugenn mus :/ bekümmert, vnnd zu hertzenn ganngenn, Nach dem E.
…Gnaden klagen wollten; was uns nicht wenig (wie Gott bezeugen muss) bekümmert und zu Herzen gegangen ist, nachdem Euer
G. zu mehrmahlen, vnser annliegenndt not, Jammer vnnd verderbenn, durch Supplication vnnd mundtlichenn bericht, verlanngst vnnd gnugsams verstanden, auch vngezweiuelt durch E.
Gnaden mehrmals unsere anliegende Not, Jammer und Verderben durch Supplikation und mündlichen Bericht längst und genügend verstanden haben, auch ungezweifelt durch Euer
G. hiezgehapte1 Räthe vnser bitt nach gnugsams vnderrichttet, Aber vor dem allenn, So wollenn wir doch E.
Gnaden hier gehabte Räte unserer Bitte nach genügend unterrichtet worden sind. Aber vor dem allem, so wollen wir doch Euer
G. zu vnderthenigenn diennst vnnd gnedigenn gefallenn, nachmahls diese vnsere beschwerung, vnnd so dem Vertrage ganntz vnnd gar vngemes, vnndt Jegenn, vnnd zuwiedder den Artickell in vnderthenigkeit nicht pergenn.
Gnaden zu untertänigem Dienst und gnädigem Gefallen nochmals diese unsere Beschwerungen, die dem Vertrag ganz und gar ungemäß und gegen und zuwider den Artikeln sind, in Untertänigkeit nicht verbergen.
Vnnd zum erstenn, das wir am verkauffe des Saltzes Jnns Furstennthumb zu Hessenn verhindert, vnnd mercklich beschwert werdenn, Zum anndernn, das wir am verzogk der Sohlenn,
Und zum ersten, dass wir am Verkauf des Salzes ins Fürstentum zu Hessen gehindert und merklich beschwert werden. Zum anderen, dass wir am Ziehen (Bezug) der Sole,
so vnns ohne alle mittell aus krafft vnser Erbgerechtigkeit zugeeignet, auff vnsere zugeordenntte tage, betrangt werdenn, Zum drittenn das vnns etliche meister vnnd Söderknechte, vber die zahl so E.
die uns ohne alle Mittel kraft unserer Erbgerechtigkeit zugeeignet ist, an unseren zugeordneten Tagen bedrängt werden. Zum dritten, dass uns etliche Meister und Söderknechte über die Zahl hinaus, die Euer
G. zugelassenn, enndtzogenn, vnnd noch teglich enndtzogenn, vnnd abgespannet werdenn, auff E.
Gnaden zugelassen haben, entzogen worden sind und noch täglich entzogen und abgeworben werden, die auf Euer
G. seittenn arbeitenn vnd in vnsern be hausungenn, Zuwiedder dem verwilligtem vertrage wohnenn, Zum vierdtenn das vnnsere Böderknechte vnnd gesinde E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gnaden Seite arbeiten und in unseren Behausungen, zuwider dem bewilligten Vertrag, wohnen. Zum vierten, dass unsere Söderknechte und unser Gesinde Euer
Unsichere Lesungen
- hiezgehapte — evtl. hiezugehapte
S. 465
Bl. 230rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. seittenn arbeitenn vnd in vnsern be hausungenn, Zuwiedder dem verwilligtem vertrage wohnenn, Zum vierdtenn das vnnsere Böderknechte vnnd gesinde E.
…Gnaden Seite arbeiten und in unseren Behausungen, zuwider dem bewilligten Vertrag, wohnen. Zum vierten, dass unsere Söderknechte und unser Gesinde Euer
F. gl. wieder vnnsere altte priuilegia eidthafftige soltenn gemacht werdenn, Zum funfftenn, das vnns etzliche hause vnnd bergkfriede auff vnnser stettenn abgebrochenn, vnnd auff E.
