Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 507
Der Weg zur Verpachtung · S. 507 · Bl. 251r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 507
Bl. 251rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch.
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. wolle zu der behuff vnnpartheysche Furstenn, oder aber personenn vonn Vniuersitetenn oder Stedtenn die zwischenn E.
Gnaden wolle zu diesem Zweck unparteiische Fürsten oder aber Personen von Universitäten oder Städten, die zwischen Euer
G. vnnd vnns vnnderhanndtler sein möchttenn, vnnd E.
Gnaden und uns Unterhändler sein möchten, und Euer
G. gemüt wiederumb vff die vorschlege, so wir E.
Gnaden Gemüt wiederum auf die Vorschläge, die wir Euer
G. in vnnderthenigkeit thun werdenn, annzeigtenn, gnediglich gönnenn vnnd gebenn, ob durch dieselbige vnnd beiderseitts gethane furschlege, gesucht vnnd verhanndelt könntte werdenn, das E.
Gnaden in Untertänigkeit tun werden, anzeigten, gnädiglich gönnen und geben, ob durch dieselben und die beiderseits getanen Vorschläge gesucht und verhandelt werden könnte, was Euer
G. derenn Lanndt vnnd Leutenn, auch gemeinenn Pfennernn forderlich vnnd durch diese hanndelung in anndere wege geschrittenn werdenn möchtte, Welche wir vermutlichenn so sie troffenn, desto stadtlicher vnnd grundtlicher dem vnverstenndigenn hauffenn gemeiner Pfenner vorzuhaltenn, sie zuberichttenn,
Gnaden, deren Land und Leuten, auch den gemeinen Pfännern förderlich sei, und durch diese Verhandlung zu anderen Wegen geschritten werden möchte; welche wir vermutlich, wenn sie getroffen werden, desto stattlicher und gründlicher dem unverständigen Haufen der gemeinen Pfänner vorzuhalten, sie zu berichten
vnnd fernner mit Irer aller bewilligung enndtlichenn durch die vnnderhenndtler zuschliessenn hettenn, dardurch alle misuerstennde, schadenn vnnd vnnlust, so teglich Je mehr vnnd mehr Innreissenn möchttenn, zu ewigenn tagenn verhüetet, vnnd zu friedt abgethann möchttenn werdenn, vnnd wo solches allennthalbenn, wie gebettenn, E.
und ferner mit ihrer aller Bewilligung endgültig durch die Unterhändler abzuschließen hätten, wodurch alle Missverständnisse, Schäden und Unlust, die täglich je mehr und mehr einreißen möchten, auf ewige Zeiten verhütet und in Frieden abgetan werden möchten; und wenn solches allenthalben, wie gebeten, von Euer
G. gnediglich ruthenn1[?] bedachtt, Bittenn die Pfenner, nach gegebenem gepettenem Reuersal einenn tagk vnnd gelegene Stedte zuernennenn, die vnnderhanndtler anzuzeigenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gnaden gnädiglich ruthenn[?] bedacht wird, bitten die Pfänner, nach Gewährung des erbetenen Reversals einen Tag und gelegene Städte zu ernennen, die Unterhändler anzuzeigen,
Unsichere Lesungen
- ruthenn — Lesung unklar, evtl. rathenn