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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 499

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 499 · Bl. 247r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 499

Bl. 247rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch.

1

Fortsetzung von der vorigen Seitewie das ausgemessenn werdenn soll zu machen begert, vnnser vnnderthenig bedennckenn angezeigt, auch darauff s. f. gl. gnedig anntwortt enndtpfangen, dabey wir es dieser zeit auch pleibenn lassenn, vnnd so darzu zuuerordenenn vonn nötenn ist, Als dann darzu Rudolff Schennckenn, Balthasar Diedenn, vnnd die beide Burgermeister zu Cassell vnnd Eschwech, bey solcher Eiche des masses zu sein, vonn der Lanndtschafft wegenn verordenet, Inn zuuersicht, sie werdenn dem also nachkommenn, Zu vrkunde seindt dieser verabschiedungs brieue zwene gleichs lauts gemacht, dero einer vnnserm gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn, vnnd der ander den gemeinenn Pfennernn zum Sodenn bey Allenndorff, zugestellet, vnnd vonn vnns Jörgenn vonn Kolmetschenn, vnnd Hermann vonn der Malspurgk, vonn wegenn der vonn der Ritterschafft,

wie das ausgemessen werden soll, zu machen begehrt hat, unser untertäniges Bedenken angezeigt, auch darauf Seiner Fürstlichen Gnaden gnädige Antwort empfangen, wobei wir es zu dieser Zeit auch bleiben lassen; und wenn es vonnöten ist, jemanden dazu zu verordnen, so sind alsdann dazu Rudolff Schenck, Balthasar Diede und die beiden Bürgermeister zu Kassel und Eschwege, bei solcher Eichung des Maßes zu sein, von der Landschaft wegen verordnet, in der Zuversicht, sie werden dem also nachkommen. Zur Urkunde sind von diesem Verabschiedungsbrief zwei gleichlautende gemacht worden, deren einer unserem gnädigen Fürsten und Herrn und der andere den gemeinen Pfännern zu Sooden bei Allendorf zugestellt und von uns, Jörgen von Kolmetsch und Hermann von der Malsburg, von wegen derer von der Ritterschaft,

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vnnd vonn vnns Burgermeister vnnd Rath alhie zu Cassell, als vonn wegenn dero vonn den Stedtenn vns Irer bitt willenn, Doch vns vnnsernn Erbenn vnnd nachkommenn ohne schadenn, mit vnnsernn Ringkpitschirenn, vnnd gemeinem Stadt Siegill versieglet wordenn, Gebenn vnnd geschehenn zu Cassell, am Sonntage nach Galli Anno 1539 In sachenn der furgefallenn Irrunge des Saltzkauffts halber,Läuft auf der nächsten Seite weiter

und von uns, Bürgermeister und Rat hier zu Kassel, von wegen derer von den Städten, um ihrer Bitte willen, doch uns, unseren Erben und Nachkommen ohne Schaden, mit unseren Ringpetschaften und dem gemeinen Stadtsiegel besiegelt worden. Gegeben und geschehen zu Kassel am Sonntag nach Galli (19. Oktober) im Jahr 1539. In Sachen der vorgefallenen Irrung wegen des Salzkaufs

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