Fürstlichen Gnaden wider unsere alten Privilegien eidespflichtig gemacht werden sollten. Zum fünften, dass uns etliche Häuser und Bergfriede auf unseren Stätten abgebrochen und auf Euer
G. on alle erstattung gesazt wordenn, Zum sechstenn, das E.
Gnaden ohne alle Erstattung gesetzt worden sind. Zum sechsten, dass Euer
Amptleut des vertrages, noch auff heutigenn tagk nit bestellet, vnnd das der obgerurte bewilligte vertragk, vonn Ritterschafft vnnd Landtschafft des Furstenthumbs zu Hessenn, desgleichenn Chur: vnnd furstenn zu Sachssenn bis noch nit bewilliget vnnd ratificiret,
Amtleute des Vertrags noch bis auf den heutigen Tag nicht bestellt sind und dass der oben berührte bewilligte Vertrag von Ritterschaft und Landschaft des Fürstentums zu Hessen, desgleichen von Kurfürst und Fürsten zu Sachsen bis jetzt nicht bewilligt und ratifiziert ist.
Zum siebendenn, das wir ann vnnser altenn hergebrachtenn gerechttigkeit turbirt vnnd betrangt, In dem das wir ann vnnser gewonnlichenn rechtfertigung, so wir zwischll1[?] den Guthernn vnnd Irenn knechtenn, geubet vnnd gebrauchet habenn, vonn E.
Zum siebenten, dass wir an unserer alten hergebrachten Gerechtigkeit gestört (turbiert) und bedrängt werden, indem wir an unserer gewöhnlichen Rechtfertigung, die wir zwischen[?] den Gutsherren und ihren Knechten geübt und gebraucht haben, von Euer
G. beuelchhabernn verhindert werdenn, Vnnd wiewohl derselbigenn noch etliche mehr, So wollenn wir doch vmb kurtz willenn, diese als die vor nembsten artickell vnnser beschwerung vnnd betrangung Gott, vnnd E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gnaden Befehlshabern gehindert werden. Und wiewohl derselben noch etliche mehr sind, so wollen wir doch um der Kürze willen diese als die vornehmsten Artikel unserer Beschwerung und Bedrängung Gott und Euer
Unsichere Lesungen
- zwischll — Endung undeutlich, wohl zwischen
S. 466
Bl. 230vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. beuelchhabernn verhindert werdenn, Vnnd wiewohl derselbigenn noch etliche mehr, So wollenn wir doch vmb kurtz willenn, diese als die vor nembsten artickell vnnser beschwerung vnnd betrangung Gott, vnnd E.
…Gnaden Befehlshabern gehindert werden. Und wiewohl derselben noch etliche mehr sind, so wollen wir doch um der Kürze willen diese als die vornehmsten Artikel unserer Beschwerung und Bedrängung Gott und Euer
G. hiermit vnderthenigklich zugestellet habenn, Mit vnderthenniger vleisiger1[?] bitt, E.
Gnaden hiermit untertänig zugestellt haben, mit untertäniger, fleißiger[?] Bitte, Euer
G. wollenn nachmahls vmb Gotts vnnd seines ewigenn worts willenn, dieselbigenn zum furderlichstenn vnd durch niedersezung der scheidtsrichter Lauts vnnser Jungst zu Friedewaldt vbergebenenn Supplication,
Gnaden wollen nochmals um Gottes und seines ewigen Wortes willen dieselben aufs Förderlichste und durch Einsetzung der Schiedsrichter laut unserer jüngst zu Friedewald übergebenen Supplikation
vnnd vermöge des vertrags gnedigklich lassenn enndtscheiden vnnd benehmenn, Damit wir durch solche verlengerung nicht so erbermblich zu wiedder dem obgerurtenn bewilligtenn Recess vnnd E.
und kraft des Vertrags gnädig entscheiden und beheben lassen, damit wir durch solche Verlängerung nicht so erbärmlich, zuwider dem oben berührten bewilligten Rezess und Euer
G. gnediger vertröstung zum ewigenn vnuerwindtlichenn schadenn, vnnd Bettelstabe vnuerschuldt gefuret werdenn, Inn gnediger betrachtung, das sich E.
