Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 521
Der Weg zur Verpachtung · S. 521 · Bl. 258r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 521
Bl. 258rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seite|: doch das Immer des Iungst zu Cassell verfast, vnnd beschlossenn vrtheil, mitler zeit publicirt werde :| derselbenn hanndtlung wollenn wir gnedigk erwarttenn, vnnd vnns darin aller billicheit erzeigenn vnnd gehaltenn, Könnenn sie dann vnns zu beidenn theilenn alsdann vergleichenn, wohl vnnd gut, wo nicht so stehet ein Jederttheil in seinem rechtenn Inmassenn wir vor,
— doch dass immer das jüngst zu Kassel verfasste und beschlossene Urteil mittlerweile publiziert werde —; derselben Handlung wollen wir gnädig erwarten und uns darin aller Billigkeit erzeigen und halten. Können sie uns dann zu beiden Teilen alsdann vergleichen, wohl und gut; wo nicht, so steht ein jeder Teil in seinem Recht, in dem Maße wie wir zuvor,
vnuerlezt, vnnd darff weder Caution oder Reuersals, Es were dann, das wir vonn beidenn seittenn enndtlich vnd grundtlich vertragenn werdenn, als dann wolttenn Caution brieffe vnnd Reuersal zu beidenn seittenn zugeben vonnötenn,
unverletzt, und es bedarf weder Kaution noch Revers; es wäre denn, dass wir von beiden Seiten endlich und gründlich vertragen werden, alsdann wollten Kautionsbriefe und Revers zu beiden Seiten zu geben vonnöten sein,
vnnd solt als dann ann vns deshalb nicht mangell sein, Solches wolttenn wir euch gnediger meinung nit verhaltenn Datum Zappenburgk den 16.
und es sollte alsdann an uns deshalb kein Mangel sein. Solches wollten wir euch gnädiger Meinung nicht vorenthalten. Gegeben zu Zapfenburg den 16.
Sÿmonn Bing sst Ann sent1[?] Sonnabenndt nach Elizabeth Anno 39 seindt die Pfenner algemeiniglich, so viel derer alhier in der Stadt Allenndorff gesessenn, vff dem Rath hause bey einannder versamblet gewesenn, vnnd habenn, nach dem Ire gesandenn, vff Jungst zu Cassell vnngefehrlichenn verhör, wie aus der Action zuersehenn,
Simon Bing hat unterschrieben. Am Sankt[?] Sonnabend nach Elisabeth (22. November) im Jahr 1539 sind die Pfänner insgesamt, so viele ihrer hier in der Stadt Allendorf gesessen sind, auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen und haben, nachdem ihre Gesandten auf dem jüngsten ungefährlichen Verhör zu Kassel, wie aus der Aktion zu ersehen,
vf vnnsers gnedigenn fursten vnnd herrnn persönnlich anredenn, etwas mehr gewilliget habenn sollenn, dann Ire dero zeit mitgegebene Instruction anweiset, solche hanndelung vnnd verwilligung, durch ein offenntlich Instrument zu widderruffenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
auf das persönliche Anreden unseres gnädigen Fürsten und Herrn etwas mehr bewilligt haben sollen, als ihre damals mitgegebene Instruktion anweist, solche Handlung und Bewilligung durch ein öffentliches Instrument zu widerrufen,
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