Gnaden gnädiger Vertröstung, zu ewigem, unverwindlichem Schaden und Bettelstab unverschuldet geführt werden; in gnädiger Betrachtung, dass sich Euer
Gl. bey Irenn furstlichenn warenn worttenn, gutem glaubenn, vnnd trewenn, im worte der warheit versprochenn vnnd verpflichtet hatt, das solcher E.
Gnaden bei ihren fürstlichen wahren Worten, gutem Glauben und Treue im Wort der Wahrheit versprochen und verpflichtet haben, dass solches Euer
F. gl. furgenommner gebeur2[?], vnns ann vnnser Erbgerechtigkeit des Salzsiedenns vnnd verkeuffenns, vnnd ann allem dem Jenigen, das darzu gehöret, vor allenn dingenn keinenn schadenn oder nachteil bringenn, oder geberenn soll, Hierinne wolle sich E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Fürstlichen Gnaden vorgenommenes Gebäu[?] uns an unserer Erbgerechtigkeit des Salzsiedens und Verkaufens und an allem demjenigen, das dazu gehört, vor allen Dingen keinen Schaden oder Nachteil bringen oder gebären soll. Hierin wolle sich Euer
Unsichere Lesungen
- vleisiger — Schreibung undeutlich
- gebeur — Lesung unsicher
S. 467
Bl. 231rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteF. gl. furgenommner gebeur[?], vnns ann vnnser Erbgerechtigkeit des Salzsiedenns vnnd verkeuffenns, vnnd ann allem dem Jenigen, das darzu gehöret, vor allenn dingenn keinenn schadenn oder nachteil bringenn, oder geberenn soll, Hierinne wolle sich E.
…Fürstlichen Gnaden vorgenommener Bau[?] uns an unserer Erbgerechtigkeit des Salzsiedens und -verkaufens und an allem, was dazu gehört, vor allen Dingen keinen Schaden oder Nachteil bringen oder hervorbringen soll; hierin wolle sich Euer
G. wie ein löblicher furst gnedig vnnd furstlich erzeigenn, vnnd vnns bey solcher Furstlich gnedigenn zusage vnnd vertröstung, vnnd dem obgerurten bewilligtenn vertrage gnedigklich schuzenn, schirmenn, vnnd behalttenn,
Gnaden, wie ein löblicher Fürst, gnädig und fürstlich erzeigen und uns bei solcher fürstlich gnädigen Zusage und Vertröstung und dem oben berührten bewilligten Vertrag gnädiglich schützen, schirmen und erhalten,
vnnd den lohnn vonn Gott dem almechtigenn vnnser aller erlöser vnnd behalter gewarttenn, So seindt auch wirs vber vnnsere schuldige pflichte dienst in vnderthenigkeit vngespartes Leibes vnnd guts zuuerdienenn sonnderlich willigk, Datum Allendorff anno ꝛc.3 39.
und den Lohn von Gott dem Allmächtigen, unser aller Erlöser und Erhalter, erwarten; so sind auch wir, dies über unsere schuldigen Pflichten und Dienste hinaus in Untertänigkeit mit ungespartem Leib und Gut zu verdienen, besonders willig. Gegeben zu Allendorf im Jahr 1539.
Gemeine Pfenner zu Allendorff ssbt1[?] Vent2[?] Donnerstags nach Matthæi Anno ꝛc. 39. seindt Salzgrebenn, Marttenn, sampt beidenn Räthenn, vnnd dem ausschos gemeiner pfenner auff dem Rathause beyeinannder versamblet gewesenn, Vnnd habenn gedachte Salzgreben vnnd Marttenn, auff anngebenn vnnsers gnedigenn herrn Baumeisters Heinrich Muldeners gemeinen pfennernn anngezeigt, Was gestalt gedachter Muldener mit Ihnenn des Gebaues halbenn vor dem Gewelbe geredt, Nemblich das vnnser gnediger furst vnnd herr ein kunst dahin sezenn wolle, die das wilde wasser vnns den Born, wenn mann seudet, abösenn solle, vnnd darauf gemeiner pfenner Rath vnnd bedenckenn begeret, Was sie desselbigenn bawes halbenn bedacht, Hierauff habenn beide Rethe sampt dem ausschos vnnd gemeinenn pfennernn gerathschlaget, vnnd einmutiglich geschlossenn, das Ine keines wegs zurathenn, oder möglich, In einichenn gebaw zubewilligenn, vor der zeit das sie sehenn, ob Inenn der obgerurte vertragk gehalten, vnnd sie wiederumb zum siedenn kommenn möchttenn, vnnd Salzgrebenn vnnd Marttenn gedachtenn Heinrichenn Muldenernn, dieselbige anntwort wiederumb annzusagenn beuohlenn, Vent[?] Sonnabendts am abendt Sancti Micha: des morgens vor tage ist diese nachuolgende schrifft annkommen,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gemeine Pfänner zu Allendorf ssbt[?] Vent[?] Am Donnerstag nach Matthäi (25. September) im Jahr 1539 sind die Salzgrafen, die Marten, samt beiden Räten und dem Ausschuss der gemeinen Pfänner auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen, und die genannten Salzgrafen und Marten haben auf Angabe des Baumeisters unseres gnädigen Herrn, Heinrich Muldener, den gemeinen Pfännern angezeigt, in welcher Weise der genannte Muldener mit ihnen wegen des Baues vor dem Gewölbe geredet hat, nämlich dass unser gnädiger Fürst und Herr eine Kunst (ein Hebewerk) dorthin setzen wolle, die das wilde Wasser uns von dem Born, wenn man siedet, ablösen[?] solle, und darauf der gemeinen Pfänner Rat und Bedenken begehrt, was sie wegen desselben Baues bedacht hätten; hierauf haben beide Räte samt dem Ausschuss und den gemeinen Pfännern beratschlagt und einmütig beschlossen, dass ihnen keineswegs zu raten oder möglich sei, in irgendeinen Bau zu willigen, vor der Zeit, dass sie sehen, ob ihnen der oben berührte Vertrag gehalten werde und sie wieder zum Sieden kommen könnten, und die Salzgrafen und Marten wurden beauftragt, dem genannten Heinrich Muldener dieselbe Antwort wiederum anzusagen. Vent[?] Am Samstag, am Vorabend Sankt Michaelis (Ende September), des Morgens vor Tag ist diese nachfolgende Schrift angekommen:
Unsichere Lesungen
- ssbt — Kürzel, wohl subscripserunt
- Vent — wohl Vnnd, Kürzel unklar
- ꝛc. — Kürzelzeichen vor Jahreszahl
S. 468
Bl. 231vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteGemeine Pfenner zu Allendorff ssbt[?] Vent1[?] Donnerstags nach Matthæi Anno ꝛc. 39. seindt Salzgrebenn, Marttenn, sampt beidenn Räthenn, vnnd dem ausschos gemeiner pfenner auff dem Rathause beyeinannder versamblet gewesenn, Vnnd habenn gedachte Salzgreben vnnd Marttenn, auff anngebenn vnnsers gnedigenn herrn Baumeisters Heinrich Muldeners gemeinen pfennernn anngezeigt, Was gestalt gedachter Muldener mit Ihnenn des Gebaues halbenn vor dem Gewelbe geredt, Nemblich das vnnser gnediger furst vnnd herr ein kunst dahin sezenn wolle, die das wilde wasser vnns den Born, wenn mann seudet, abösenn solle, vnnd darauf gemeiner pfenner Rath vnnd bedenckenn begeret, Was sie desselbigenn bawes halbenn bedacht, Hierauff habenn beide Rethe sampt dem ausschos vnnd gemeinenn pfennernn gerathschlaget, vnnd einmutiglich geschlossenn, das Ine keines wegs zurathenn, oder möglich, In einichenn gebaw zubewilligenn, vor der zeit das sie sehenn, ob Inenn der obgerurte vertragk gehalten, vnnd sie wiederumb zum siedenn kommenn möchttenn, vnnd Salzgrebenn vnnd Marttenn gedachtenn Heinrichenn Muldenernn, dieselbige anntwort wiederumb annzusagenn beuohlenn, Vent[?] Sonnabendts am abendt Sancti Micha: des morgens vor tage ist diese nachuolgende schrifft annkommen,
Gemeine Pfänner zu Allendorf ssbt[?] Vent[?] Am Donnerstag nach Matthäi (25. September) im Jahr 1539 sind die Salzgrafen, die Marten, samt beiden Räten und dem Ausschuss der gemeinen Pfänner auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen, und die genannten Salzgrafen und Marten haben auf Angabe des Baumeisters unseres gnädigen Herrn, Heinrich Muldener, den gemeinen Pfännern angezeigt, in welcher Weise der genannte Muldener mit ihnen wegen des Baues vor dem Gewölbe geredet hat, nämlich dass unser gnädiger Fürst und Herr eine Kunst (ein Hebewerk) dorthin setzen wolle, die das wilde Wasser uns von dem Born, wenn man siedet, ablösen[?] solle, und darauf der gemeinen Pfänner Rat und Bedenken begehrt, was sie wegen desselben Baues bedacht hätten; hierauf haben beide Räte samt dem Ausschuss und den gemeinen Pfännern beratschlagt und einmütig beschlossen, dass ihnen keineswegs zu raten oder möglich sei, in irgendeinen Bau zu willigen, vor der Zeit, dass sie sehen, ob ihnen der oben berührte Vertrag gehalten werde und sie wieder zum Sieden kommen könnten, und die Salzgrafen und Marten wurden beauftragt, dem genannten Heinrich Muldener dieselbe Antwort wiederum anzusagen. Vent[?] Am Samstag, am Vorabend Sankt Michaelis (Ende September), des Morgens vor Tag ist diese nachfolgende Schrift angekommen:
Philips vonn Gotts gnadenn Landtgraff zu Hessenn Graff zu Cazenelnpogen ꝛc Vnsernn liebenn Getrewenn N. den gemeinenn pfennernn zu Allendorff ann der Werra ꝛc Liebenn Getrewenn, Wir habenn ewer schreibenn am Abendt Sancti Mathæi nechstuergangenn gegeben, verstanndenn, Vnnd wiewohl wir euch nicht minder dann vnns zu gutem gernne gesehenn hettenn, das wir zu beiden theilnn, solche erorterung hettenn mugenn vberigk sein, So wollenn wir doch, dieweil wir vermerckenn, das euch die sachenn so hoch anngelegenn sein, dem auch nachuolgender gestalt nit zuwieder sein,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc. Unseren lieben Getreuen N., den gemeinen Pfännern zu Allendorf an der Werra etc. Liebe Getreue, wir haben euer Schreiben, gegeben am Vorabend Sankt Matthäi (20. September) nächstvergangen, verstanden; und wiewohl wir es euch nicht minder als uns zum Guten gern gesehen hätten, dass wir auf beiden Seiten solcher Erörterung hätten überhoben sein können, so wollen wir doch, weil wir merken, dass euch die Sachen so hoch angelegen sind, dem auch in nachfolgender Weise nicht zuwider sein,
Unsichere Lesungen
- Vent — Kürzel wie oben, wohl Vnnd
S. 469
Bl. 232rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeitePhilips vonn Gotts gnadenn Landtgraff zu Hessenn Graff zu Cazenelnpogen ꝛc Vnsernn liebenn Getrewenn N. den gemeinenn pfennernn zu Allendorff ann der Werra ꝛc Liebenn Getrewenn, Wir habenn ewer schreibenn am Abendt Sancti Mathæi nechstuergangenn gegeben, verstanndenn, Vnnd wiewohl wir euch nicht minder dann vnns zu gutem gernne gesehenn hettenn, das wir zu beiden theilnn, solche erorterung hettenn mugenn vberigk sein, So wollenn wir doch, dieweil wir vermerckenn, das euch die sachenn so hoch anngelegenn sein, dem auch nachuolgender gestalt nit zuwieder sein,
Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc. Unseren lieben Getreuen N., den gemeinen Pfännern zu Allendorf an der Werra etc. Liebe Getreue, wir haben euer Schreiben, gegeben am Vorabend Sankt Matthäi (20. September) nächstvergangen, verstanden; und wiewohl wir es euch nicht minder als uns zum Guten gern gesehen hätten, dass wir auf beiden Seiten solcher Erörterung hätten überhoben sein können, so wollen wir doch, weil wir merken, dass euch die Sachen so hoch angelegen sind, dem auch in nachfolgender Weise nicht zuwider sein,
sonnder einer vngeuerlicher verhöre vor den Lanndtstenndenn, vonn der Ritterschafft, gelarttenn vnnd Stetten, gnedigklich verfolgenn, doch mitt dem gedinge, das wir vnns durch solch verhöre, vnnd hanndtlunge, weitter nicht begebenn habenn, oder einlassenn wöllenn, Dann wir in dem fall vonn rechts wegenn zuthun schuldigk sein,
sondern eine ungefährliche (unverbindliche) Verhandlung vor den Landständen, von der Ritterschaft, den Gelehrten und Städten, gnädiglich zulassen, doch mit dem Vorbehalt, dass wir uns durch solche Verhandlung und Handlung nicht weiter begeben haben oder einlassen wollen, als wir in dem Fall von Rechts wegen zu tun schuldig sind,
auch mit dem gedinge, das wir vnns des Sohlenn schepffenn, noch zur zeit vnns nicht einlassen wollenn, Dieweil wir vonn Jedermann befindenn, das solch Sohlziehenn oder Pumppenn, euch nit schedtlich ist, noch sein magk, vnnd |:
auch mit dem Vorbehalt, dass wir uns auf das Soleschöpfen zur Zeit noch nicht einlassen wollen, weil wir von jedermann erfahren, dass solches Soleziehen oder Pumpen euch nicht schädlich ist noch sein kann, und |:
Gott lob :| Sohle gnug vorhandenn ist, Wir wollenn aber gleichwohl mit Gottes hulf, vnnd der zeit denselbigenn punct dahin richttenn, das euch vnnser Söder Sohl schepffenn vnnd ziehenn, nicht verhinderlich sein soll, Wie Ihr dann sehet, das wir schonn in teg licher arbeit stehenn, aber vmb die vbrigenn vnns zugeschriebenn puncta wollenn wir wie gemelt hanndelunge gewarttenn, vnnd benennenn euch darauff den dreyzehenndenn tagk Octobris alhie zu Cassell gegenn abendt einzukommenn, des anndernn tags zu solcher Hanndtlung zuschreytenn, auch mit furbehaltunge,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gott sei Dank :| Sole genug vorhanden ist. Wir wollen aber gleichwohl mit Gottes Hilfe und mit der Zeit denselben Punkt dahin richten, dass euch unser Sooder Soleschöpfen und -ziehen nicht hinderlich sein soll, wie ihr denn seht, dass wir schon in täglicher Arbeit stehen; aber wegen der übrigen uns zugeschriebenen Punkte wollen wir, wie gemeldet, die Verhandlung abwarten, und benennen euch dazu den dreizehnten Tag des Oktober, hier zu Kassel gegen Abend einzukommen und am anderen Tag zu solcher Verhandlung zu schreiten, auch mit dem Vorbehalt,